König Heinrich [VII.] belehnt das Stift Würzburg mit der Vogtei in Frickenhausen (Frickenhausen).
Bischof Hermann von Lobdeburg kauft in Frankenheim im Amt Fladungen (Franckenhaim im ambt Fladingen) verschiedene Güter von Graf Otto von Henneberg-Botenlauben (Grave Oten zu Botenlauben).
Bischof Hermann von Lobdeburg kauft Graf Otto von Henneberg-Botenlauben (Graue Oten zu Botenlauben) die Vogtei über Oberfladungen zusammen mit anderen Gütern ab.
Endsee (Endsehe) ,über Ohrenbach (Orenbach) nicht weit von Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg) gelegen, war eine Stadt, bei der auch eine Burg lag, in der die Herren von Endsee wohnten. Die Stadt ist mittlerweile verlassen, aber die Burg wird mit ihren zugehörigen Rechten von Herrn Albrecht von Endsee und seiner Frau Hedwig ("Her Albrecht von Entsehe und sein hausfrau Hedwig) dem Hochstift Würzburg zum Mannlehen angetragen, wofür sie 200 Mark in Silber erhalten. Sie übergeben dem Stift unverzüglich die große Hofstube am Turm, die Schütt, die Kemenate und den Keller. Vorläufig behalten sie die beiden hohen Häuser und die Kemenate, die direkt an sie stößt. Ferner bestimmen sie, dass die übrige Burg, der Platz vor der Burg, der Platz auf dem die Stadt stand und die Wälder beiden Parteien, ihnen und dem Stift, zu gleichen Teilen gehören sollen. Laut der Nachtragshand betrifft dieses Rechtsgeschäft außerdem die nicht identifizierten Orte Rennenberg, Musersbuchel und Gemainmarkt (Rennenberg, Musersbuchel, Gemainmarkt).
Konrad von Speckfeld (Cunraten von Speckveld) trägt Bischof Hermann von Lobdeburg und seinem Stift verschieden Güter in Ezelheim zum Lehen auf. Laut der Nachtragshand betrifft dies die Orte Herper (Herres), Hurzfurt (Hurtzfurth), Gut Dächheim (Dechhaim), Unterspiesheim (Spießhaim), Gernach (Gernauch), Opferbaum (Opferbaum), Markt Bibart (Bibarth), Markt Nordheim (Northaim), Kottenheim (Cottenhaim), Stierhöfstetten (Hoehenstetten), Krassolzheim (Grassultz), Kirchheim (Kirchhaim), Weigenheim (Wingerhaim), Herbolzheim (Herboltzhaim). Ezelheim gehört zur Zent Markt Bibart.
Graf Konrad von Trimberg und sein Sohn Albrecht (die Graven von Trimper Conrad vater vnd Albrecht sein sune) tragen Bischof Hermann von Lobdeburg und seinem Stift die Burgen Franzenberg bei Büchold (Freundsberg) und Trimberg (mit dem schloss vntern vnd obern Trimperg) zum Lehen auf.
Als Bischof Hermann sich im Dienst Kaiser Friedrichs II. außerhalb des Hochstifts befindet, nimmt Herr Albrecht von Endsee (her Albrecht von Entsehe) die Burg Endsee (schloß Entsehe) gewaltsam ein, die dem Hochstift durch Kauf und Titel gehörte. Bischof Hermann klagt gegen Albrecht von Endsee beim Kaiser, der sich in Pordenone (zu Portenaw) nach einem Urteilsspruch der Fürsten entschließt, Albrecht von Endsee zu verbannen.
Kurze Zeit, nachdem Bischof Hermann und das Stift die Hälfte von Burg Endsee gekauft hatten, muss Bischof Hermann im Dienst des Kaisers auf einem Kriegszug das Land verlassen. Albrecht von Endsee (her albrecht) glaubt anscheinend, Bischof Hermann werde nicht lebend zurückkommen, jagd den bischöflichen Keller aus der Burg und entzieht dem Hochstift sämtliche verkauften Güter. Aufgrund dieser Taten klagt Bischof Hermann Albrecht von Endsee beim Kaiser an und da er seine Klage gut führt und beweist, wird Albrecht von Endsee durch das Urteil der Fürsten, die sich in Pordenone ( zu Portennaw) befinden, vom Kaiser verbannt.
Graf Gottfried III. von Reichenbach und seine Frau Mechthild von Abenberg (Grave Gotfrid von Reichenbach und sein gemahel fraw Mechtild) verkaufen Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Stift Würzburg 10 Morgen Rodungsland und andere Rechte und Einkünfte in Engenthal.
Die Reichsschultheißen nehmen die Einwohner von Untereuerheim und - wie die Nachtragshand anmerkt - auch der Orte Donnersdorf (Dampdorff), Gochsheim (Gochshaim), Obereurheim (Urhaim), Mainbernheim (Bernhaim), Hüttenheim in Bayern (Huttenhaim), Gutenstetten (Tuttenstetten), Bad Windsheim (Windshaim) unter ihren Gerichtszwang und entziehen sie durch andere Neuerungen der Oberhoheit des Hochstifts Würzburg. Die Nachtragshand spricht hier von Geleitrecht auf den Straßen (strass), das Recht zur bezeichnung von Märkten (Markzaichen) und dem Münzrecht (Muntz). Bischof Hermann klagt dies König Heinrich [VII.], der zugunsten des Stifts entscheidet und die berührten Rechte dem Stift in einger besiegelten Urkunde zustellt.