Auch im Amt Rothenfels (Rotenvels) sitzen camerleute des Stifts. Für die diesbezüglichen Regesten verweist Fries jedoch auf das Stichwort Rotenvels.
Die Leibeigenen, die zum Haus Bütthard (Buthert) gehören, sitzen nicht alle in diesem Amt, sondern auch in anderen Würzburger Dörfern oder in Orten, die nicht der Herrschaft des Hochstifts unterstehen.
Wenn ein fremder Leibeigener sich im Gebiet des Hauses Bütthard (Buthert) niederlässt und innerhalb von Jahr und Tag von seinem Leibherren gefordert wird, muss er zurückgewiesen werden. Hält der Leibherr diese Frist jedoch nicht ein, untersteht der Leibeigene dem Hochstift Würzburg. Desgleichen wird verfahren, wenn ein Leibeigener des Hauses Bütthard in eine andere Herrschaft zieht.
Etliche Leibeigene des Amtes Jagstberg (Jagsperg) wohnen außerhalb der Stadt Jagstberg, auch in Dörfern des Deutschen Ordens, der Herren von Hohenlohe, des Klosters Schöntal (Schoental), derer von Stetten und weiteren. Die Namen der Leibeigenen können beim Amtmann und beim Keller eingesehen werden.
Michael Rummel (Rummel) aus Riedenheim (Riedhaim), ein weinbsergischer Leibeigener, wird gegen den würzburgischen Leibeigenen Michael Senftig (Senftig) getauscht und der Riedenheimer (Rieden) Bede unterstellt.
In der Amtszeit von Bischof Lorenz von Bibra sitzen fünf leibeigene Männer, die zu Mainz gehören, in Distelhausen (Destelhausen). Sie bitten den Mainzer Bischof, keine Landsteuer mehr bezahlen zu müssen, da Distelhausen nicht im Mainzer Gebiet liegt. Weiterhin wollen sie die Leibbede, die Abgabe im Todesfall und den zwanzigsten pfennig bei der Neuwahl eines Bischofs geben. Da das Hochstift Würzburg auch zahlreiche Leibeigene besitzt, die im Mainzer Gebiet sitzen, wird es für recht und billig angesehen, dass der Würzburger Bischof seine Leibeigenen im Mainzer Gebiet genauso besteuern dürfe, wie der Mainzer Bischof seine Leibeigenen im Würzburger Gebiet. Der Bericht über diese Vorgänge ist von Konrad Alletzheimer (Alletzhaimer), dem Keller von Lauda, verfasst.
Der Banzer (Bantz) Abt Heinrich Groß von Trockau übergibt den Gemeinen Pfennig seiner Leibeigenen (armen leut) dem Würzburger Bischof und unterstellt sich in diesen Angelegenheiten dem Hochstift Würzburg.
Joachim von Stettenberg (Stetenberg) teilt Konrad von Thüngen mit, dass drei seiner leibeigenen Frauen in Homburg am Main (Hohenburg) sitzen. Diese sollen ihm die Leibbede entrichten oder an ihn zurückgewiesen werden. Da sich die Bürger in Homburg am Bauernkrieg beteiligt hätten, bringt er vor, dass sie ihre Bürgerfreiheit verwirkt hätten. Er fordert, dass sie erneut Leibeigene sein sollen. Bischof Konrad von Thüngen antwortet ihm, dass diese Freiheit nicht den Bürgern sondern der Stadt Homburg gegeben wurde. Auch wenn sich die Bürger während des Bauernkrieges ungebührlich verhalten hätten, soll diese Freiheit nur dann verändert werden, wenn sich die Bürger auch in der Zukunft gegen ihre Obrigkeit stellen würden.
Der Erzbischof von Mainz, Albrecht von Brandenburg, bricht mit seinen Amtleuten etliche Rechte, die das Hochstift Würzburg bezüglich der Leibeigenschaft in Königshofen (Konigshoffen) besitzt. Fries verweist hierfür auf die Akte Bütthard (Buthert) in der Lade "Leibeigenschaft".
Der Würzburger Bischof entlässt Appolonia Endres (Apollonia Endressin) im Tausch gegen Anna Kuhn (Anna Kunin) aus der Leibeigenschaft .