König Otto II. schenkt Bischof Poppo II. von Würzburg zu Ehren des Heiligen Kilians, des Bischofs der Ostfranken, die Kirche St. Martin in Forchheim (Die Kirchen bei Forchaim zu Sant Martin genant) mit all ihren Filialkirchen, Leibeigenen, Gütern und weiteren Zugehörungen.
Nachdem Bischof Heinrich I. von Würzburg, ein geborener Graf von Rothenburg ob der Tauber, 1002 das Stift St. Johannes der Täufer zu Haug erbaute, weihte und stiftete, schenkt König Heinrich II., der danach Kaiser wird und in Bamberg begraben ist, auf Bitten des Bischofs das Kloster St. Martin von Forchheim (das closter vnd Abbtei zu Forchaim) mit ihren Dörfern, Leibeigenen und Gütern und besonders die beiden Dörfer Erlangen und Eggolsheim, die im Radenzgau liegen (die bede dörfere Erlangen, vnd Egolueshaim im Ratensgaw gelegen), zusammen mit allen anderen Zugehörungen, Gewässern, Wäldern, Weinbergen und Weiden im Umkreis von einer Wegmeile dem Stift Haug.
Bischof Berthold von Sternberg verpfändet Hern Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim und seinen Erben ( Herrn Gottfriden von Hoenlohe vnd seinen Erben) das Schloss Hinterfrankenberg (shlos Frankenberg) mit seinen Gütern, Einkünften, Leibeigenen beiderlei Geschlechts und anderen Zugehörungen. Davon werden einzig die Mannlehen ausgenommen. Viele Jahre vorher war Herr Albrecht I. von Hohenlohe-Uffenheim (Albrecht von Hohenlohe) Burgmann des Hochstifts Würzburg auf Schloss Hinterfrankenberg, weswegen ihm ein Burggut im Wert von 100 Mark Silber versprochen wurde. Diese Hundert Mark Silber fordert sein Sohn Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim (sein sun her Gotfrid) von Bischof Berthold von Sternberg. Bischof Berthold antwortet ihm, seines Wissens sei das Geld seinem Vater bezahlt worden, was Herr Gottfried verneint. Beide Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich: Gottfried von Hohenlohe leiht Bischof Berthold 400 Pfund Heller in Bar, wofür Bischof Berthold ihm das Schloss Hinterfrankenberg mit allen seinen Besitzungen, ausgenommen nur die Mannlehen, für 400 Pfund Heller und 100 Mark Silber verpfändet. Dies geschieht allerdings mit der Bestimmung, dass Gottfried von Hohenlohe das Pfand wieder verliere, falls sich herausstellen sollte, dass sein Vater die 100 Mark Silber oder ein Gut dieses Werts erhalten habe.
Herr Ludwig von Frankenstein (Her Ludwig von Franckenstain) erhält von Bischof Andreas von Gundelfingen verschieden Mannlehen. Dabei handelt es sich um zwei Zehnten in Ebenhausen (Ebenhausen), den Zehnten von Pfersdorf (Pferdsdorf), das Dorfgericht von Dermbach (Terenbach), neun Huben in Bernshausen an der Kutte (Berleshausen), Leibeigene und Lehen in Urnshausen (Orenhausen) und die Güter, die er zuvor in Roßdorf (Rostorf) besaß und die er dem Bischof anscheinend zum Lehen auftrug.
Graf Berthold X. von Henneberg-Hartenberg (Grave Bertholt) verkauft Grundherrschaft, Burg und Stadt Ebenhausen (herschafft, burg vnd stat Ebenhausen) mit ihren Mannlehen, Burglehen, Zenten, Vogteien, Zentgerichten, Leibeigenen, Dörfern, Dorfgerichten, Weilern, Vorwerken, Bauhöfen, Marken, Wäldern, Zehnten, Zoll- und Geleitrechten, anderen Rechten, Gefellen für 4500 Pfund haller und erhält dafür einen Burgmannenvertrag.
Albrecht von Vestenberg (Albrecht von Vestenberg) trägt verschieden Güter und Leibeigene in Freihaslach (Freienhaslag) der Kapelle zum Lehen auf und emfängt sie von Bischof Albrecht von Hohenlohe.
Graf Hermann III. von Henneberg-Aschach und seine Frau Agnes (Grave Herman von Hennenberg vnd fraw Agnes sein gemahel) verkaufen Bischof Albrecht von Hohenlohe mit Einwilligung ihres Vetters Graf Berthold von Henneberg-Hartenberg (mit willen vnd worte Grave Bertholden von Hennenberg) Leibeigene und freie Abgabenpflichtige im Amt Ebenhausen. Spätere Anmerkungen am Rand verzeichnen Sulzfeld, Reurieth, die Herrschaft zu Hartenberg (Hartenberg herschaft), Burg Wildberg (Wildperg schloss), das Salgerichte von Theres und Kützberg (Sal Gericht zu Thäris Cotsfur), Kammerholz (Camer Holtz), Unsleben (Usleben), Hermannsfeld (Herbesfeld), Ebenhausen, Wargolshausen (Wagarshausen), Geldersheim (Geltershaim), Großwenkheim (Wenkhaim), Groß- oder Kleinbardorf (Bartdorff).
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann von Rotenhan (Hannsen von Rotenhan) 900 Gulden. Dafür verpfändet er ihm Leibeigene und Güter in Frickendorf (Frickendorf) zusammen mit verschiedenen Rechten.
An Bischof Rudolfs Stelle macht Andreas von Lichtenstein (Endres von L.) die Widemleute der Pfarrei von Ebern (ergänzt: Seßlach, Pfarrweisach und Tambach) zu Schutzbefohlenen des Landesfürsten, dennoch sollen sie keine zusätzlichen Abgaben leisten.
Als die Bürger von Ebern erfahren, dass sie die Leibeigenen sein sollen, wollen sie dies nicht zulassen und behaupten, es sei ein Stadtlehen. Daher sollen alle Abgaben und Dienste bis dahin geleistet werden. Für mehr Informationen sind die Akten zum Amt Ebern zu untersuchen.