Ursprünglich gab es in Würzburg einen Eiermarkt, auf dem auch ein Gericht abgehalten wurde. Dieser Markt fand bei der behausung zu der Auln genant statt, dort wo zu Fries Lebzeiten der Fischmarkt stattfindet.
Während der Amtszeit von Bischof Albrecht von Hohenlohe hat das Geschlecht von Rebstock das Gericht über die Leute, die am Eiermarkt leben, inne. Kuno von Rebstock (Kun vom Rebstock) erhält das Gericht als Lehen. Die Nachtragshand fügt folgendes hinzu: das Schloss Rottenbauer (Rottenbaur schlos) und Frickenhausen (Frikenhausen).
Heinrich von Rebstock (Haintz vom Rebstock) erhält das Gericht auf dem Eiermarkt zur Hälfte als Lehen von Bischof Gerhard von Schwarzburg.
Konrad Ubelein (Cuntz Ubelein) erhält das Hofschultheißenamt, das mit dem Gericht zu Pleichach verbunden ist, von Bischof Johann von Brunn als Lehen. Die Nachtragshand verweist zusätzlich auf den Zehnten zu Herrnsheim (Herrinshaim zehent) und den Ort Waigoldshausen (Witoltzhausen).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigt die Verleihung des Hofschultheißenamts an Konrad Ubelein (Cuntz Ubelein), der dies ursprünglich von Bischof Johann von Brunn als Lehen erhalten hatte. Das Hofschultheißenamt ist mit dem Gericht zu Pleichach verbunden.
Alle Leute und Güter, die innerhalb des Viertels um das Kloster St. Stephan, die St. Peter Kirche und das Kloster St. Agnes leben, fallen in den Gerichtsbezirk des sogenannten Steffansgerichts zu Sande (der Name leitet sich vom Namen des Vorstadtviertels, genannt Sand, ab). Dem Gericht steht stets der Abt von St. Stefan vor. Der Abt richtet ausschließlich in zivilrechtlichen Angelegenheiten, wovon ausdrücklich Verbrechen wie Totschlag, Diebstahl und Körperverletzungen ausgenommen sind. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigt dem Kloster St. Stephan den Gerichtszwang. Die Nachtragshand fügt noch folgendes hinzu: der Abt des Klosters St. Stephan erhält irgendwann das Recht, das Gericht und die Nutzung dessen zu verkaufen. Zu einem Zeitpunkt verkauft ein Abt des Klosters das Gericht an den Stift zu Würzburg.
Das Hofschultheißenamt, welches mit dem Gericht zu Pleichach verbunden ist, wird Wilhelm Forster (Wilhelm Forster) verliehen. Als dieser stirbt, erhält es Johann Treutwein (Hanns Treutwein) als Lehen mit dem Gericht, allen Rechten, Freiheiten, Zu- und Eingehörungen und mit dem Recht, Schöffen, Schreiber und Knechte einzusetzen und abzusetzen.
Bischof Johann von Grumbach verleiht das Hofschultheißenamt, das mit dem Gericht zu Pleichach verbunden ist, an Johann Ubelein (Hanns Ubelein). Dieser ist der Sohn von Konrad Ubelein (Contz Ubelein), dem zuvor das Amt verliehen war.
Johann Ubelein (Hanns Ubelein) hatte das Hofschultheißenamt des Gerichts zu Pleichach als Lehen des Bischofs inne. Als er aber stirbt, erheben sein Schwiegersohn Balthasar Zingel ( Baltassar Zingel sein aiden) und seine Tochter Margarethe Hildebrand (Margaretha Hiltbrantin sein dochter) Ansprüche an das Amt. Bischof Rudolf von Scherenberg kauft der Witwe von Johann Ubelein, Margarethe Schletz (Margarethen Schletzin des Ubeleins nachgelassen hausfrawen), das Amt ab und verspricht ihr, die Ansprüche von Balthasar Zingel und Margarethe Hildebrand abzuwehren.
Anton von Retzbach (Antoni von Retzbach) verkauft Oberdürrbach (sitz und weiler Oberen Durrbach), das er vom Stift Würzburg zu Lehen hatte, an Abt Georg und seine Nachfolger des Klosters St. Stephan mit Einwilligung des Bischofs Rudolf von Scherenberg. Im Gegenzug dazu erhält das Stift vom Kloster das Gericht über das Stadtviertel Sand mit allen Rechten, die dazugehören.