Bischof Lorenz von Bibra geht rechtlich gegen den Abt von Münsterschwarzach (Swartzach) vor, der die Bezahlung des Zehnten und der Kollekte verweigert. Schließlich werden beide Seiten vertragen.
Bischof Lorenz von Bibra kauft von Sigmund von Schwarzenberg (Swartzenberg) etliche Zinsen, Rechte, Gerichtsbarkeiten und das Recht über den Handlohn und gibt all dies der Stadt Dettelbach (Detelbach) als erbliches Lehen.
Bischof Lorenz von Bibra gibt der Stadt Dettelbach (Detelbach) das Privileg, Klagen am Stadtgericht mit einem geringeren Streitwert als zehn Gulden abzuweisen.
Bischof Lorenz von Bibra leiht sich 1000 Gulden vom Spital St. Dietrich in Würzburg (am oberen Markt) und verschreibt diesem dafür 50 Gulden auf der Bede von Dettelbach (Detelbach).
Papst Alexander VI. gibt Bischof Lorenz von Bibra und seinen Nachfolgern die Freiheit, straffällige Priester durch ein Gremium bestehend aus einem Bischof, zwei Äbte und sechs Priesters zu degradieren oder zu entweihen.
Bischof Lorenz von Bibra verkauft erblich Klaus Ott (Ot) den Hof des Hochstifts in Dingolshausen (Dingoldshausen) für 60 Gulden. Dieser Hof leistet jährlich Gülten von je zehn Malter Getreide und Haber, zwei Weihnachtshühner, zwei Fastnachshühner, einen Lammbauch und 60 Eier.
Die Kartäuser bauen eine Mühle am Thierbach (Thierbach), worüber sich die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) beschwert. Bischof Lorenz von Bibra spricht das Urteil, dass die Mühle nicht zum Mahlen, sondern anderweitig genutzt werden soll.
Bischof Lorenz von Bibra gibt Dettelbach (Detelbach) eine Stadtordnung.
Merz, Johannes: Fürst und Herrschaft. Der Herzog von Franken und seine Nachbarn 1470 - 1519, München 2000.
Bischof Lorenz von Bibra kauft den Weiler Strüth, den Sebhof, das Sebholz sowie neun Morgen Wiesen in Hausen (Hausen) für 600 Gulden von der Kartause Tückelhausen.
Philipp von Bibereren (Biberern) verkauft seinen Anteil am Wein- und Getreidezehnten, die Hälfte am Kleinzehnten und etliche weitere Gefälle für 1200 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra.