Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Das erste Erzpriesteramt gehört einem Würzburger Dompropst. Unter seine Gerichtsbarkeit fallen alle Bürgerinnen und Bürger der drei Stadtteile (vorstete) Würzburgs: Sanderau (Sand), das Hauger Viertel (Haug) und die Pleich ( Blaichach). Außerdem zählen der Roßberg ( der Rosperg) sowie Ober- und Unterdürrbach ( bede Durbach) dazu. Die Bürger des Stadtteils (vorstat) St. Burkard ( Sant Burckart ) fallen in die Gerichtsbarkeit des Erzpriesters, dem das Kapitel Ochsenfurt zusteht.
Bischof Herold von Höchheim gibt vier zehntfreie Hufen Weingarten in Dürrbach (Durrbach, unklar, ob Ober- oder Unterdürrbach) an das Kloster Ebrach (Ebrach).
Bischof Herold von Höchheim übergibt dem Ebracher Abt Rapoto einen Hof in Bundorf (Buntdorf) und Weingärten in Dürrbach (Dürbach) (unklar, ob Ober- oder Unterdürrbach).
Gernot, Hofschultheiß von Heidingsfeld, empfängt von Bischof Andreas von Gundelfingen den Löwenhof (Lewenhof oder Lebenhof) in der Nähe des Großen Roßbergs (heutiger Straßenname Am Roßberg in Würzburg) mit dessen ganzer Ausstattung. Später empfängt Peter Gernot von Bischof Wolfram von Grumbach den Hof. Am linken Rand des Regests finden sich folgende Ergänzungen: Dürnhof (Dürnhove), der Roßberg (Roßberg), Unter- bzw. Oberdürrbach (Dürbach), Estenfeld (Essenvelt), der Krautgarten vor dem Hauger Tor (Hauger Krautgarten), das Gericht über das Pleicherviertel (Blaichacher gericht), Leimental bei Veitshöchheim (Lemmertal).
Zeißner, Sebastian: Der große Löwenhof in Würzburg, in: Mainfränkisches Jahrbuch 5 (1953), S. 115-134.
Heinrich Hofschultheiß empfängt den Getreide- und Weinzehnten in Dürrbach (Durbach; es bleibt unklar, ob Ober- oder Unterdürrbach) sowie 24 Schilling samt der Gerichtsbarkeit über die Leute, die diesen Zins geben, von Bischof Andreas von Gundelfingen.
Wenige Jahre später erneuert Bischof Rudolf von Scherenberg diese Verordnung. Man darf keine Hasen oder Hühner in der Landwehr mit Hunden oder Greifvögeln jagen, hetzen, schießen oder mit Garnen und Stricken fangen. Ausgenommen sind davon der Eichenbusch bei Unterdürrbach (Inern Durbach) bis an den Graben dahinter, das Lintach, das Bilsacher Holz in Lengfeld (Lengfeld) und das Hegholz in Randersacker (Randersacker). Zur Strafe sollen pro Hase 2 Gulden und ein Barchet und pro Huhn ein Gulden und ein Barchet abgegeben werden. Zudem verlieren die Wilderer ihr Geschoss oder Garn.