Als sich das Stift Würzburg in Nöten befindet, erlangen der Dechant und das Kapitel des Stifts von Kaiser Karl IV. eine Freiheit. Diese besagt, dass das Stift Haug unter kaiserlichem Schutz steht, keinem Landgericht untersteht [?] und für niemanden pfandbar sein soll. Diese Freiheit wird von seinen Nachfolgern König Wenzel, König Ruprecht und König Sigmund bestätigt. Außerdem ersuchen der Dechant und das Kapitel beim Reichstag in Augsburg von Kaiser Karl V. eine Erneuerung des Privilegs, was Kaiser Karl bewilligt.
Kaiser Karl V. fordert von den Juden im Stift Würzburg das Guldenopfer ein. Jodokus Markwart von Heilbronn (Jobsten Marckarten von Hailprun) fordert diese ein. Bischof Konrad von Thüngen gibt diesem einen Passbrief, mit dem Befehl die Einforderung ausführen zu dürfen.
Die Erbschaft betreffend erlässt Kaiser Karl V. eine Regelung, wonach im Ebfall unter Neffen und Nichten nur die Häupter und nicht die Stämme als Erben in Betracht kommen.
Kaiser Karl V. stellt dem Hochstift Würzburg ein Privileg aus, wonach man keine Berufung für Fälle, die eine Summe von unter 200 Gulden betreffen, vor den höheren Gerichten einlegen soll. Mit den höheren Gerichten sind hier das Kanzleigericht, das Hofgericht und das Lehengericht gemeint. Will man Berufung bei Fällen einlegen, die die Summe von 200 Gulden überschreiten, dann darf der Fall vor das kaiserliche Kammergericht gehen.
Karl V. schickt seinen Rat und Diener Caspar von Usenwangen (Casparn von Vsenwangen) los, um das Guldenopfer von den Juden im Stift Würzburg einzufordern. Von jeder Person, Frauen oder Männer, jung oder alt, soll ein rheinischer Gulden eingefordert werden. Zur selben Zeit ist Bischof Konrad von Thüngen auf dem Augsburger Reichstag. Dort geben seine Statthalter ihm einen Passbrief, der ihn berechtigt, die kaiserlichen Befehle auszuführen.
Auf dem Reichstag zu Augsburg wird der Geldwechsel der Juden durch Kaiser Karl V. und einige Reichsstände einheitlich geregelt. Juden, die Wucher betreiben, sollen im Reich nicht geduldet werden und haben auch keinen Rechtsbeistand zu erwarten. Auf dem Reichstag zu Regensburg wird das Statut von Karl und den Ständen erneuert. Bischof Konrad von Thüngen bestätigt dies ebenfalls für das Stift. Die Juden sollen sich des Wuchers enthalten und sich stattdessen mit ehrlichem Handel und Handarbeit ernähren. Als dies aber nicht eingehalten wird, verbietet er erneut den Wucher und bestimmt, dass die Wucherer gebührend bestraft werden sollen.
Im Jahr 1534 erlässt Kaiser Karl V. ein offenes Mandat, in dem er festlegt, dass im Sinne des Landfriedens niemand gegen die kaiserliche Autorität und genauso gegen die Autorität des kaiserlichen Bruders König Ferdinand oder ein Mitglied des Reiches ziehen oder sich anwerben lassen darf. Ein solches Mandat verkündet auch Bischof Konrad von Thüngen erneut im Hochstift.
Sowohl König Ferdinand als auch Bischof Konrad von Thüngen erneuern und veröffentlichen das Mandat von Kaiser Karl V., welches ein Vorgehen gegen Mitglieder des Reiches verbietet.
Kaiser Karl V. söhnt sich nach dem Schmalkaldischen Krieg mit der Stadt Frankfurt aus.
Der Kaiser gibt seinen Verwaltern in Rimpar (Rimpar) die schriftliche Fürbitte, seine Schulden tilgen zu lassen.