Bischof Rudolf von Scherenberg, sein Domdechant Ludwig von Weyers (Ludwig von weiers dechant), das Domkapitel und weitere Grafen, Herren, Ritter und Knechte gehen ein vertragliches Bündnis über drei Jahre ein. Darin beschließen sie, dass im Falle eines Angriffs aus dem In- oder Ausland, sie sich gegenseitig unterstützen. Dies besiegeln die Grafschaften Henneberg (Hennenberg), Wertheim (Wertheim), Rieneck (Rineck), die Herren von Bickenbach (Bickenbach) und weitere Adelige.
Etliche aus der Ritterschaft haben 15 Beschwerdeartikel verfasst. Diese beinhalten: 1) Das Geistliche Gericht und die Sende betreffend; 2) Brückengericht; 3) Landgericht und die Kanzlei des Ratgerichts; 4) Preis des in einer Notlage gekauften Weins; 5) Etliche Wegnahmen von Kühen, welche für den Bischof geschlachtet werden; 6) Die, die einen Rechtsstreit mit dem Bischof oder dem Domkapitel führen, dürfen keinen Prokurator einsetzen; 7) Kein Einsatz eines Notars bei Berufungsklagen; 8) Der Bischof verlangt die Abgabe eines Huhns von den Armen Leuten der Ritter und Knechte; 9) Nach der neuen Reform, das Zentgericht betreffend, dürfen die Zentgerichte nur noch in ihren eigenen Verwaltungsbezirken wirken; 10) Wenn auf Verheißung in einer Notlage zum Würzburger Hofgericht geritten wird, wird der Person kein Schutz geboten; 11) Die Kanzlei verlangt entgegen altem Recht zu hohe Steuerabgaben; 12) Wenn im Landgericht Recht gesprochen wird, wird dieses nicht ausgeführt; 13) Wenn vor Gericht Unrecht geschieht, handelt der Bischof, als ihr Landesfürst, trotz Bitte um Beistand nicht; 14) Der Wein und das Getreide, dass die Ritter auf ihrem Land anbauen, müssen sie in einem kleineren Umkreis verkaufen, da sie sonst Zoll zahlen müssen; 15) Das neue Gericht in der Kanzlei, welches nicht den Regelungen des Hofgerichts enstpricht und sich nicht an Verträge und alte Rechte hält, führt zu Beschwerden.
Da die drei fränkischen Fürsten jeder ihren vornehmsten Adeligen schriftlich verzeichnen sowie abhängig machen und Graf Wilhelm IV. von Henneberg (graf wilhelm von Hennenberg) die Ausschreibung nicht mit einem Siegel beglaubigen will, geht die Vereinbarung zunichte.
7) Wenn jemand sein Haus verliert oder seine Lehen verpfändet, sollen alle Ritter nicht gerichtlich handeln oder einen Vertrag annehmen, es sei denn die Person bekommt sein Haus und die Lehen wieder. Sobald der Vertrag der Ritterschaft ausgelaufen ist, sollen die Vertragspartner darüberhinaus in der Angelegenheit des Artikels trotzdem miteinander verbunden bleiben.
10) Dieser Vertrag ist drei Jahre lang gültig und soll auf Wunsch vor Ablauf der Frist verlängert werden.
11) Möchte jemand neues in den Vertrag der Ritterschaften aufgenommen werden, so braucht dieser die Einwilligung des Hauptmanns und die Mehrheit der Stimmen der Hauptleute.
Die Bischöfe von Bamberg (Bambergk), Georg Schenk von Limpurg, und Würzburg (Wurtzburg), Lorenz von Bibra, kommen in Haßfurt (Hasfurt) zusammen, um eine Einigung zu beschließen, welche sie an ihre Domkapitel schicken.
Mitglieder der Ritterschaft verfassen ein Schreiben, indem sie festhalten, dass sie ihre Ansprüche auf Einigungen und Verträge stützen, die sie bereits abgeschlossen haben. Was ihnen von alt hergebrachten Ansprüchen bewusst genommen wurde, werden sie am nächsten Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) vorbringen, damit es verändert und verbessert werden kann.
Die Mitglieder der Ritterschaft sollen dem Kaiser auf sein Schreiben antworten, es ist ihr Wunsch, dass sie sich am Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) besprechen und ihre Einigungen und Verträge abgeschlossen werden. Die Antwort an den Kaiser soll unter Beachtung dessen geschehen, was für die Ritterschaft und ihre Nachkommen wichtig ist.
Die Markgrafen von Bamberg (Bamberg) und Würzburg (wurtzburg) sind in Iphofen (Jphofen) zusammengekommen und haben Entschlüsse gefasst. Die Ritterschaft zu Schweinfurt (Schweinfurt) setzt ein Verzeichnis der Einigungen und Bündnisse auf, das am 18. Mai auf dem Rittertag zu Schweinfurt vorgestellt werden soll. Dieses Schreiben ist von Adel und Obrigkeit nicht gebilligt und gegen diese gerichtet. Jeder Fürst soll die verständigsten Personen des Adels vor dem Rittertag zu sich rufen und von ihnen die Beschwerden und Mängel erfassen lassen. Dabei soll keiner ein Bündnis mit der Ritterschaft abschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Adelspersonen unter der Gnade des Bischofs stehen. Wenn es größere Mängel und Beschwerden gibt, sollen diese an den Bischof geschickt werden, der sie anhören und sich diesen gegenüber offen verhalten wird. Aufgrund dieser Mängel soll ein Zusammentreffen ausgeschrieben werden, an dem die drei Fürsten teilnehmen und eine Einigung verfassen können. Falls sie eine solche Einigung treffen, können sie sich gegen die Vorhaben der Ritterschaft wehren und auch weiterhin zusammenkommen.