Fries verweist für die Streitigkeiten um Sigismund von Sachsen und Johann von Brunns Nachfolge auf seine Bischofschronik.
Die im vorherigen Eintrag genannten Dörfer gelangen wieder an Sebastians (Sebastian) Erben. Als Bischof Sigmund von Sachsen zu Regierung des Stifts stößt, verkünden ihm die Söhne des genannten von der Tann (von der Than), Sebastian (Bastian), Melchior (Melchior), Kilian (Kilian) und Friedrich (Fritz), dass sie die Nutzung der bestimmten Summe, nämlich einen Gulden auf 10 Gulden Hauptsumme auf Nürdlingen (Nutlingen) und Hain (Hain), nicht mehr haben möchten. Sie bitten ihn darum, das Geld in Zukunft auf einen anderen Ort zu verschreiben. Deshalb verschreibt ihnen der Bischof die Güter, Nutzungsrechte und Wildbann etc. auf den Salzforst und seine Forsthuben und auf den See zu Hohenrode.
Bischof Johann von Brunn ernennt nacheinander drei Stiftspfleger: zum ersten den Kölner Domdekan Johann von Wertheim, zum zweiten dessen Bruder Albrecht von Wertheim und schließlich Sigismund von Sachsen. Albrecht von Wertheim übergibt dem Bischof die Regierungsgschäfte wieder. Zwischen den beiden ist es zuvor zu Streitigkeiten gekommen, die durch Markgraf Friedrich von Brandenburg vertragen worden sind.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Fries verweist auf die Bildung einer Regierung während Sigismund von Sachsens Stiftspflegschaft.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Johann von Brunn (Brun) wird mit Bischof Sigismund von Sachsen vertragen. Eine Nachtragshand führt offensichtlich den Streitgegenstand an, den Zabelstein (Zabelstain).
Bischof Sigmund von Sachsen hat in Kestellerhof, einem Haus in Würzburg, gewohnt.
Bischof Johann von Brunn ernennt Sigismund von Sachsen zum Koadjutor und Stiftspfleger und stirbt am 12. Januar 1440. Sigismund wird unter gewissen Bedingungen zum künftigen Bischof gewählt, verhält sich aber so ungeschickt, dass er von Friedrich III. seines Amtes enthoben und Gottfried Schenk von Limpurg zum neuen Stiftspfleger ernannt wird. Das Domkapitel möchte, dass die Bürger von Würzburg diesem die Erbhuldigung leisten und erinnert sie daran, dass sie noch nicht von den Pflichten befreit sind, die sie Bischof Sigismund geleistet haben. Die Bürger schreiben daraufhin den in Schweinfurt (Sweinfurt) versammelten Grafen, Herren, Rittern und Knechten des Hochstifts und bitten um deren Rat. Sie erhalten als Antwort, dass sie dem neuen Stiftspfleger die Erbhuldigung leisten und gehorsam sein sollen. Diesen Antwortbrief besiegelt unter anderen Wilhelm II. von Castell und bekennt dadurch, ein zum Hochstift Würzburg gehöriger Graf zu sein.
Sigismund von Sachsen und das Würzburger Domkapitel wenden sich für ein endgültiges Urteil über ihre Streitigkeiten an König Friedrich III.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
König Friedrich III. setzt Sigismund von Sachsen als Stiftspfleger ab und ernennt Gottfried Schenk von Limpurg. Dieser bewilligt Sigismund ein Deputat und verträgt sich mit dessen Brüdern Friedrich II. und Wilhelm III. von Sachsen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Lorenz von Bibra schreibt Philipp von der Tann (Philip von der Thanne) und bittet um eine Kopie der Briefe, in denen Nüdlingen (Nutlingen) und Hain (Hain) denen von der Tann vom Stift verschrieben wurden, da er die beiden Dörfer wieder dem Stift zuführen möchte. Zwei Jahre später fordert Bischof Lorenz Philipp von der Tann zu sich und bietet an, ihm den Pfandschilling von 1855 Gulden zu bezahlen. Philipp will aber weder die Hauptsumme annehmen noch das Unterpfand abtreten. Ihm wird dann das Interesse, also von 10 Gulden ein Gulden, nicht ausgezahlt. Philipp fordert das ihm zustehende Interesse von 7000 Gulden beim Bischof ein, erhält es jedoch nicht. Fries bemerkt noch, dass die beiden Hauptverschreibungen unter Bischof Johann von Brunn und Bischof Sigmund von Sachsen nur unter ihren Siegeln und ohne Bewilligung des Domkapitels geschehen ist.