Burgbernheim (Bernhaim nit weit von Golhoven gelegen, ain sloß und dorf gemainlich Burckbernhaim genant) gehört der Edelfrau Uta (Ute). Graf Chuno (Chuno) und Edelmann Hermann (Herman) tauschen dieses Dorf mitsamt der Burg und dem Wald jedoch mit Bischof Heinrich I. von Würzburg gegen andere Güter. Uta klagt daraufhin vor Kaiser Otto III., der entscheidet in Quedlinburg, dass das Dorf und der Wald mit seinen zugehörigen Döfern und Flecken zukünftig Eigentum des Würzburger Bischofs sein solle. Ute erhält dafür vom Bischof 12 Huben und 59 Eigenleute.
Regesta Imperii II. Sächsisches Haus 919-1024. 3: Die Regesten des Kaiserreiches unter Otto III., bearb. von Mathilde Uhlirz, Wien u.a. 1956.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Viele Jahre nach dem Erwerb von Burgbernheim (Bernhaim) erheben die Reichsschultheiße und Amtleute unbilliche Dienste und andere neue Abgaben von den Unfreien (arme leute) zu Bernheim und anderswo, die Bischof Hermann von Lobdeburg unterstanden. König Heinrich [VII] hebt diese Abgaben aber wieder auf.
Anm.: arme leute verwendet Fries gewöhnlich als Synonym zu Leibeigene. Im Eintrag NR. 1479 ist im selben Zusammenhang aber von Einwohner zu Burgbernheim die Rede.
Die Reichsschultheißen und die Amtleute erheben erneut unrechtmäßige Abgaben von den Einwohnern zu Burgbernheim (Inwonere zu Bernhaim) als Schutzgeld. Heinrich Raspe (Konig Hainrich der acht) erlässt auf Bitten Bischofs Hermann von Lobedeburg diese Abgaben und freit die betroffenen Personen auf ewig von dieser Steuer.
Nachdem Bischof Otto von Wolfskeel die Pfandschaft über Burgbernheim (Bernhaim) von den Burggrafen von Nürnberg auslöst, entsteht zwischen beiden Parteien ein Streit. Die Burggrafen behaupten, dass ihnen die Vogtei über Burgbernheim erblich zustünde, weshalb sie jährlich 100 Pfund Heller an Vogtsteuer erheben. In dieser Sache wird ein Stillstand beschlossen.
Die Bettelorden werden durch Bischof Albrecht von Hohenlohe mit den Pfarreien wegen der Streitigkeit um die Befugniss, die Beichte abzunehmen, miteinander vertragen.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 3: 1351-1375, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1912.
Nachdem Johann von Brunn seine Schulden bei Kaspar, Wilhelm und anderen Familienmitgliedern derer von Bibra (Bibra) nach Ablauf der vereinbarten Frist nicht bezahlen kann, greifen die Bibra Stiftsangehörige an. Der neue Stiftspfleger Albrecht von Wertheim bewirkt bei König Sigismund, dass er denen von Bibra gebietet, ihre Pfändungen, Gefangennahmen und sonstige Handlungen, wie das Niederbrennen, aufzugeben, so dass das Hochstift die Schulden bezahlen kann.
Zwischen Philipp von Weinsberg (Philips von Weinsperg), der elter zum Raigelberg, und zwischen Albrecht von Biberehren (Albrechten von Bibereren) tragen sich etliche Streitigkeiten über Bieberehren (Biberern) zu, die durch Unterhändler vertragen werden. Streitpunkte sind der dortige Wald, ihre Befestigungen in Bieberehren, die Gemeindewiesen (gemainen wasen), der Frondienst von Albrechts Zinsmännern, die Leibeigenen und eine Scheune, welche am graben liegt.
Kaiser Maximilian befiehlt Bischof Lorenz von Bibra alle Güter und Lehen, über die Gottfried, Philipp und Wolf von Berlichingen (Berlichingen) verfügen, einzunehmen und diese zu nutzen, bis sie ihm 6000 Gulden bezahlen, die er den dreien einst geliehen hatte.
Wegen der Handlungen des Gottfried von Berlichingen im sogenannten Bauernkrieg klagt Bischof Konrad von Thüngen nach dessen Lehen, die zum Hochstift Würzburg gehören. Götz von Berlichingen wird schließlich mit Bischof Konrad von Bibra bezüglich aller gegenseitigen Forderungen vertragen. In Zukunft soll Gottfried von Berlichingen dem Hochstift eine Kriegsfolge von 20 Pferden leisten.
Bischof Friedich von Wirsberg veträgt sich mit Adam von Schwalbach (Schwalbach), Johannitergroßmeister, bezüglich der Atzung, der Beherbergung für Militär und der Bereitstellung eines Trosspferdes zu Biebelried (Bibelrieth). Der Johanniterorden soll in Zukunft jährlich 70 Gulden für die Gewährleistung der straiff aufbringen. In dieser Sache übergibt Adam von Schalbach seinen Revers.