Der höchste Gerichtsherr in Bürgstadt ist der Mainzer Erzbischof, er verleiht auch das Zentgrafenamt. Mit dem Ende des Mainzer Kurstaates endet auch die Geschichte der Zent Bürgstadt.
Eine Vielzahl Adeliger und vornehmer Geschlechter besitzen in Sulzfeld Berechtigungen und erhalten Abgaben verschiedener Art: Die Familien von Berlichingen, von Biebelrieth, von Brauneck, die Grafen und Herren von Erlach, von Frickenhausen, von Fronhoffen, Fuchs von Bimbach, die Grafen und Herren von Castell, von Hohenlohe zu Schelcklingen, von Holzingen, von Kirchberg, von Kötnern, von Leimbach, von Leonrode, die Herren und Schenken von Limpurg, von Morstein und andere.
Schweinberg kommt eher in eine periphere Lage in der Machtpolitik des Grafenhauses, da es immer wieder als Wittum für Wertheimer Gräfinnen angewiesen wird.
Die Herren von Dürn üben als Schutzvögte die Ortsherrschaft in Weilbach aus.
Die Stadt Nürnberg erhebt nachweislich von den Untertanen ihrer Bürger Haller und Muffel zu Eschenau Steuern. Die Genehmigung hierzu hatte die Stadt bereits durch ein Privilegium Kaiser Friedrichs III. (HRR) vom 18.6.1464 erhalten.
Die Grafen von Grögling, die sich nach dem Bau ihrer Burg in Hirschberg nach dieser Hauptburg benannten, sind die Besitzer des Ortes Dollnstein.
In den Jahrzehnten nach 1340 erreichen die Treuchtlinger Ritter den Höhepunkt ihrer Macht. Sie sind Herren über den zum Markt erhobenen Ort Treuchtlingen mit seinen zwei Burgen und über die nähere Umgebung.
Euerdorf steht unter dem Großherzog von Toskana und kommt dann wieder an Bayern.
Der Markgraf von Ansbach ist der alleinige Dorfherr von Marktsteft, welches mit den Orten Gnodstadt, Martinsheim, Obernbreit, Oberickelsheim und Sickershausen im Oberschultheißenamt Obernbreit zusammengefasst ist und zum Oberamt Creglingen gehört. Die sechs Orte des Oberschultheißenamtes Obernbreit führen zusammen die Bezeichnung die "sechs Maindörfer".
Die Fürsten zu Schwarzenberg besitzen in Seinsheim Dorf- und Gemeindeherrschaft und das Kirchenpatronat.