Noch ist ein Marschallamt vorhanden, über den Teil Land, den Bischof Albrecht von Hohenlohe von den Grafen zu Württemberg (Wirtenberg) an sein Stift Würzburg erkauft hat. Dieses Amt hat Ritter Johann Greif (Hanns Greif) von Bischof Gerhard von Schwarzburg empfangen. Zuvor oder danach findet Fries nichts mehr über das Marschallamt oder dessen Belehnung.
Hofmeister Johann von Schwarzenberg (hans von schwartzenberg hofmaister) und Ritter Ludwig von Hutten (ludwig von hutten ritter) gehen einen Vertrag mit Bischof Lorenz von Bibra, dem Kloster Schönau und Graf Reinhard von Rieneck (Graf Reinharten von Rineck) ein. Dieser Vertrag beinhaltet die Hälfte des Schutz und Schirms vom Kloster Schönrain am Main und dessen Leute und Güter von Seifriedsburg (Seyfridburg) und Aschenroth (Eschenrod), den halben Zehnt, die Hälfte des Zentgerichts, Dienst und Bede, Bannwein, 36 Morgen Ackerfläche bei Neutzenbrunn (Nentzenbron), das Besthaupt, die Hälfte der Leibeigenen und freien Leute von Seifriedsburg (Seyfridburg) und Aschenroth (Eschenrod), Schaftrieb, Atzung, Jagd, die Hälfte vom Hof Erlbach (Erlbach) und Rettersheim (Rettersheim). Zudem sind die 40 Gulden Zinsen, die Bischof Lorenz von Bibra dem Graf Reinhard von Rieneck mit 80 Gulden verschrieben hat, abgelöst.
Hofmeister Johann von Schwarzenberg (Johans her zu Schwartzenbach hofmeister) hat einen Vertrag mit Bischof Lorenz von Bibra, Graf Reinhard von Rieneck (graf Reinharten von Rineck) und dem Kloster Schönrain am Main geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet Einigungen über die Leibeigenen, würzburgische und rieneckische Flecken, die Hälfte der freien Leute, Umzüge der Leibeigenen, fahrende Leute und die Hälfte des Hofes Erlbach (Erlbach).
Bischof Friedrich von Wirsberg übergibt dem Stift Neumünster (Newenmunster) die 100 Malter Korn und Hafer aus Erlbach (Erlbach) und Würzburg (Wirtzb.) sowie elf Fuder Welwein aus Unterleinach (Vndern Lainach), die ihnen 1554 für 4400 Gulden verpfändet wurden.