Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt leistet einen Lehenseid.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt trifft Kaiser Karl V. auf seiner Reise zum Reichstag in Worms (wormbs) in Bad Kreuznach (Creutznach). Dort werden ihm in der Kaiserlichen Kammer vom Kaiser gemäß dem ausgestellten Regalbrief seine und seines Stifts Lehen verliehen. Hierüber erhält er eine Deklaration des Kaisers. Die Art der Verleihung gleicht der Bischof Konrad von Bibras.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt empfängt von Kaiser Karl V. in der Kaiserlichen Kammer zu Bad Kreuznach (Creutznach) seine Regalien, Lehen und weltlichen Rechte. In Bezug auf die Anwesenden, die Vorgehensweise, die zu entrichtenden Abgaben und deren Quittung wird auf die Quellen verwiesen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt leistet zu Bad Kreuznach (creutzenach) verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Der Hofmeister, der Kanzler, der Erbmundschenk, der Erbküchenmeister, der Erbmarschall und der Erbkämmerer erhalten zusammen über sechs Ämter verteilt für jedes dieser Ämter 60 Goldgulden, sodass man auf eine Gesammtsumme von 360 Goldgulden kommt. Wolfgang I. Marschall von Pappenheim (welf Marschalcken von Boppenheim) soll für die Beschaffung von Pferden 60 Goldgulden erhalten. Der Sekretär Johann Eber (prothonotari oder Secretarii Johan eber) soll 24 Goldgulden erhalten. Die kaiserliche Kanzlei soll 18 Goldgulden als Trinkgeld erhalten. Der Siegler soll für seine Arbeit und das verwendete Wachs sechs Goldgulden erhalten. Der kaiserliche Vizekanzler soll mit 60 Goldgulden, das entspricht je 10 Golggulden pro Amt, entlohnt werden.
Über die beschriebenen Hofämter hinaus verteilt Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt weitere Geschenke für die offizielle Deklaration seiner Regalien: Der kaiserliche Torwächter oder Portier erhält 40 Goldgulden. Der kaiserliche Herold Johann Michael (Johann Michaeln) wird mit acht Goldgulden entlohnt. Greber Münzer (greber muntz) erhält 162 Goldgulden für die Serviette und das Trinkgeschirr, das er für den Reichsvizekanzler Johann von Naves (hern Johann Nanes vice cantzler) getragen hat. Für diesen Dienst erhält er für die Masse von elf Gewichtsmark und sechs Lot pro Gewichstmark 14 Goldgulden von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt. Außerdem schenkt er Greber Münzer, der die Geschenke und das Geschirr des Sekretärs Johann Obernburger (Johan obernburger Secretari) getragen hat, 38 Goldgulden, 17 Pfennig und sieben Heller. Das getragene Gewicht belief sich auf zwei Gewichtsmark und neun Lot, die Gesamtsumme auf 139 Dreimarkstücke. Abschließend begleicht er mit einem halben Goldguldden die Kosten für drei Wappen, die auf das Geschirr gemalt wurden, und die zwei zusätzlichen Kapseln zu den bestehenden Siegeln an den Regalien und dem Regalbrief und einen Lagerort für zwei Säcke mit schwarzem Lehm, die zusammen mit dem besprochenen Geschirr gelaget werden sollen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Einwilligung seines Domkapitels Johann Brief (Johannsen Brieffen) die 40 Malter Getreide mit Wiederkaufsrecht für 300 Gulden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gebietet den Pfarrern in den jeweiligen Ämtern eine Wallfahrt zu unternehmen, damit sich das Wetter ändert und es regnet.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet es Thomas Barthelwesen (Thomassen Barthelwessen), eine Mühle am Bach bei Rod (Rodt) und der Hildenburg zu bauen. Hierfür muss Thomas Barthelwesen am 11. November jedes Jahr Zinsen abgeben. Von diesen Zinsen gehen zwei X, zwei X, zwei Zwölfer. 20 Denare in die Kellerei, zwei Fron des Landes vom Schloss Hildenburg oder zwei Zwölfer. Erbhuldung, Steuer,
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt empfängt seine Regalien, Lehen und weltlichen Rechte, wie er es bereits zuvor von Kaiser Karl V. getan hat, zu Bad Mergentheim (Mergethaim) in der Kaiserlichen Kammer von Kaiser Ferdinand I. und erhält hierüber eine schriftliche Bestätigung. Ebenso wird ihm eine offizielle Deklaration, die die Verleihung bestätigt, übergeben.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt werden von Kaiser Ferdinand I. zu Bad Mergentheim (Mergethaim) seine Regalien verliehen. Hierfür muss er eine gewisse Steuer begleichen.