Bischof Lorenz von Bibra gibt dem - nach der Umwandlung - Stift Comburg (Camberg) eine Ordnung, ebenso Bischof Konrad von Thüngen acht Jahre später.
Auf dem Schloss Lisberg im Steigerwald (Lisperg, ain schloss vf dem Steigerwald, sunst Liebsberg genant) haben einst nach dem Schloss benannte Adlige gesessen. Sie tauchen unter diesem Namen in alten Lehenbüchern auf und sind erst in Bischof Konrad von Thüngens Amtszeit im Mannesstamm erloschen.
Zwischen dem Stift Comburg (Camberg) und dessen Vogtherr Gottfried Schenk von Limpurg kommt es zu einem Streit wegen der Leistungen (der pflichte ), welche die zum Stift gehörigen Personen ihrem Schutzherrn erbringen müssen. Bischof Konrad von Thüngen legt diesen Streit gütlich bei und ordnet an, dass Pflichten künftig immer in Anwesenheit eines Würzburger Rats geleistet werden sollen. Der Vogtherr soll sich dagegen jedes Mal mit einem besiegelten Revers verpflichten. Von den Untertanen darf er nicht mehr verlangen, als ihm vom Kaiser genehmigt worden ist.
Fabian von Lisberg stirbt als letzter seiner Familie. Die heimgefallenen Lehen verleiht Bischof Konrad von Thüngen ein Jahr später seinem Marschall Hans von Milz (Miltz) als Gnadenlehen.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt Erasmus Lochinger (Lochinger) 1400 Gulden zu einem jährlichen Zins von 70 Gulden. Dieser Zins wird später wieder abgelöst.
Bischof Konrad von Thüngen erfährt, dass die Comburger Kanoniker Kraft von Ruxingen (Ruxingen; Dekan), Georg von Biswangen (Biswangen), Weiprecht Schenk von Schenkenstein (Schenckenstain) und Georg von Munchingen (Mutichingen) gegen seine 1523 erlassene Ordnung massiv verstoßen haben. Deshalb lässt der die drei letztgenannten in Würzburg inhaftieren und suspendiert alle vier für zehn Jahre von ihren Pfründen.
Bischof Konrad von Thüngen vergibt die Lehen der suspendierten Kanoniker seither selbst und setzt nach Kraft von Ruxingens (Ruxingen) Tod nacheinander drei Dekane in ihr Amt ein.
Zwischen dem Stift Comburg (Camberg) und Erasmus Schenk von Limpurg kommt es zu einem Streit wegen der Gerichtsfälle und der Gerichtsbußen, für welche Erasmus in seiner Eigenschaft als Vogtherr zuständig ist. Bischof Konrad von Thüngen verträgt schließlich beide Parteien.
Zwischen Stift Comburg (Camberg) und Erasmus Schenk von Limpurg kommt es zu einem Streit wegen der Jagd auf Niederwild (clainen waidwercks). Bischof Konrad von Thüngen verträgt schließlich beide Parteien.
Johann Lutz (Lutz), der Pfarrer von Burkheim (Burkhaim), stirbt ohne Testament. Bischof Konrad von Thüngen trifft mit dessen Verwandten eine Übereinkunft.