Es gibt ein Urteil für die Reichsbauern zu Gochsheim (Gochshaim), zu dem Fries keine weitern Informationen gibt. Die Nachtragshand merkt zusätzlich den Ort Karlburg (Carlspurg) an.
Bischof Lorenz von Bibra kauft etliche Läden auf dem Spacirplatz vor dem dom im latain gradus von den stainin trepen, zu deutsch Gredten genant und lässt hier auch eine neue Kanzlei bauen.
König Maximilian I. beauftragt Bischof Lorenz von Bibra, den Leuten in Goßmannsdorf, Wolf Wolfskeel (Wolf Wolfskeel) und Stefan Zobel von Giebelstadt (Steffan Zobel) Rechtshilfe zu leisten. Der Würzburger Bischof ist normalerweise der oberste Zentherr in Goßmannsdorf und übt die Privilegien und Rechte des Stifts aus. Für die Namen der Ganerben des Dorfs verweist Fries auf das Liber Capitularis.
Fries verweist für nähere Information über Fron, Dienst, Atzung, Legepfennig und ähnliche Schulden, die durch einen Rechtsstreit zwischen Herrenleuten und Bischofsleuten in Goßmannsdorf (Gosmarsdorff) entstanden sind, sowie für Information über eine zehnjährige Befreiung von Abgaben durch Bischof Lorenz von Bibra auf das Liber Contractuum Laurentii. Die Nachtragshand merkt zusätzlich die Orte Ostheim (Osthaim), Fitzendorf (Vitzrndorff) und Gerlachsdorf (Gerlesdorff) an.
Werner, Johann und Konrad von Gnodstadt (Wernher, Hanns vnd Contz von Gnotstat) einigen sich mit Bischof Lorenz von Bibra, nachdem die von Gnodstadt einige Forderungen an den Bischof gestellt hatten, auf die Fries nicht eingeht. Der Bischof zahlt ihnen 450 Gulden zum Ausgleich.
Nach dem Tod von Johann von Schefftal (Hanns v Schefftal) verkauft seine Ehefrau den Sitz und den Ort Godeldorf (Godelndorf) mit allen Zugehörungen und unter Einwilligung Bischof Lorenz von Bibras an Martin Schweigerer (Mertin Schwaigerer).
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet 1000 Gulden auf das Dorf Godeldorf (Godelndorf) an Martin Schweigerer (Schwaigerer). Der Bischof gestattet ihm auch, 100 Gulden für Baumaßnahmen auszugeben. Sollte das Pfand ausgelöst werden, erhält Martin Schweigerer diese Ausgaben auch wieder zurück.
Bischof Lorenz von Bibra kauft ein Viertel des Ortes Goßmannsdorf am Main bei Ochsenfurt (Gosmannsdorf am Main nit fern unter Ochsenfurt gelegen) mit Gefällen, Nutzungs- und sonstigen Rechten und allen Zugehörungen von Georg Truchsess von Baldersheim (Georg Truchsess zu Baldershaim riter). Die Nachtragshand merkt an, dass im Jahr 1559 in Goßmannsdorf eine Ordnung von den Ganerben aufgestellt wird.
Bischof Lorenz von Bibra verlängert die Befreiung von Abgaben und Diensten um zehn Jahre.
Sechs Jahre, nachdem Martin Schweigerer (Mertin Schwaigerer) den Sitz und das Dorf Godeldorf (Gotelendorf), gekauft hat, verkauft er es an Georg von Rosenau (Georg von Rosenaw) mit Einwilligung Bischof Lorenz von Bibras.