Hans Zobel tauscht den Zehnten von Tiefenthal (Dieffenthal) gegen den Zehnten von Darstadt (Darstatt). Weitere Informationen finden sich unter dem Stichwort Klain Ochsenfurth.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Zehnten von Dietbach für 200 Gulden an Peter Haberkorn (Haberkorn).
Bischof Johann von Grumbach erlaubt Abt Eckhard von Münsterschwarzach (Swartzach), den Zehnten von Dimbach (Dienebach, sunst Timpach) an Philipp Horand (Horand) zu verpfänden.
Konrad von Neuenstein (Newenstain) verpfändet mit Bewilligung des Lehnsherren Bischof Rudolf von Scherenberg den Zehnten zu Herrentierbach (Dierbach) für sechs Jahre an seinen Schwager Hans von Berlichingen (Berlichingen).
Konrad von Neuenstein (Newenstain) verpfändet ein Drittel am Zehnten von Herrentierbach (Heren Dierbach) mit Bewilligung des Lehnsherren, Bischof Rudolf von Scherenberg, für 150 Gulden sechs Jahre lang an seinen Schwager Hans von Berlichingen (Berlichingen). Falls es innerhalb der sechs Jahre nicht zur Wiederablösung kommt, soll der Bischof als Lehnsherr das Recht zur Ablösung haben.
Bischof Lorenz von Bibra geht rechtlich gegen den Abt von Münsterschwarzach (Swartzach) vor, der die Bezahlung des Zehnten und der Kollekte verweigert. Schließlich werden beide Seiten vertragen.
Laut eines Urteils wird dem Hochstift Würzburg vom Kloster Münsterschwarzach (Swartzach) der Zehnt von sechs Morgen Weingarten nahe dem Falltor (falthor) in Dettelbach (Detelbach) zugesprochen. Laut Nachtragsschreiber gilt dies auch für das Fischhaus unterhalb von Hallburg (Halburg), Hesselbach (Clain Heselbach), Enzlar (Emsler), Brück (Bruck), Ziegenbach (Ziegenbach), (Hochstett) und Altenspeckfeld (Spekvelt).
Bischof Konrad von Thüngen ermahnt die Einwohner von Dettelbach (Detelbach), den Zehnten zu bezahlen.
Bischof Konrad von Bibra befiehlt den Einwohnern von Dettelbach (Detelbach), dem Abt von St. Stephan den Zehnten zu bezahlen.
Bischof Konrad von Bibra kauft von Abt und Konvent zu Münsterschwarzach (Schwartzenaw) den Weinzehnten in Dettelbach (Detelbach). Dies gilt laut Nachtragsschreiber auch für etliche Zehnten in Schwarzenau (Schwartzenaw) und Bibergau (Bibergau). Damit werden Schulden des Klosters bei den Würzburger Johannitern, dem Kloster St. Stephan, dem Dompräsenzamt, dem Dominikanerkloster in Würzburg, dem dortigen Ulrichskloster, dem Domkapitel, der Kartause Astheim (Osthaim), der Stadt Gerolzhofen (Gerolzhoffen) und dem Kloster Rebdorf (Rebdorf) beglichen.