Fürsten, Grafen, Herren und Ritterschaft senden etliche Gesandte zu Bischof Konrad von Thüngen und seinem Domkapitel. Sie lassen diesen ausrichten, dass der Adel durch Beschwerden aus Franken und den Umländern und den daraus resultierenden Handlungen vom Kaiser sowie den Reichsständen verdächtigt wird. Aufgrund der ungerechten Behandlung im Jahr 1522, und damit dies zukünfitg nicht mehr vorkommt, schließen sie sich zusammen, wie ihre Vorfahren dies in einer solchen Situation auch getan haben. Sie bitten den Bischof und das Domkapitel um Unterstützung. Diese sollen sie vor unrechtmäßigen Handlungen schützen, wie deren Vorgänger dies auch bei ihren Vorfahren getan haben.
Sebastian von Rotenhan (Sebastian vom Rottenhan) setzt Bischof Konrad von Thüngen darüber in Kenntnis, dass Grafen, Herren und Ritterschaft auf dem Rittertag zu Schweinfurt einen Vertrag miteinander schließen. Darin wird festgehalten, sollte einem der Vertragspartner wider geltendes Recht Schaden zugefügt werden, sei es gegen seine Behausung oder Ländereien, und Hauptmann und Räte des betreffenden Orts der Rechtsverletzung zustimmen, sollen die anderen Vertragspartner dem Geschädigten zu Hilfe kommen. Sebastian von Rotenhan schickt dem Bischof eine Kopie des Hauptartikels.
Bischof Konrad von Thüngen antwortet auf ein Schreiben der Ritterschaft und sagt, dass die Beschwerdeartikel, um die es in dem Schreiben geht, weder bei diesem beigelegt sind, noch, dass er diese erhalten hat. Er weiß auch nichts von alten Verträgen, die in dem Schreiben erwähnt sind. Ihm ist nur ein Vertrag bekannt, der vor 60 Jahren von Bischof Johann von Grumbach und dessen Domkapitel verfasst wurde und und sich seit dem in Gebrauch befindet. Sollten weitere Beschwerden vorliegen, sollen ihm diese vorgetragen werden. Er erklärt sich jedoch bereit, den Vertrag, den die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Schweinfurt verfasst hat, anzuerkennen.
Sollte einer der Vertragspartner von einer oder mehreren Personen ohne vorherige Absprache oder rechtliche Grundlage befehdet, gefangen genommen oder in seinem Zuhause, Stadt, Schloss oder Flecken angegriffen und belagert werden, soll dieser den Vorfall beim Hauptmann des zuständigen Ritterkantons anzeigen und den oder die Beschuldigten beschreiben. Von diesem Vertrag ausgenommen sind Partner, die wissentlich Verbrechen begehen oder sich in offenen Krieg oder Fehde begeben.
Bischof Konrad von Thüngen leitet seine Antwort an die Ritterschaft samt der Einigung der Adligen und der Schrift der Hauptmänner an sein Ratsmitglied Doktor Nikolaus Geise von Hanau (rath doctori Hanaw) in Nürnberg (Nuremberg) weiter. Dieser schreibt ihm zurück.
Die Hauptmänner der sechs Ritterkantone und andere Grafen, Herren und Ritter verfassen auf dem Rittertag zu Schweinfurt ein Schreiben an Bischof Konrad von Thüngen, in dem sie ihm mitteilen, dass sie Kaiser, Kurfürsten, Fürsten und Stände auf dem kommenden Reichstag - oder später den Stadthaltern und dem Reichsregiment zu Nürnberg (Nuremberg) - ihre Beschwerden, die sie auf dem Rittertag formuliert haben, vortragen wollen. Möchte der Bischof den Vortrag dieser Beschwerden vor dem Kaiser verhindern, so soll er der Ritterschaft behilflich sein und bei althergekommenen Vereinbarungen bleiben. Er soll seinen Räten befehlen, mit den Abgesandten der Ritterschaft zu reisen, damit sie sich gemeinsam vor dem Reichsregiment gegen die Einführung neuer Abgaben einsetzen können.
Der Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb schreibt Bischof Konrad von Thüngen, er könne Mitglied des Schwäbischen Bundes werden, da seine Vorgänger bereits mit dem Hochstift Bamberg und den Markgrafen von Brandenburg im Bündnis standen. Außerdem wolle es der Kaiser so.
Bischof Konrad von Thüngen antwortet der Ritterschaft auf ihre Werbung. Er kann sich nicht daran erinnern, dass jemand sich über eine Beschwerde von ihm beklagen könnte. Sollte dies doch der Fall sein und ihm vorgetragen werden, will er sich angemessen verhalten.
Bischof Konrad von Thüngen ist der Meinung, dass sich die Ritterschaft nicht in einer solchen Notlage befindet, sich zusammenschließen zu müssen. Mit dem Antritt seiner Regierung hat er stets versucht, Stiftsangehörige mit Ämtern, Dienstgeld und heimgefallenen Lehen zu versehen. Doch dies ist durch etliche Neider verhindert worden.
Bischof Konrad von Thüngen will eine Reiterei zu Pfalzgraf Ludwig V. (pfaltzgrafe Ludwigen) schicken, doch seine Amtsleute und Diener verweigern sich dem. Als er sie doch dazu bewegen kann, wird der Reiterdienst widerrufen. Daraufhin kündigen etliche Personen ihr Amt auf. Dies wird der Ritterschaft in schriftlicher Form auf dem Rittertag zu Schweinfurt mitgeteilt. Es sollen sich etliche vom Adel in seinen Dienst begeben.