Bischof Konrad von Thüngen zweifelt nicht daran, dass die gegenwärtigen 99 Anwesenden mitbekommen haben, wie er vor dem Reichsrat im Sinne der fränkischen Ritterschaft verhandelt hat. Dieses Anliegen entspricht der üblichen Rechtsprechung und wird wahrscheinlich beschlossen werden.
Bischof Konrad von Thüngen ist optimistisch, der Ritterschaft bald mitteilen zu können, dass ihr Antrag auf rechtliche Austragung ihrer Beschwerden bewilligt wird. Falls dies nicht geschehen sollte, kann er ohne sein Domkapitel keine genauere Auskunft über ein weiteres Vorgehen geben. Um den Frieden zu wahren bietet er den zum Hochstift Würzburg gehörigen Rittern an, ihnen zusammen mit seinem Domkapitel eine Antwort zu geben und ihnen Recht zukommen zu lassen.
Obwohl Bischof Konrad von Thüngen erst seit kurzem sein Amt innehat, hält er sich so, dass sich niemand über ihn beklagen kann. Wenn einer seiner Amtmänner oder Diener die Ritterschaft ungerecht behandelt, wendet er dies ab. Er handelt so, dass die Ritterschaft nicht ungerechtmäßig belastet wird. Ebenso fordert er die Dienste seiner Amtsmänner, Diener und Ritterschaft nur an, wenn diese auch wirklich für das Hochstift benötigt werden. Jedoch missfällt es vielen, dass der Bischof dem Schwäbischen Bund beitritt, dem seit langem auch schon das Erzstift Mainz, das Hochstift Bamberg, die Landgrafschaft Hessen, die Markgrafschaft Brandenburg und andere benachbarte Fürsten angehören. Er tut dies jedoch, um seine Ritterschaft und Untertanen zu schützen. Denn durch den Frieden, der auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) beschlossen wurde, ist es dem Schwäbischen Bund nicht möglich, gegen die Ritterschaft vorzugehen.
Der Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb schreibt Bischof Konrad von Thüngen, er könne Mitglied des Schwäbischen Bundes werden, da seine Vorgänger bereits mit dem Hochstift Bamberg und den Markgrafen von Brandenburg im Bündnis standen. Außerdem wolle es der Kaiser so.
Bischof Konrad von Thüngen und der Bamberger Bischof Weigand von Redwitz treffen sich in Zeil am Main (zeil) und beschließen, dass ein Treffen mit den anderen Fürsten von Nöten ist. Zudem soll ein jeder Fürst auf die Bitten seiner jeweiligen Ritterschaft antworten. Die Bischöfe sprechen auch mit ihren Domkapiteln und beschließen, sich mit den anderen Fürsten zu einigen und der Ritterschaft zu verkünden, dass jeder Fürst dazu bereit sei, sich die Beschwerden seiner jeweiligen Ritterschaft anzuhören und zu versuchen, die Probleme zu beseitigen. Was ein jeder Fürst mit seiner Ritterschaft bespricht, darüber soll er die anderen informieren. Diesen Beschluss geben die Bischöfe an die Ihren weiter.
Der Ritterkanton Altmühl (altmuller), mehr als 200 Personen des Ritterkantons Gebirg (Birger) und viele des Ritterkantons Steigerwald (Staigerwalder) unterschreiben den Vertrag, der auf dem Rittertag zu Schweinfurt verfasst wurde, nicht und wollen dies auch in Zukuft nicht tun. Es wird einen Rittertag zu Bamberg (Bamberg) angesetzt und beschlossen, sich mit den jeweiligen Fränkischen Fürsten zu Bamberg, Würzburg (Wirtzburg), Eichstätt (Aistat) und den Markgrafen von Brandenburg bezüglich des Ortes und des Termins abzusprechen. Es sollen Abgeordnete aus allen sechs Ritterkantonen kommen um über die Mängel des Vertrags zu sprechen. Es wird darum gebeten, dass zur Erhaltung der Ehre, des Friedens und des Rechts ein Weg gefunden wird, auf dem sich Ritterschaft und Fürsten weiterhin gegenseitig beistehen können.
Der Markgraf von Brandenburg schreibt an das Ritterkanton Odenwald (Ottenwelder), dass ihm mehr Schaden entstanden sei, als anderen Fürsten. Er verlangt, dass der Vertrag zurückgezogen wird.
Markgraf Kasimir von Brandenburg-Kulmbach (Casimir) schreibt der Ritterschaft, er habe erfahren, dass Bischof Konrad von Thüngen sie nach Lauda (Lauden) einberuft, um einen Vertrag bezüglich der Schäden zu schließen, die im Bauernkrieg durch die Bauern enstanden sind. Er schreibt, dass ihm durch die würzburger (wirtzburgischen) Bauern ein größerer Schaden als dem Bischof enstanden ist. Er bittet diejenigen der Ritterschaft, die mit ihm in einem Lehnsverhältnis stehen oder mit ihm anderweitig verbunden sind, diesen Vertrag nicht zu unterzeichnen. Diese sollenihre Schadensersatzzahlungen stattdessen an ihn gehen lassen.
Bischof Konrad von Thüngen rechtfertigt vor der Ritterschaft hinsichtlich des Schreibens des Markgrafen Kasimir von Brandenburg-Kulmbach, dass es nicht seine Absicht wäre, das Eigentum anderer Fürsten im Zuge des Vertrags zu beschweren. Er ist offen für Neuerungen in diesem Vertrag.
Die Ritterschaft bedankt sich für die Antwort des Bischofs und weiß nicht wer unter ihnen am besten für den Bauauftrag geeignet ist. Der Dompropst der Herren der Markgrafschaft Brandenburg (Marggrafen) hat ein Verzeichnis über die Ortschaften, die für den Bau als günstig angesehen werden. Hieraus beschließen sie den Bau in Königshofen (Konigshofen). Die Ritterschaft setzt einen Rittertag auf den 29. September an und die Abrechnung der dritten Anlage auf den 08. Juli. Dies hat der Bischof der Ritterschaft erlaubt. Einige Grafen, ihre Gesandten und einige aus der Ritterschaft sind auf einem Rittertag zu Haßfurt (Hasfurt) zusammen gekommen. Die Ergebnisse der Verhandlung sind allerdings nicht überliefert.