Die Leibeigenen der ersten Bede im Amt Lauda (Lauden) heißen Hofleute (Hoffleute). Von ihnen gehören etwa 40 Frauen und Männer zum Amt Lauda. Der Keller hat ihre Namen und ihre Wohnung in einem Register verzeichnet. Keiner von ihnen wohnt im Ort Lauda selbst, sondern mindestens zwei Meilen von Lauda entfernt im Amt. Eine verheiratete Frau muss jährlich ein Leibhuhn geben. Nach ihrem Tod wird das beste Kleid als Steuer verlangt. Ein verheirateter Mann entrichtet jährlich die Leibbede. Ihre Höhe richtet sich nach seinem Vermögen. Sie beträgt jedoch nicht mehr als ein altes Pfund. Gewöhnlich sind es 13, 20 oder 24 Pfennige. Nach dem Tod des Leibeigenen muss das beste Hemd abgegeben werden. Die Männer kommen immer am 26. Dezember, dem Tag des heiligen Stephan, nach Lauda und bezahlen ihre Leibbede von ca. zwei Gulden. Danach erhalten sie vom Keller eine Mahlzeit. Die Männer sind verpflichtet, dem Keller bei diesem Anlass mitzuteilen, welcher von den Leibeigenen verstorben ist und wer neu geboren wurde.
Eine zweite Gruppe von Leibeigenen, die zum Amt Lauda gehören, sitzen zum überwiegenden Teil im Dorf Distelhausen (Distelhausen). In diesem Ort sind alle Einwohner Leibeigene. Zusammen entrichten die Leibeigenen dieser Bede jährlich eine Angabe in Höhe von 30 Gulden in Gold und 21 Pfund. Die Leibeigenen dürfen selbst bestimmen, wieviel jeder einzelne zu bezahlen hat. Die Summe muss jedoch erbracht werden. Zudem geben die Einwohner von Distelhausen jährlich ein Leibhuhn. Nach dem Tod eines Leibeigenen wurde von den Frauen das beste Kleid und von den Männern das beste Hemd als Abgabe verlangt. Wenn ein Leibeigener aus Distelhausen an einen anderen Ort ziehen will, hat er seit altem Herkommen dazu das Recht. Zuvor muss er der Gemeinde jedoch seinen entsprechenden Teil an der Leibbede entrichten. Weiterhin muss er dem Keller jährlich ein Leibhuhn bis an sein Lebensende geben. Bei seinem Tod muss ebenfalls eine Abgabe geleistet werden. Folgendermaßen wird seit altem Herkommen mit fremden Leibeigenen verfahren, die sich in Distelhausen niederlassen. Wenn er dort von seinem Leibherren in Jahr und Tag nicht gefordert wird, gehört er zum Haus Lauda. Falls er ein Leibhuhn an einen anderen Herren entrichtet, soll man das geschehen lassen. In diesem Fall steht die Abgabe bei seinem Tod jedoch weder dem anderen Herren noch dem Amt Lauda (Lauden) zu.
In Königshofen (Königshofen) und seiner nächsten Umgebung leben etwa 60 Leibeigene. Der Keller zu Lauda (Lauden) besitzt ein Verzeichnis über diese Personen und ihre Abgaben.
In Stadt und Amt Lauda (Lauden) ist es seit altem Herkommen üblich, dass wenn sich ein fremder Leibeigener mit Wissen seines Leibherren dort niederlässt und Jahr und Tag nicht gefordert wird, der Würzburger Obrigkeit zusteht. Von dieser Regelung sind jedoch die Leibeigenen, die zu Mainz gehören, ausgenommen.
Die Leibeigenen, die zur Großrinderfelder (Rinderfelder) Bede gehören, haben zur Zeit des Pfalzgrafen Otto II. von Pfalz-Mosbach 30 Gulden in Münzen entrichtet. Da viele reiche Bauern gestorben und die nun lebenden Leibeigenen arm sind, kommen nicht mehr als zwölf Gulden zusammen. Eine verheiratete Frau muss jährlich ein Leibhuhn entrichten. Im Todesfall wird vom Besitz der Männern das beste Hemd und von den Frauen das beste Kleid als Abgabe verlangt.
Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach und seine Vorfahren sind Pfandherren von Amt und Stadt Lauda (Lauden) gewesen, die dem Hochstift Würzburg gehört haben. Von den Leibeigenen des Hochstifts in Königshofen (Tauberkonighofen) haben sie daher 20 Gulden in Münzen verlangt. Die Leibbede von Königshofen hat aus diesem Grund auch die Hertzog leibbet geheißen, und als das Pfand an die Grafen von Rieneck gekommen ist, die Rienische leibbet. Wegen des Pfandes haben die Leibeigenen noch eine weitere Abgabe leisten müssen, den sogenannten schultaissen. Pfalzgraf Otto vermittelt nach einem Streit einen Vertrag zwischen den Leibeigenen in Königshofen und den Bürgern von Lauda. Die Bürger von Lauda sollen, wenn sie in einen Ort ziehen, in dem die Bede erhoben wird, diese entsprechend ihres Vermögens mitfinanzieren. Die Leibeigenen aus Königshofen, die nach Lauda ziehen, müssen keine Leibbede bezahlen. Zuvor haben die Königshofener verlangt, dass sie von der Leibeigenschaft frei wären, wenn sie sich in Lauda niederließen. Die Bürger aus Lauda haben ursprünglich nicht in die Königshofener Leibbede einbezahlen wollen.
Als Amt und Stadt Lauda (Lauden) wieder in Würzburger Besitz übergehen, wird die Höhe der Leibbede von 20 Gulden nicht mehr erreicht. Lorenz Fries vermutet, dass zwei Gründe dafür verantwortlich sein können. Einerseits seien wohl viele Leibeigene gestorben, andererseits wirke sich nach seiner Überzeugung eine Verordnung von Erzbischof Berthold von Mainz negativ auf die Königshofener (Konigshofen) Leibbede aus. Nach dieser Bestimmung dürfe kein Leibeigner, der über ein festes Einkommen verfügt, nach Königshofen ziehen, falls er sich nicht verpflichte, in die Mainzer Bede einzubezahlen. Ferner werden zahlreiche Würzburger Leibeigene, die sich in Königshofen wegen einer Heirat niederlassen wollen, durch die mainzischen Amtleute von Tauberbischofsheim (Bischoffshaim) vertrieben, obwohl sie bereit sind, die Mainzer Bede mitzutragen.
Da in Stadt und Amt Lauda ein fremder Leibeigner dem Bischof von Würzburg untersteht, wenn er Jahr und Tag nicht von seinem Leibherren zurückgefordert wird, weigern sich Bischof Lorenz von Bibra und Bischof Konrad von Thüngen, Eberhard Geyer (Geier) dessen ehemaligen Leibeigenen Hans Apel (Apell), der sich in Distelhausen (Destelhausen) niedergelassen hat und nicht fristgemäß gefordert worden ist, zurückzuschicken.
In der Amtszeit von Bischof Lorenz von Bibra sitzen fünf leibeigene Männer, die zu Mainz gehören, in Distelhausen (Destelhausen). Sie bitten den Mainzer Bischof, keine Landsteuer mehr bezahlen zu müssen, da Distelhausen nicht im Mainzer Gebiet liegt. Weiterhin wollen sie die Leibbede, die Abgabe im Todesfall und den zwanzigsten pfennig bei der Neuwahl eines Bischofs geben. Da das Hochstift Würzburg auch zahlreiche Leibeigene besitzt, die im Mainzer Gebiet sitzen, wird es für recht und billig angesehen, dass der Würzburger Bischof seine Leibeigenen im Mainzer Gebiet genauso besteuern dürfe, wie der Mainzer Bischof seine Leibeigenen im Würzburger Gebiet. Der Bericht über diese Vorgänge ist von Konrad Alletzheimer (Alletzhaimer), dem Keller von Lauda, verfasst.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt löst für 200 Gulden alle Bürger der Stadt Lauda (Lauden) von jeder Form der Leibeigenschaft. Zuvor haben die in einem anderen Würzburgischen Ort lebenden Bürger Laudas, in dem die Leibbede erhoben worden ist, diese mittragen müssen.