In dem Lehenbuch von Bischof Johann von Egloffstein ist festgehalten, dass Johann Haupt, Freimeister von Meiningen (hans haubt freimeister zu Mainingen), und das Kloster Frauenbreitungen kaufen drei Güter bei Rupperg (Ruperg) samt Zugehörungen bei Wasungen (wasingen) von dem in Walldorf (waltdorf ) ansässigen Konrad Wolf (contzen wolfen von Meinungen). Darüber liegen Briefe vor. Der Bischof bewilligt, dass die ihm nachfolgenden Bischöfe, das Hochstift Würzburg oder das Domkapitel die Güter für 62 Gulden zurückkaufen können, wenn sie dies wollen.
Bischof Johann von Brunn gibt seinem Bürger Johann Schultheiß zu Geroldshausen (Hansen schulthaissen zu Geroltzhofen), seiner Frau Hilde (hilten) und deren Erben acht Malter Korn als jährliche Gült auf seinen und des Hochstift Würzburgs Hof bei Rügshofen (Rugshofen). Dem Bauer keine, der den Hof bewirtschaftet werden jährlich 13 Malter Korn und 13 Malter Hafer, auf Wiederlösung, für 80 Gulden verpfändet. Die acht Malter gehen von dieser Summe ab.
Verfügungsgewalt der 21 Personen: Sie sollen in Angelegenheiten des Hochstifts jetzt und für immer zuständig sein. Diese Festlegung sei vernünftig.
Kostenübernahme für die 18 Ratspersonen: Wenn die 18 Ratspersonen vor Gericht geladen werden, sollen anfallende Kosten von den Gefällen des Stifts bezahlt werden.
Unterhalt des Bischofs und des Pflegers: Während das Hochstift Schulden hat, soll der Bischof jährlich 10.000 Gulden bekommen, wovon er sich, den Stiftspfleger und den täglichen Rat unterhalten muss. Wenn das Hochstift in eine bessere finanzielle Situation kommt, darf der Rat der 21 Personen entscheiden, ob man ihm mehr geben solle.
Unterhalt in Zeiten von Krieg: Wenn es zu einem Krieg kommt und Verteidigungsanlagen errichtet werden müssen, soll dies nach Meinung des Rates geschehen und von den Gefällen des Stifts bezahlt werden. Was davon übrig ist, verbleibt beim Stift.
Erhebung der Gefälle: Die Einkünfte aus den Nutzungen und Gefällen des Hochstifts sollen von den drei Ratspersonen eingenommen werden. Davon bezahlen sie die Schulden und andere Kosten. Der Rat der 21 entscheidet danach noch über verbliebene Gelder. Jedes halbe Jahr bekommen der Bischof, der Stiftspfleger und die anderen 18 eine Rechnung, ebenso wie drei Räte der Städte des Hochstifts.
Ausstattung mit Lehen und Gottesdienst: Der Bischof soll sicherstellen, dass die Lehen nach Gottes Gaben und dem Gemeinwohl der Untertanen verteilt werden. Auch die Geistlichkeit im Hochstift soll weiterhin ein ordentliches, geistliches Wesen haben.
Bischof Johann von Brunn gibt seinem bischöflichen Kanzler, Friedrich Schultheiß (Friederichen Schulthaissen), und dessen Bruder, Johann Schultheiß (hansen), 26 Malter Getreide zu Rügshofen (Rugshofen). Diese bestehen zur einen Hälfte aus Korn, zur Anderen aus Hafer. Der Hof zu Rügshofen, ein Gut des Hochstift Würzburgs, besitzt Wolf Karl (wolf carl) zu Urtat. Jedoch behält sich der Bischof sich und seinem Stift die Wiederlösung für 200 Gulden vor.
Zwischen Erasmus von Rotenhan zu Lichtenstein (Asmus von Rottenhan zum Lichtenstein) und Gottfried Schenk von Lichtenstein (Gotzen Schencken) kommt es wegen eines Anteils des Schlosses Lichtenstein (Lichtenstein) zu Uneinigkeiten. Daraufhin nimmt Erasmus von Rotenhan Gottfried Schenk von Lichtenstein gefangen. Dies gefällt jedoch Bischof Rudolf von Scherenberg nicht, woraufhin er Erasmus von Rotenhan in Haft nimmt und erwirkt, dass er Gottfried Schenk von Lichtenstein freilässt. Der Bischof nimmt zudem dessen Anteil am Schloss in seinen Besitz. Desweiteren muss sich Erasmus von Rotenhan für fünf Jahre in den Dienst des Hochstifts stellen.