6. Die Adligen öffnen Personen ihre Schlösser und Häuser, mit denen das Hochstift Bamberg befehdet ist, wodurch es im Hochstift zu Krieg und Steitigkeiten kommt.
7. Wenn der Bamberger Bischof von seinen Untertanen gebeten wird, ein geistliches oder weltliches Gericht einzuberufen, reagiert der Adel nicht auf den Ruf des Bischofs.
8. Es kommt vor, dass Lehnsmänner ihre Lehenspflichten zwar aufschreiben, jedoch nichts anderes tun, als die Güter als Lehen inne zu haben.
9. Die Adligen dienen anderen Fürsten, obwohl sie im Hochstift Bamberg ansässig sind. Sie leisten auch keinen Beitrag zu Obrigkeit und Gerichtsbarkeit.
10. Die Adligen erscheinen nicht vor dem Landgericht und vor dem geistlichen Gericht, wordurch ihren Leuten und Gütern nicht geholfen werden kann.
11. Die Adligen versäumen es, die Prälaten, Klöster, Spitäler, Pfarrer und Bürgerschaft in Erbschutz zu nehmen, worunter die Obrigkeit und der Gerichtszwang leiden.
Es folgt die Klage der Ritterschaft gegen das Hochstift Bamberg. Der Bischof soll seine Hofräte, Amtsleute, Diener und andere einbinden, damit sie nicht auf Gaben oder Geschenke anderer angewiesen sind. Auch will der Bischof keinen vom Adel anhören, ohne dass zwei oder drei Kapitelsherrn anwesend sind. Beim vorherigen Bischof hatten sie immer freien Zugang.
Es folgt eine Zusammenfassung der Sendschreiben, Verträge, Bündnisse und Beschwerden des Jahres 1523.
Grafen, Herren und Ritterschaft übersenden etliche Beschwerden an den Kaiser, die Stadthalter und die Reichsstände zum Reichstag zu Nürnberg (Nuremberg).
Die Hauptmänner der sechs Ritterkantone und andere Grafen, Herren und Ritter verfassen auf dem Rittertag zu Schweinfurt ein Schreiben an Bischof Konrad von Thüngen, in dem sie ihm mitteilen, dass sie Kaiser, Kurfürsten, Fürsten und Stände auf dem kommenden Reichstag - oder später den Stadthaltern und dem Reichsregiment zu Nürnberg (Nuremberg) - ihre Beschwerden, die sie auf dem Rittertag formuliert haben, vortragen wollen. Möchte der Bischof den Vortrag dieser Beschwerden vor dem Kaiser verhindern, so soll er der Ritterschaft behilflich sein und bei althergekommenen Vereinbarungen bleiben. Er soll seinen Räten befehlen, mit den Abgesandten der Ritterschaft zu reisen, damit sie sich gemeinsam vor dem Reichsregiment gegen die Einführung neuer Abgaben einsetzen können.