Die sächsischen Kaufleute aus Coburg (Coburg), Hildburghausen (Hiltpurghausen), Eßleben (Esleben), Neustadt bei Coburg (Newestatt) und Bad Rodach (Rothaw) fragen bei einem Würzburger Bischof um Geleit nach Frankfurt (Frankfurter) an.
Etliche Güter in Schwanfeld (Schwanfelt) werden dem Deutschen Orden übergeben.
Bischof Johann von Brunn schuldet den Brüdern Michael und Hermann von Schwarzenberg (Michaeln vnd Herman gebrudern Hern zu Schwartzenberg) 2000 Gulden, da sie ihm mit 40 Pferden gegen die Städte Würzburg (Wirtzburg) und Ochsenfurt (ochsenfurt) gedient hatten. Dafür verpfändet er ihnen den Zehnt des Domkapitels zu Eßleben (Eisleben) mit allen Rechten, Freiheiten, Gewohnheiten und Zugehörungen in Dorf und Feld. Dies sollen sie so lange innehaben, bis er ihnen die 2000 Gulden bezahlt.
Michael von Schwarzenberg (Her Michael der Elter Her zu Schwartzenberg) teilt seine Güter unter seinen zwei Kindern auf. Darüber wird ein Brief erstellt, den er Bischof Johann von Grumbach zeigt und den dieser bestätigt. Der Bischof und sein Domkapitel übernehmen Bürgschaft für das Hab und Gut seiner Frau und deren Söhne. Dadurch werden die von Schwarzenberg Landesherren mit dem Bischof als ihrem Landesfürsten.
Bischof Rudolf von Scherenberg nimmt vom Dechant und Kapitel von Römhild (Romhilt) 1100 Goldgulden. Davon gibt er jährlich 75 Gulden an die Landwehr von Franken sowie die Dörfer und Wüstungen. Dem Dorf Herbstadt (Herbstat) 28 Gulden, Eßleben (alsleben) 19 Gulden und an die Wüstung Ottelmannshausen (Ottelmanshausen) jährlich 8 Gulden. Wenn er die Gesamtsumme zuzüglich den Zinsen am St. Michael-Tag ablösen will, hat er darüber den Stiftsherren zu Römhild ein Revers zu übergeben.