Die von Hohenberg (Hohenberg), sonst auch Tieffen (Tieffen) genannt, haben noch weitere Lehen vom Stift empfangen. Luitpold von Hohenberg (Luitpold von Hohenberg) und sein Bruder Heinrich (Heinrich) bekommen von Bischof Andreas von Gundelfingen folgende Rechte und Nutzungen: von jedem neuem Gastgeber 60 Würzburger Pfennige oder einen Gulden, drei Maß Hafer pro Jahr, von jedem neuen Münzmeister 60 Würzburger Pfennige oder einen Gulden, 16 Schilling Pfenning von einigen Lederern, acht Pfund Pfeffer von mehreren Häusern, einen Zehnt von Schloss Deberndorf (Treffe) und einen Teil des Zehnts von Tief (Oberentieffe). Diese Lehen haben aber nicht zum Marschallamt gehört.
Da der Abt von Fulda, Heinrich VI. von Hohenberg, von den Reitern Bischof Wolframs gefangen genommen wird, vermutet Fries, dass das Kloster Fulda die 1231 geschlossene Vereinbarung zwischen Würzburg und Fulda als ungültig betrachtet. Das Kloster verkauft die Burg Lichtenberg (Liechtenberg) schließlich an das Hochstift Mainz.
Schannat, Johann Friedrich: Historia Fuldensis in tres partes divisa, cum figuris aeri incisis ...; Codex probationum Historiae Fuldensis, Frankfurt/M. 1729.
Lübeck, Konrad: Die Fuldaer Äbte und Fürstäbte des Mittelalters (Veröffentlichungen des Fuldaer Geschichtsvereins 31), Fulda 1952.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Abt Heinrich von Fulda (Abbt Hainrich von Fulde) wird von Bischof Wolfram von Grumbach, dessen Amtleuten und Dienstmännern mit Krieg überzogen, wobei bei seinem Kloster Schäden entstehen und er gefangen genommen wird. Aber König Ludwig IV. befiehlt, ihn wieder freizulassen. Daraufhin erscheinen beide Parteien vor einem Gericht, das aus dem Abt von Erbrach, dem Landkomtur des deutschen Ordens, Konrad von Gundelfingen, Graf Friedrich von Truhendingen und Burgraf Friedrich von Nürnberg (Conraden von Gundelfingen Landkomptur deutschen ordens, Graue Fridrichen von Truhendingen vnd Burggraue Fridrichen von Nurenberg) besteht. Dieses Gericht entscheidet, dass Bischof Wolfram den Abt Heinrich entschädigen muss. Hierfür soll er 8509 Pfund Haller an ihn zahlen. Doch Bischof Wolfram empfindet das als zuviel. Aus diesem Grund wird von beiden ein neues Gericht zu Rate gezogen, welches aus König Ludwig, Erzbischof Matthias von Mainz und Graf Berthold von Henneberg (B. Matthien von Maintz vnd Graue Bertholden von Hennenberg) besteht. Dieses Gericht urteilt, dass Bischof Wolfram Abt Heinrich für seinen erlittenen Schäden 6000 Pfund Heller zahlen soll. Dies soll bis zu der zweiten nachfolgenden Lichtmess (Maria Lichtmess, 2.Februar) bezahlt werden, was von 30 statthaften Adeligen bezeugt werden muss. König Ludwig gibt Bischof Wolfram seine Huld zurück und stellt ihm dafür eine besiegelte Urkunde aus. Dieser Vertrag wird in Nürnberg geschlossen. Am 27.Mai 1324 quittiert er Abt Heinrich, den entandenen Schaden. Daraufhin zahlt Bischof Wolfram am Vorabend zu Nikolaus im Jahre 1325 Abt Heinrich 4500 Pfund, die der Abt quittiert.
Erzbischof Matthias von Mainz versöhnt Bischof Wolfram von Grumbach mit Abt Heinrich von Fulda. Er bestimmt, dass beide Fürsten ihre künfitgen Auseinandersetzungen friedlich mit rechtlichen Mitteln klären sollen. Jeder soll seine Eroberungen zurückgeben, sodass der status quo vor dem Krieg wieder hergestellt wird. Der Bischof soll die eroberten Kirchhöfe herausgeben, die Gefangenen frei lassen und die Brandschatzung unterlassen. Was ihm gehört, solle er wieder erhalten und sie sollen aufhören, gegeneinander Krieg zu führen. Beide sollen dem Bischof von Mainz ein Reversschreiben ausstellen.
Bischof Wolfram von Grumbach und der durch ihn gefangen genommene Abt von Fulda, Heinrich VI. von Hohenberg (Hainrichen von Fulda), schließen einen Vertrag. Damit kommt es zur Schlichtung etlicher Uneinigkeiten und Auseinandersetzungen, wie die im Salzgau (Saltzgaw) und Amt Lichtenburg (ambt Lichtenberg), durch vier Personen.
Nach dem Tod der Bischöfe Wolfram von Grumbach und Hermann II. Hummel von Lichtenberg regiert Bischof Otto von Wolfskeel das Hochstift Würzburg. Er gerät mit Abt Heinrich von Fulda (Abbt Hainrich von Fulde) in eine neue Fehde, die allerdings durch Verhandlung von Graf Berthold X. von Henneberg-Hartenberg (Graue Berthold von Hennenberg) beendet wird.
Die Stadt Röttingen(Rottingen die Stat) wird zusammen mit ihren Dörfern von Abt Heinrich von Fulda dem Stift Würzburg übergeben. Im Gegenzug tragen die Hohenloher Weikersheim (Weickersheim) dem Stift Fulda zum Lehen auf.
Neubronn (Neubrun) im Amt Röttingen (ambt Rötingen) ist Lehen des Hochstifts Fulda (Fulde). Abt Heinrich VI. von Hohenlohe (abbt Hainrichen) übereignet das Dorf jedoch dem Hochstift Würzburg.