Kaiser Karl IV. bringt die Stadt Schweinfurt in seinen Besitz und lässt sich vom Eichstätter Bischof Berthold von Zollern sowie später von dessen Nachfolger Raban Truchsess von Wilburgstetten mit dem Anteil des Hochstifts Eichstätt an der Stadt belehnen. Fries verweist hierfür auf das Kapitel über Albrecht von Hohenlohe in seiner Bischofschronik
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Nach dem Tod Friedrichs II. von Henneberg-Aschach übernimmt dessen Sohn Hermann die Regierungsgeschäfte. Graf Georg II. von Henneberg-Aschach greift schlichtend ein und vergleicht die Streitparteien folgendermaßen: das Dorf Lind (Lind) soll nicht zur Zent von Graf Hermann gehören, dafür empfängt er das Dorf als Mannlehen. Dies gilt auch für einige andere Orte. Nach Vollzug dieses Vertrags übergibt Graf Hermann dem Hochstift ein besiegeltes Revers. Von dem Rechtsgeschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Althausen (Ethausen), Wermerichshausen (Werberghausen), Ober- und Untereßfeld (Obern/ Nidern Eisfeld), Ipthausen (Ipthausen), das Amt Aschach (Aschach ampt), Großwenkheim (Wenckhaim), Fridritt (Viehrieth), Brünn (Brun), Sternberg (Sternberg), Bad Königshofen (Konigshoven), Albertshausen (Alpershausen oder Albrechtshausen), Eichstätt (Aistet), das Frauenholz (Frawenholtz), das Mühlholz (Mülholtz), der Wannigbach (Wannach), das Klingenholz (Clingenholtz), Sulzfeld (Sultzvelt) und ein Wald bei Aschach namens Faulgrundholz (Faulgrundt holz; Wald bei Aschach [Mötsch, Regesten Henneberg-Römhilt, S. 1013]).
Auf Befehl des Königs Maximilan I. vereinigen sich Würzburg (Wurtzburg), Bamberg (Bamberg), Eichstätt (Aistat) und die Markgrafschaft Brandenburg (Brandenburg) zu einem dreijährigen Bündins, um Plackerei zu verhindern und abzuschaffen.
Der Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb schreibt Bischof Konrad von Thüngen, er könne Mitglied des Schwäbischen Bundes werden, da seine Vorgänger bereits mit dem Hochstift Bamberg und den Markgrafen von Brandenburg im Bündnis standen. Außerdem wolle es der Kaiser so.
Der Ritterkanton Altmühl (altmuller), mehr als 200 Personen des Ritterkantons Gebirg (Birger) und viele des Ritterkantons Steigerwald (Staigerwalder) unterschreiben den Vertrag, der auf dem Rittertag zu Schweinfurt verfasst wurde, nicht und wollen dies auch in Zukuft nicht tun. Es wird einen Rittertag zu Bamberg (Bamberg) angesetzt und beschlossen, sich mit den jeweiligen Fränkischen Fürsten zu Bamberg, Würzburg (Wirtzburg), Eichstätt (Aistat) und den Markgrafen von Brandenburg bezüglich des Ortes und des Termins abzusprechen. Es sollen Abgeordnete aus allen sechs Ritterkantonen kommen um über die Mängel des Vertrags zu sprechen. Es wird darum gebeten, dass zur Erhaltung der Ehre, des Friedens und des Rechts ein Weg gefunden wird, auf dem sich Ritterschaft und Fürsten weiterhin gegenseitig beistehen können.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt den Mageburger Erzbischof Johann Albrecht und den Eichstätter Bischof Moritz von Hutten. Eichstätt (Eystet) oder einer seiner Domprobste soll dem Erzbischof für die Domprobstei zu Würzburg bis zu dessen Tod jährlich 600 Gulden und vier Fuder Legwein geben. Die reduction der päpstlichen Zahlungsanweisung auf Kosten des Erzbischofs und die ausstehenden 5000 Gulden Pension sollen in monatlichen Raten abbezahlt werden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Zustimmung des Domkapitels seinen Anteil am großen und kleinen Zehnten (Wein und Getreide) in Reuchelheim (Reuchelhaim), genannt Bischofszehnt, ein Drittel von Schwemmelsbach (Schwemelsbach) sowie einen Wald namens Streut, welcher von den Herren von Thüngen (Thüngen) an das Hochstift kam, mit Ausnahme der Lehenshoheit und der Zentgerichtsbarkeit des Eichstätter Bischofs Moritz von Hutten und seiner Testamentsvollstrecker, für 2050 Gulden an das Spital in Arnstein (Arnstain). Ein jeder Spitalmeister soll es vom Hochstift empfangen und dafür einen Gulden Handlohn zahlen sowie jährlich drei Fastnachtshühner.