Obwohl Bischof Konrad von Thüngen erst seit kurzem sein Amt innehat, hält er sich so, dass sich niemand über ihn beklagen kann. Wenn einer seiner Amtmänner oder Diener die Ritterschaft ungerecht behandelt, wendet er dies ab. Er handelt so, dass die Ritterschaft nicht ungerechtmäßig belastet wird. Ebenso fordert er die Dienste seiner Amtsmänner, Diener und Ritterschaft nur an, wenn diese auch wirklich für das Hochstift benötigt werden. Jedoch missfällt es vielen, dass der Bischof dem Schwäbischen Bund beitritt, dem seit langem auch schon das Erzstift Mainz, das Hochstift Bamberg, die Landgrafschaft Hessen, die Markgrafschaft Brandenburg und andere benachbarte Fürsten angehören. Er tut dies jedoch, um seine Ritterschaft und Untertanen zu schützen. Denn durch den Frieden, der auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) beschlossen wurde, ist es dem Schwäbischen Bund nicht möglich, gegen die Ritterschaft vorzugehen.
Der Kaiser ersucht Bischof Konrad von Thüngen mehrmals dem Schwäbischen Bund beizutreten. Den Bischof kann einen Beitritt nicht umgehen. Dies ist zum Besten für Land und Leute, da der Schwäbische Bund der Reichsordnung und dem Landfrieden unterworfen ist, weshalb er nicht gegen die fränkische Ritterschaft vorgehen kann.
Es folgt eine Zusammenfassung der Sendschreiben, Verträge, Bündnisse und Beschwerden des Jahres 1523.
Bischof und Domkapitel sollen alte Verträge mit der Ritterschaft berücksichtigen, in denen steht, dass sie sich in Bund oder Bündnis begeben wollen. Sie sollen den Gemeinen Pfennig keinen Auswärtigen zukommen lassen, da diese dadurch die Möglichkeit bekommen durch das Hochstift zu ziehen und dem Adel und anderen Stiftsangehörigen Schaden zuzufügen. Dechant und Domkapitel erhalten ebenfalls ein Schreiben der Ritterschaft.
Der Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb schreibt Bischof Konrad von Thüngen, er könne Mitglied des Schwäbischen Bundes werden, da seine Vorgänger bereits mit dem Hochstift Bamberg und den Markgrafen von Brandenburg im Bündnis standen. Außerdem wolle es der Kaiser so.
Fürsten, Grafen und Ritterschaft schreiben Bischof Konrad von Thüngen auf dem Rittertag zu Bamberg (Bamberg), dass sie sich auf dem vorherigen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) eingefunden und einen Vertrag geschlossen haben, damit Frieden, Recht und Einigkeit erhalten bleiben. Seitdem dieser Vertrag besteht, konnten zuvor stattfindende Missbräuche verhindert werden. Sie bitten die Fränkischen Fürsten zur Unterstützung der Erhaltung der Fürstentümer und Spitäler des Adels zu Franken. Außerdem berichten sie, dass der Würzburger Bischof noch nicht dem Schwäbischen Bund beigetreten ist. Der Schwäbische Bund ist entschlossen, einen Heereszug in Franken zu unternehmen und fordert viele vom Adel dazu auf, am Dienstag nach Exaudi nach Nördlingen (Nordlingen) zu ziehen. Dieser Aufforderung will die Ritterschaft jedoch nicht nachkommen.
Die Ritterschaft bittet Bischof Konrad von Thüngen darum, den Heereszug des Schwäbischen Bundes durch Franken abzuwenden. Er soll die Verantwortlichen nach der Ordnung des Heiligen Reiches und des Landfriedens oder als einer der Fränkischen Fürsten mitsamt seinem Domkapitel zur Rechenschaft ziehen. Die Beteiligten an diesem Heereszug sollen von ihren jeweiligen Fürsten bestraft werden. Sollte sich um diese Sache nicht gekümmert werden, muss die Ritterschaft sich Hilfe an anderer Stelle suchen.
Der Bamberger (Bambergk) Bischof Weigand von Redwitz (weigand) teilt Bischof Konrad von Thügen die drei Artikel mit, die seine Ritterschaft an ihn stellt. Diese beinhalten eine Rechtfertigung vor Gericht, die Unterbindung des Heereszugs des Schwäbischen Bunds und die Erbietung des Bischofs zu Recht und Ehren.
Bischof Konrad von Thüngen schreibt der Ritterschaft, was ihre Abgesandten ihm vorgetragen haben. Er meint, dass in der Einigung des Schwäbischen Bunds Frieden und Recht den höchsten Stellenwert haben und die Handhabung dessen das Ziel des Bunds sei. Kaiser und Bund möchten gegen niemanden etwas unternehmen, das gegen die Reichsordnung oder den Landfrieden verstößt. Es werden jedoch etliche Adlige von den Hauptleuten des Schwäbischen Bunds des Friedensbruches bezichtigt und es wird gefordert, dass die Beschuldigten sich vor Gericht äußern müssen. Dies ist aus der Sicht des Bischofs gerechtfertigt, weshalb er es für das Beste hält, dass sich die Beschuldigten verantworten und versuchen, ihre Unschuld zu beweisen. Seit dem Rittertag zu Schweinfurt ist die Ritterschaft viel umhergezogen und hat viel geworben, was gegen den Landfrieden verstößt. Damit ihrem Begehren, den Heereszug des Schwäbischen Bunds abzuwenden, stattgegeben wird, soll sie dies zukünftig unterlassen.
Bischof Konrad von Thüngen befiehlt seinem Rat, mit den Hauptleuten und Räten des Schwäbischen Bunds um eine Abwendung des Heereszugs des Bunds zu verhandeln. Geht der Bund gegen Friedensbrecher und des Friedensbruchs Verdächtigte vor, so steht es ihm als Fürst des Reichs nicht zu, diese zu verteidigen oder zu schützen. Wird aber unrechtmäßig gegen einen Stiftsangehörigen oder -verwandten vorgegangen, hat der Bischof mit Zeisolf von Rosenberg (Zaiselphen von Rosenberg) und Philipp von Mosbach (philipsen von Mosbach ) ausgemacht, dass diese denjenigen unterstützen.