Die Fürsten beschließen, dass ein jeder von ihnen den besten Ritter aus seiner Ritterschaft, bis zum Rittertag zu Kitzingen (Kitzingen), in der Zeit zwischen Ostersonntag und dem darauffolgenden Sonntag zu sich holen soll. So wie es ihnen zusteht, handeln sie nach Recht und Ordnung und gestehen den Rittern Rechte, Mitsprache und Forderungen zu. Die drei Fürsten müssen von neun Räten jeweils zwei, die Grafen und Herren jeweils einen und die Ritterschaft zwei Personen stellen. Bei dem Treffen gibt es eine gemeinsame Mahlzeit, genannt Maß. Der Würzburger Bischof beschwert sich, dass er vom Rat am stärksten benachteiligt wird. Dadurch entstehen Einschränkungen der Regalien, Saalgerichte, Hofgerichte, Landgerichte und weiteren Gerechtigkeiten für ihn. Dies bedeutet gleichzeitig eine Beschneidung der königlichen Rechte von Appelation und Instanz vor dem Kammergericht. Deshalb kann dies nicht gestattet werden. Jeder der die fürstliche Gnade begehrt, soll am Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) anwesend sein. Gibt es jedoch Schwierigkeiten jemanden zu finden, so soll derjenige Fürst eine Suchanzeige schreiben.
Sollten allerdings die Ritterschaft nicht am Rittertag teilnehmen und die Fürsten keine zwei Ritter stellen können, so sollen alle drei eine gemeinsame Antwort formulieren.
Zum zunächst angedachten Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt), kommen Grafen, Herren und die Ritterschaft zusammen. Der Rittertag wird jedoch nicht abgehalten und ein neuer Rittertag zu Schweinfurt angesetzt. Auf diesem Rittertag beschließen sie, dass alles was den Grafen, Herren und der Ritterschaft zu Nutzen und zu Gute kommt bei altem Recht bleibt. So sollen alle sechs Ritterkantone in Franken zu einem Rittertag zusammen kommen und das oben genannte besprechen. Daraufhin sucht jeder Ort bei Bischof Lorenz von Bibra Geleit.
Es besteht die Nachfrage nach einer Einigung oder einem Bündnis während die Verhandlung in Schweinfurt (Schweinfurt) stattfindet. Auch soll bei dieser Verhandlung ein Hauptmann gestellt werden, welchem die Grafen, Herren und Es gibt Beschwerden über die Entscheidungen und Bündnisse des Rittertags zu Schweinfurt vonseiten des Bischofs. Die Wahl eines Hauptmannes und die Verpflichtung der Grafen, Herren und Ritterschaft diesem gegenüber ist von Nachteil für Bischof und Domkapitel. Als Stiftsverwandte haben sie kein Recht zur Wahl von Hauptleuten.
Dasselbe soll auch Würzburg (wurtzburg) auf den Rittertagen zu Königshofen (Konigshofen) und Schweinfurt (Schweinfurt) tun. Die zwei Bischöfe sollen sich die Antworten gegenseitig zukommen lassen.
Die Ritterschaft zu Schweinfurt (Schweinfurt) einigt sich, am nächsten Montag über das bereits genannte Bündnis zu beraten. Fries gibt an, in welchen Quellen Informationen zu weiteren Bündnissen zu finden sind: Was die Ritterschaften zu Bamberg (Bamberg(), Würzburg (wurtzburg) und Brandenburg (Brandenburg) verhandelt wurde ist im Büschel Ritterschaft festgehalten. Über die anderen sechs Orte der Ritterschaft ebenfalls im Büschel Ritterschaft.
Die kaiserlichen Räthe kommen nach Schweinfurt (Schweinfurt) und haben für den Unterhalt des Kaisers 300 Pferde für sechs Monate lang in die Stadt gebracht. Bis zum 18. Mai wird beschlossen dem Kaiser zu antworten.
Der Bamberger Bischof Georg Schenk von Limpurg schreibt an die Ritterschaft im Stift Bamberg (Bamberg), die sich zu Kulmbach (Culmbach) versammelt hat. Er schreibt, dass die Grafen, Herren und die Ritterschaft einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt), Schlüsselfeld (Schlusselfelt), Ebern (Ebern) und Mergentheim (Mergentheim) ausschreiben können. Dem Bischof liegt ezwas am Wohl der Grafen, Herren und Ritterschaft sowie ihrer Nachkommen. So sei in Schweinfurt zugestanden worden, dass die Ritterschaft einen Hauptmann einsetzen kann, dem sie Folge leisten sollen. Der Hauptmann soll im Hochstift geboren sein und ist diesem verpflichtet, zudem ist der Rittertag zu Kulmbach festgelegt worden. Wenn es Uneinigkeiten oder Streit gibt und diese dem Hochstift Nachteile entstehen lassen, möchten Bischof und Domkapitel, dass diese Angelegenheiten so gelöst werden, wie es seit langem üblich ist. Falls mit dem Hauptmann und dem Bündnis keine Einigung erzielt werden kann, soll versucht werden, das Problem anderweitig zu lösen, da der Bischof und das Domkapitel der Ritterschaft zugetan sind.
Die kaiserlichen Räthe schreiben an Bischof Lorenz von Bibra bezüglich der Ritterschaft. Die Ritterschaft hat einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) ausgeschrieben, dabei haben sie dem Kaiser das Geleit schriftlich zugesichert. Es wird darum gebeten, Bischof Lorenz von Bibra solle sich selbst und bei allen Bewaffneten, die ihm unterstehen, verfügen, jeden zu verschonen und Geleit in seinem Land und Gebiet zuzusichern.
Mitglieder der Ritterschaft verfassen ein Schreiben, indem sie festhalten, dass sie ihre Ansprüche auf Einigungen und Verträge stützen, die sie bereits abgeschlossen haben. Was ihnen von alt hergebrachten Ansprüchen bewusst genommen wurde, werden sie am nächsten Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) vorbringen, damit es verändert und verbessert werden kann.