Fries verweist für Informationen über die Jahr- und Wochenmärkte in Gerolzhofen auf einen von ihm erstellten Eintrag einige Seiten vorher.
Bischof Gottfried von Limpurg bestätigt der Stadt Gerolzhofen das Recht, einen wöchentlichen Getreidemarkt (korenmarckt) abzuhalten.
Bischof Rudolf erlässt ein Verbot, in dem festgelegt ist, dass kein geistlicher und kein weltlicher Einwohner Würzburgs Getreide teurer verkaufen darf als für sieben Pfund. Außerdem darf kein Getreide außerhalb der Stadt verkauft werden. Bei Verstoß ist eine Bußgeldzahlung von einem Gulden pro verkauftem Malter fällig. Zusätzlich ist es nicht gestattet, Fleisch aus der Stadt auszuführen - weder auf dem Land- noch auf dem Seeweg. Ausnahme hiervon bildet der Wochenmarkt: wenn dieser stattfindet ist es den Besuchern und Verkäufern gestattet, einen oder zwei wagstail auszuführen. Die Regelungen werden vom Oberrat überwacht und bei Verstößen vollzieht dieser auch die Strafe.
Weil trotz eines vorangehenden Verbots immer noch Getreide aus dem Hochstiftsgebiet ausgeführt wird, erlässt Bischof Rudolf von Scherenberg erneut ein Gebot, dass kein Getreide aus dem Hochstiftsgebiet ausgeführt werden darf - weder zu Land noch zu Wasser - und erinnert an die Bußzahlungen, die für den Verstoß fällig sind. Den Angehörigen des gesamten Hochstiftsgebiets ist es jedoch erlaubt, in allen Städten und Märkten des Stifts Getreide an andere Stiftsangehörige zu verkaufen.
Weil der Getreidepreis im Bistum steigt, erlässt Bischof Lorenz von Bibra nach Einfuhr der Getreideernte ein Gebot für das gesamte Gebiet, dass kein Getreide aus dem Hochstift ausgeführt werden darf. Bei Verstoß wird der Gewinn des Verkaufs eingezogen und eine Strafzahlung wird fällig. Es ist allerdings gestattet, Getreide in den Städten und Märkten des Bistums zu verkaufen.
Die Bäcker der Stadt Würzburg umgehen das Gebot, dass Getreide nur auf den Märkten verkauft werden darf, indem sie am Tag des Markts den Bauern, die dafür in die Stadt kommen, entgegenlaufen und das Getreide in den Feldern, der Landwehr oder in den äußeren Stadtgebieten bereits aufkaufen. Deshalb erlässt Bischof Lorenz von Bibra ein Gebot, dass dieses Vorgehen ausdrücklich verbietet und nur den Getreideverkauf auf dem Markt gestattet, sodass alle die gleichen Chancen haben.
Weil der Getreidepreis stetig ansteigt, errichtet Bischof Konrad von Thüngen insgesamt 14 Getreidemärkte in Würzburg, Meiningen (Mainingen), Königshofen (Kunigshofen), Mellrichstadt (Melrichstat), Bad Neustadt a. d. Saale (Newenstadt), Haßfurt (Hassfurt), Gerolzhofen (Geroldshofen), Volkach (Volkach), Garstadt (Garstat), Arnstein (Arnstain), Karlstadt (Carlstat), Lauda (Lauden) Röttingen (Rotingen) und Iphofen (Iphouen). Er lässt außerdem durch seine Amtleute verlauten, dass kein Getreide im Haus an Auswärtige verkauft werden darf, sondern dass der Verkauf von Getreide nur auf den Märkten in den zuvor erwähnten Städten stattfinden darf. Außerdem sollen alle Städte, Märkte und Orte einen Getreidevorrat anlegen, damit sich die Bürger rechtzeitig mit ausreichend Getreide eindecken können.
Bischof Friedrich von Wirsberg verbietet den Verkauf von Butter und Käse zwischen den Wochen- und Freimärkten Eberns in den Ämtern Raueneck, Bramberg und Ebern.
Ebenso erneuert Bischof Friedrich von Wirsberg das Mandat für Ebern, Königshofen Mellrichstadt, Volkach und Gerolzhofen, das Bischof Melchior 1559 veröffentlichte. Darin wird bestimmt, dass in den Dörfern und Ortschaften, die zu den oben genannten Ämtern gehören, niemand Rohleder außerhalb der offenen Märkte zum verkauft anbieten darf.
Bischof Friedrich von Wirsberg verleiht der Stadt Gemünden am Main (die Stadt Gemünd) das Recht einen Samstagsmarkt abzuhalten. Bischof Julius Echter von Mespelbrunn bestätigt das Recht.