Bischof Rudolf von Scherenberg, sein Domdechant Ludwig von Weyers (Ludwig von weiers dechant), das Domkapitel und weitere Grafen, Herren, Ritter und Knechte gehen ein vertragliches Bündnis über drei Jahre ein. Darin beschließen sie, dass im Falle eines Angriffs aus dem In- oder Ausland, sie sich gegenseitig unterstützen. Dies besiegeln die Grafschaften Henneberg (Hennenberg), Wertheim (Wertheim), Rieneck (Rineck), die Herren von Bickenbach (Bickenbach) und weitere Adelige.
Die Grafen, Herren und Ritter zu Franken (Franken) beschließen eine Einigung, welche auch "Verständnis" genannt wird. Diese beinhaltet, dass sie sich gegenseitig unterstützen und alte Rechte und Freiheiten beibehalten werden. Dies sprechen sie mit Bischof Johann von Grumbach ab. Sie einigen sich auf gegenseitige Unterstützung in folgenden Fällen: 1) Eine Person erhält nicht dem alten Recht entsprechende Lehen und kann diesen Missstand nicht mehr durch seinen Lehensbrief bezeugen; 2) Jemand wird, entgegen dem alten Gesetz, genötigt Dienste zu erbringen und Pflichten nachzugehen; 3) Dem alten Recht widersprechend werden einer Person und deren Anhängern Steuern und Schatzungen auferlegt; 4) Einer Person wird ihr Schloss oder ihre Stadt widerrechtlich entzogen; 5) Jemand wird während einer Fehde gefangen genommen.
Graf Otto von Henneberg (Ott von Hennenberg), Graf Johann III. von Werthheim (Hans zu wertheim), Graf Philipp II. von Rieneck (philipis graf zu Rineck der iung), Freiherr Michael III. von Schwarzenberg und Herr Sigmund von Schwarzenberg (Michel vnd Sigmund auch Sigmund der iunger Her zu Schwartzenberg) halten einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) und zu Pfarrweisach (Pfarweisach) ab. Vorausgegangene Schriften und Anordnungen Bischof Rudolfs von Scherenberg, verfasst am 12.03.1483, wurden vor den Rittertagen gesammelt und zusammengefasst und am Rittertag in Baunach (Baunach) bei Pfarrweisach durch Friedrich von Stein (Lutzen vom Rottenhan) und Ritter Ludwig von Rotenhan (Fritzen vom Stain) behandelt. Der Bischof verhindert die Einigung.
Ein Gehölz in der Mark bei Memmelsdorf (Memelsdorff) hat Wilhelm von Memmelsdorf (wilhelm von Memelsdorf) von Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Stift bekommen. Das Gehölz war davor eine Zugehörung von Schloss und Amt Schenkenau.
Bischof Rudolf von Scherenberg verkauft Albrecht Truchsess (Albrecht Truchsessen )das Amt Rottenstein für 2000 Gulden auf Wiederlosung. Für die Bezahlung gibt er ihm die Dörfer Hofheim (Houehaim) und Sulzdorf (Sultzdorff).
Bischof Rudolf von Scherenberg fordert die Grafen von Henneberg (Hennenberg), Wertheim (Werthaim), Castell (Castell) und Hohenlohe (Hoenlohe) zum Dienst auf.
Philipp von Rüdigheim (philips von Rudigkheim) und Bischof Rudolf von Scherenberg werden von Pfalzgraf Philipp (pfaltz graue philipsen) vertragen: Für alle Schäden, Brandschatzungen und dem Geld der Burg Abstein sind sich die beiden Parteien nichts schuldig. Alle Gefangenen sind frei von der Urfehde.