Heinrich von Rehberg (Hainrich von Rehberg) erhält von Bischof Johann von Egloffstein das Dorf und das Dorfgericht von Eislingen zusammen mit allen dazugehörigen Nutzungsrechten zum Mannlehen.
Bischof Johann von Brunn verschreibt die Hälfte von Dettelbach (Detelbach) und das Dorf Untereisenheim (Untereisenheim) mit den ihn eigenen Rechten dem Ritter Erkinger von Seinsheim zum Stefansberg (Erckingern von Sainshaim zum Steffansberg riter<>) für 5000 Gulden.
Der eben genannte Otto Lamprecht von Gerolzhofen (Ot Lamprecht) empfängt das Brotspeisamt von Bischof Johann von Brunn. Laut der Nachtragshand erhält er dazu viele Güter in Zabelstein (Zabelstain), Burg Falkenberg (Falbenberg), Rödelsee (Regelsee), Schindelsee (Schellersee), Hundelshausen (Hundelitzhausen), Heinachshof (Heinach), Neuhasen (Newhausen), Karbach (Karbach), Unterweiler (Weilerbach), Grettstadt (Gretstatt).
Ein Haus in Elsendorf, das ein Lehen des Stifts ist, wird zu einer Hofreit. Bischof Johann von Brun verleiht sie Heinrich Wirt (Haintzen Wirten). Damit er sie wieder aufbauen und instand halten möge, wird er von den Frondiensten befreit.
Die Zobel (Zöbele) besitzen in Eibelstadt Leibeigen, Güter und verschiedene Rechte, die Bischof Johann von Brunn der Witwe Herrin Irmela Zobel, geborene von Berlichingen (frawen Irmeln Zobelin geborn von Berlichingen witwe), für 1000 Gulden gekauft und dieselben Güter seinem Schwager Raban Hofwart (Raban Hofwarten seines schwagers) auf Wiederlösung verschriben.
Bischof Johann von Brunn schuldet Konrad von Bebenburg (Conraten von Bebenburg)500 Gulden, wofür er ihm Wein- und Getreidegült sowie andere Steuern in Untereisenheim (Vntereisensheim) auf Wiederlösung verkauft.
Die Zobelschen Güter verschreibt Bischof Johann zusammen mit der Vogtei Adolf Marschall (Adolfen Marschalken) für 1000 Gulden. Die Nachtragshand vermerkt, das Pfand sei wieder ausgelöst worden. Im folgenden Jahr wird es an Haupt II. Marschall von Pappenheim, den Reichsmarschall, (Haupten Marschalk, des Reichs Marschalk) verpfändet. Fries merkt an, dass dies nicht unterdem angegebenen Vermerk zu finden sei, sondern in einer Kopie des Vizekanzlers, die er ihm zurückgegeben habe.
Bischof Johann von Brunn verschreibt den Datz auf Eibelstadt Ewald von Lichtenstein (Ebald von Liechtenstain) für 140 Gulden.
Der Ritter Heinrich Fuchs zu Wallburg (Hainrich fuchs), der Sohn des Ritters Dietrich Fuchs zu Eltmann (heren dietrichen riters), hinterlässt bei seinem Tod seine Witwe Christina Fuchs zu Wallburg (Cristina seiner hausfrawen) und seine zwei Söhne Dietrich Fuchs zu Eltmann und Heinrich Fuchs zu Wallburg (zwen sone dietrichen vnd Hainrichen). Diesen wird Bischof Johann von Brunn 3000 gulden schuldig, was sich aus Kosten für Baumaßnahmen, geliehenes Geld, verlorene Pferde und andere (Kriegs-)Schäden zusammensetzt. Das alles verschreibt er ihnen zusätzlich zur alten Pfandsumme ihrer Vorfahren auf die eben genannten Güter (Burg Wallburg, Amt und Stadt Eltmann,Zehnten in Wettringen und Althausen, Zölle in Eltmann und Ebelsbach sowie die Einnahmen aus dem Ungeld und der Landbede des Amts Eltmann).
Bereits Bischof Johann von Brunn verschrieb die Bede von Untereisenheim einigen Nürnberger Bürgern (etlichen Nurenbergern) als Leibgeding, was mit Kenntnisname Konrads von Bebenburg (Conrado a Bebenburg) geschieht. Als diese Bürger versterben, verschreibt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg die Bede von Untereisenheim ebenso wie die Bede von Dettelbach Sitig von der Kere (Sitigen von der Kere) für 2000 Gulden.