Fries verweist für folgende, mit einer Bischofswahl verbundenen Angelegenheiten auf den liber diversarum formarum Brunn: Eid der Zeugen einer Bischofswahl, Dompropstei, Schulden, Eidbruch, Nichtentfremdung von Regalien, Münzrecht, geistliche Einkommen, Steuererhebung (schatzung), hochstiftische Statthalter, Zabelstein (Zabelstain), Karlstadt (Carlstatt), Karlburg (Carlburg), Amtleute zu Würzburg sowie Steuerfreiheit für Geistliche und Bürger.
Fries kann eine weitere Lehenvergabe nicht mehr urkundlich belegen und vermutet daher, Bischof Johann von Brunn habe die Lehen in Breitendiel ebenso wie andere Gefälle verkauft.
Fries verweist für die Streitigkeiten um Sigismund von Sachsen und Johann von Brunns Nachfolge auf seine Bischofschronik.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Hälfte an Burg und Dorf Binsfeld (Binsfelt) mit seinen Zu- und Eingehörungen an Ewald von Lichtenstein (Liechtenstain) für 2000 Gulden. Da Bischof Johann von Brunn die Verpfändung nicht durchführen kann, vielleicht wegen einer fehlenden Bewilligung durch das Domkapitel, bestellt er vier Bürgen: Lamprecht von Seckendorf-Rinhofen (Rinhofen), Kilian von Vestenberg (Vestenberg), Hans von Wenkheim (Wenckhaim) und Engelhard von Münster (Munster).
Bischof Johann von Brunn verträgt sich mit seinem Domkapitel und der Stadt Würzburg.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Abt Johann von Bildhausen und sein Konvent zahlen das subsidium charitativum (eine Steuer für geistliche Institutionen) in Höhe von 1000 Gulden an Bischof Johann von Brunn.
Bischof Johann von Brunn befreit den Hof des Klosters zu Bildhausen in Herbstadt (Herbilstat) und dessen Hofmann von der Bede, den Dienstpflichten, der Atzung und den Gerichtspflichten.
Bischof Johann von Brunn ernennt nacheinander drei Stiftspfleger: zum ersten den Kölner Domdekan Johann von Wertheim, zum zweiten dessen Bruder Albrecht von Wertheim und schließlich Sigismund von Sachsen. Albrecht von Wertheim übergibt dem Bischof die Regierungsgschäfte wieder. Zwischen den beiden ist es zuvor zu Streitigkeiten gekommen, die durch Markgraf Friedrich von Brandenburg vertragen worden sind.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Johann von Brunn verträgt sich mit seinem Kapitel.
Für 2500 Gulden verkaufen Weiprecht und Magdalena von Helmstatt (Helmstat) Bischof Johann von Brunn etliche Weingärten, Äcker, Korn, Weizen, Hafer und 1 Pfund Heller zu Binsfeld (Binsfelt) einschießlich weiterer Güter und Gefälle. Die Kaufsumme soll innerhalb von vier Jahren bezahlt werden. Von einer späteren Hand werden folgende Orte ergänzt: Dattensoll (Datzensol), Heßlar (Hesler, Müdesheim (Mutishaim) und Halsheim (Hohelshaim).