Bischof Johann von Grumbach erklärt Kaiser Friedrich III., dass er aufgrund seiner Verpflichtungen im Hochstift und wegen des weiten und gefährlichen Weges nicht persönlich an den Kaiserhof kommen und die Regalien persönlich empfangen könne. Daraufhin bekommt er von Kaiser Friedrich III. einen Brief, in welchem er ihm alle Regalien des Hochstifts mit allen Lehen und Weltlichkeiten verliehen bekommt. Dazu gehören weiter jegliche Mannschaften, Herrschaften und Lehenschaften mit ihren Würden, Rechten, Zierden, Landgerichten und zugehörigen Gerichten. Der Bischof erhält zudem das Recht, den Bann auszusprechen, jedoch nach den Gepflogenheiten des Reiches und dessen gebräuchlichen Rechten.
Bischof Wolfram von Grumbach, geborener Wolfskeel, werden die Privilegien, Freiheiten und Rechte des Hochstifts von König Ludwig IV. bestätigt und in Nürnberg (Nuremberg) offiziell verliehen.
Kaiser Ludwig IV. erlaubt Bischof Otto von Wolfskeel bis auf Widerruf im Hochstift zu richten und Recht sprechen zu lassen.
Bischof Otto von Wolfskeel hat trotz merklicher Missstände und Probleme im Hochstift Hoheitsrechte und Lehen von König Ludwig IV. empfangen. Diese Belehnung des Herzogtums Franken geht zurück auf Kaiser Karl den Großen. Ochsenfurt wurde von den Anhängern König Ludwigs IV. zerstört.
Bischof Albrecht von Hohenlohe hat die Hoheitsrechte und Lehen seiner Person und der des Hochstiftes in gewohnter Anzahl und Gestalt von König Karl IV. in Nürnberg (Nurenberg) empfangen. Danach wurde nach einer Frist eine schriftliche Bestätigung über die bestätigten Rechte, Gewohnheiten, Nutzungen, Freiheiten, Gnaden und allen Zugehörungen übergeben.
Bischof Gerhard von Schwarzburg erhält seine Regalien von Kaiser Karl IV. unter freiem Himmel, wobei der Kaiser in Zierden in seinem Lehnstuhl sitzt. Die Regalien sind mit Rechten, Würden, Zugehörungen, Gewohnheitsrechten und Pertinenzen verbunden. Bei der Verleihung werden seine Fahne und die des Hochstifts Würzburg hintangesetzt. Hiernach erlässt er zu Mahlberg (Malberg) für die Untertanen und die Verwandten des Hochstifts einen Befehl.
Bischof Johann von Egloffstein hat in Nürnberg (Nuremberg) für seine Kirchen und sein Hochstift Würzburg Hoheitsrechte, Herrschaft, Lehenschaft, Mannschaft, Land und Leute mit allen Rechten, Ehren, Nutzungen und Gerichten, Zugehörungen, Gewohnheiten und Gebrauchsweisen von König Ruprecht I. von Wittelsbach empfangen.
Bischof Johann von Brunn hat von König Sigmund persönlich um Herrschaftsrechte und Lehen gebeten, die ihm von diesem mitsamt allen Rechten, Würden, Ehren und Zierden verliehen wurden, ebenso auch die königlichen Vorrechte, und diese in einem Befehl an die Untertanen des Stifts bestätigt. Es handelt sich um dieselben Privilegien, die auch seine Vorgänger hatten. Diese Privilegien werden ebenfalls mitgeteilt an alle Fürsten, Geistliche, Grafen, Freie, Ritter, Knechte, Vögte, Amtleute, Schultheißen und Gemeinschaften sowie an alle Reichsuntertanen. Ihnen wird aufgetragen, Bischof Johann von Brunn, seine Nachfolger und sein Stift im Sinne seiner Privilegien zu unterstützen und sich nicht zu widersetzen. Dafür ist eine Strafe von hundert Mark angesetzt.
Als der Pfleger Gottfried von Limpurg zum Bischof gewählt wurde und wegen des ihm noch fremden Volkes des Bistums nicht in eigener Person von König Friedrich die Lehen empfangen konnte, verlieh dieser an seiner Stelle die Herrschaftsrechte an den Mainzer Bischof Dietrich Schenk von Erbach. Bischof Dietrich Schenk von Erbach verlieh dann wiederum die Herrschaftsrechte, Herrlichkeiten, Lehen, Weltlichkeiten und Gerichtsrechte mit allen zugehörigen Rechten, Ehren, Würden und Ziereden an Bischof Gottfried von Limpurg. König Friedrich übergab ebenso einen Brief, indem er die Untertanen des Stifts, die Grafen, Freien, Herren, Edlen, Ritter, Knechte, Männer, Amtleute und alle anderen im Stift an ihre Pflicht erinnerte, ihrem natürlichen und rechtmäßigen Herrn, dem Bischof, Gehorsam zu leisten. Der Bischof sollte aber in Zukunft persönlich zu König Friedrich kommen und seine Lehen nochmals persönlich in Empfang nehmen und erneuern.
Bischof Rudolf von Scherenberg kommt nach Graz (Gratz) zu Kaiser Friedrich III., um sein Gelübdefür die verliehenen Regalien und Zierden zu tun. Dazu gehören weiterhin jegliche Mannschaften, Herrschaften und Lehenschaften mit ihren Rechten, Würden, Zierden und Gerichten. Diese Rechte hat der Bischof unstreitbar inne und alle Männer und Untertanen des Stifts, egal ob sie Angehörige des Adels, Würdenträger oder anderen Standes sind, haben dem Bischof als ihrem rechtmäßigen Herrn Gehorsam zu leisten.