Burgwindheim gehört zum Würzburger Hochgerichtsbezirk Oberschwarzach und ist Sitz einer Pfarrei (Klosterpfarrei des Klosters Ebrach). Ein Schloss (Eigentum des Klosters), ein Pfarrhaus, zwei Wirtshäuser mit Brauhäusern, ein Posthaus, eine Zollstätte, zwei Schmieden, zwei Mühlen, eine Schule, eine Ziegelhütte und eine Badstube sind nachgewiesen.
Herzog Albrecht III. von Bayern-München verpfändet Burg, Markt und Herrschaft an Ulrich III. von Laber. Nach dessen Tod 1463 gibt seine Frau die Herrschaft 1465 an Herzog Albrecht zurück.
Die Untertanen des Klosters Himmelkron - somit auch die Stammbacher - müssen besondere Zinsleistungen, das sogenannte "Forstgeld" für das Waldnutzungsrecht aufbringen. Die "Pfenniggült" ist eine Geldabgabe, die an Walburgis und Michaelis geleistet wird.
Die Gemeinde Sulzfeld muss nach der alten Ordnung jährlich 300 Gulden fünf Batzen regelmäßige Abgaben zahlen.
Der Weinbau in Retzbach ist sehr alt. Der Wein ist das Haupterzeugnis der Retzbacher und für die Fürsten und Herren eine wichtige Steuermöglichkeit.
Seit dieser Zeit gibt es Nachrichten über einen Pflasterzoll in Weilbach.
Der große Zehnt haftet nachweislich seit Mitte des 16. Jahrhunderts am Rittergut Pretzfeld, wo er bis zur Aufhebung des Zehntwesens verbleibt.
Außer den herkömmlichen Gefällen, die die Einwohner den Ganerben zu entrichten haben, ist das Dorf von allen Reichs- und Kreissteuern frei. Lediglich an der Zahlung der Türkensteuer müssen sie sich beteiligen. Zudem sind die Trappstädter nicht der Musterung und Heeresfolge unterworfen.
Alle Güter in Burgwindheim bis auf ein Pfarrlehen müssen der Abtei Ebrach den großen und den kleinen Zehnt und den Gänsezehnt geben.
Große Teile Lonnerstadts inklusive dem Burgstall, dem Brückenzoll und weiterer Rechte, sind bis zu diesem Jahr im Familienbesitz der Rum(mel), einem Nürnberger Patriziergeschlecht.