Die vom Adel befinden es für gut und nützlich, dass sich der Bischof, das Domkapitel und das Domstift mit ihnen durch einen Austrag einigen möchten. Bei dieser Einigung geht es darum, wie mit Irrungen zwischen den Beteiligten umzugehen ist und wie Bestrafungen aussehen sollen. Nimmt die Ritterschaft die Einigung nicht an, so bietet sie dem Bischof weder Rat, Hilfe noch Beistand. Gelobt der Bischof nicht, die Einigung einzuhalten, steht die Ritterschaft ihren Freunden bei, damit es zu einem Austrag kommt. Dadurch würden viele Auseinandersetztungen und Kriege verhindert.
Es folgen weitere Gebrechen der Ritterschaft. Für die Handlung, die gegen Stefan Zollner von Halberg (Steffan Zolner) und Johanser begangen wurden, soll ein Sendbrief zur Gefangennahme ausgehen.
Wenn es zu keinem guten und gleichmäßigem Frieden kommt, der langfristig bestehen bleibt, leidet der Adel weiterhin unter den Unruhen. Es ist notwendig, dass sich Geistlich und Weltlich sowie Arm und Reich einigen, wie sich vertragen werden kann.
Die Ritterschaft möchte den Kaiser darauf hinweisen, dass viele der Unruhen durch falsches Handeln der Nürnberger (Nurenbergische) verursacht werden. Sie berichten, was sie mit Johann von Egloffstein (Hansen von Eglofstein), Eustachius von Lichtenstein (Eustachiussen von Lichtenstein), dessen Knecht, Emein von Geislingen, Friedrich von Lindach (Fritzen von Lindbach), Sixten von Seckendorff (Seckendorff) und Georg von Wichsenstein (Jorgen von Wichsenstein) verhandelt haben. Georg von Berlichingen (Gotz von Berlichingen) hatte sich ihrer angenommen. Daraus sind Unruhen entstanden.
Durch solche Geschichten und durch die Knechte der Fürsten und Städte, die hin und wieder durch das Land reiten, wurden strafbare Handlungen und Raub verursacht und ausgeübt. Dem Adel sind diese Unruhen leid. Sie bitten den Kaiser, in diesen Zeiten der Unruhen, an die Ritterschaft zu denken.
Die gemeine Anlage betreffend bitten sie Kaiser Maximilian I. zu bedenken, dass die Ritterschaft den Kaiser, König, das Reich sowie die Fürsten mit allem was in ihrer Macht steht, unterstützt und treu dient. Sie werden dies auch in Zukunft tun. Sie bitten zudem im Falle einer Reichshilfe von den Fürsten mit Nahrung und Zahlungen unterstützt zu werden. Die Ritterschaft braucht die Unterstützung der Fürsten, da sie großen Schaden und Ausgaben erlitten hat. Dies könnte sich nachteilig für den Adel auswirken.
Aufgrund der Auflagen bringen nun auch Ritterschaften anderer Länder die Bitte der Befreiung von diesen in einer Notsituation hervor. Dies soll im ganzen Reich für die Ritterschaften gelten, die ihren Fürsten dienen. Da es keine Beschwerden diesbezüglich gibt, kann das Reich die Umsetzung der Auflage nicht verhindern.
Im Büschel Ritterschaft findet sich zum Jahr 1517 nichts außer einem am vorherigen Sonntag geschlossenen Vertrag, den Fürsten, Grafen, Herren und die Ritterschaft zu Franken aufrichten. Dieser Vertrag beinhaltet: Die Beleidigung von Ehre und Glimpf eines anderen; Schmähreden; Kleidung, teures Essen und Trinken in Häusern, Zutrinken, Gotteslästerung und das Vertragen bei nachbarlichen Streitigkeiten; Die Austragung von Ehre, Lehen und Erbschaften; Das Abziehen von Dienstknechten, Beherbergen von Feinden, Raub und ungebührliche Taten; Alte Verträge und die Reformation der Ordnung zu Hauptleuten und Räten; Gefangene und dergleichen betreffend.
Bischof Konrad von Thüngen schreibt an die Grafen, Herren und Lehensleute des Hochstifts Würzburg, dass der Schwäbische Bund (Bund) Herzog Ulrich von Württemberg (vlrichen von wirtenberg) aus seinen Besitzungen vertreibt. Er informiert sie darüber, dass der Herzog während seines Abzugs über Würzburg (wirtzburg) zieht.
Bischof Konrad von Thüngen lässt ein Schreiben an die von Henneberg (Hennenberg), von Hohenlohe (Hohenlohe), von Wertheim (Wertheim), von Castell (Castel), von Limpurg (Limpurg) und andere von der fränkischen Ritterschaft ausgeben. In diesem Schreiben informiert er sie darüber, dass sich die Reichsstände mit den Ihren bereit machen, in Rüstung zu gehen, und dass sie dasselbe tun sollen.