Das Hochstift Würzburg ist wegen sechs rechtlich in deren Besitz befindlichen Sachen mit den Rothenburgern in ein Gerichtsverfahren am Kammergericht involviert. Um welche Verfahren es sich handelt und worauf die jeweiligen Parteien bestehen hat der Kammergerichtsschreiber Nikolaus Mustaberg (Niclas Mustaberg) aufgeschrieben.
Als die Bürger von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) sich nicht zu Bischof Albrecht von Hohenlohe bekennen wollen, schreibt König Karl IV. ( konig carl) den Bürgern von Prag aus einen Brief. In dem königlichen Brief gebietet er den Bürgern, dem Reich zu huldigen und sich dem Bischof sowie dem Hochstift Würzburg unterzuordnen. Der Offizial des geistlichen Gerichts zu der Roten Tür in Würzburg beglaubigt den Brief des Königs.
Die Grafen von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) haben von dem königlichen Hofgericht etliche Privilegien erhalten. Deshalb hat König Karl der IV. (Kaiser Carl) eine Deklaration abgegeben. Er legt fest, dass die Privilegien dem Würzburger Bischof an seinem Landgericht und der Gebrauch der Privilegien keine Nachteile bringen sollen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg bleibt bei seinem Landgericht, ohne in der Ausübung dessen von der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) und anderen ihr angehörigen Städten und Leuten eingeschränkt zu werden.
Der Zent von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) wird lange Zeit Landgericht genannt und lädt die Geistlichen und Weltlichen des Bischofs vor. Von nun an sollen jedoch nur noch die Leute und Dörfer vorgeladen werden, die dem Zent tatsächlich angehören. Wer dem Zent nicht angehört soll weder vorgeladen noch bei dem Landgericht eingetragen werden.
Um den Blutbann des Zents zu verleihen benötigt Bischof Gerhard von Schwarzburg die Erlaubnis des Reichs.
Die Geistlichen und Weltlichen des Bischofs Gerhard von Schwarburg sowie die Personen aus Bad Windsheim (windsheim), welche ebenfalls zum Bischof gehören, sind von der Vorladung vor das Landgericht des Zents von Rothenburg ob der Tauber (die von Rotenburg) durch die Grafen von Rothenburg freigesprochen. Rothenburg verspricht alle Zugehörigen des Hochstift Würzburgs, deren Pfahlbürger und eigene Leute freizusprechen und nicht mehr einzunhemen.
Aufgrund der Uneinigkeiten, welche Lehen Bischof Gerhard von Schwarzburg vom Hochstift Würzburg erhalten soll, trifft der Bischof mit den Fürsten und Herren von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) eine Einigung. Diese soll dem Landfrieden nicht schaden. Worüber nicht entschieden wird, bleibt Mainz und Bamberg vorbehalten. Der Vertrag kommt allerdings nicht zum Einsatz. Aufgrund dessen wird durch den Erzbischof von Mainz, Adolf I. von Nassau und dem Bischof von Bamberg, Lamprecht von Brunn, zwischen Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), Nürnberg (Nuremberg), Schweinfurt (Schweinfurt), Bad Windsheim (windsheim) und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg ein neuer Vertrag geschlossen.
Auf die Bitte des Burggrafen von Nürnberg, Friedrich VI./I. von Hohenzollern (Burggraf friderichs zu nuremberg), am kaiserlichen Gerichtshof hat König Ruprecht I. von Wittelsbach (Konig Ruprecht) über die Rothenburger (die von Rottenburg) und alle über 14-Jährigen eine Acht verhängt. Bischof Johann von Egloffstein wird gebeten, sie weder zu bewirten, zu ernähren, aufzuhalten oder anzugreifen, solange sie gehorsam sind, bis die Acht aufgehoben ist.
Bischof Johann von Brunn wird vor das königliche Hofgericht gelanden, um dem Burggrafen von Nürnberg, Friedrich VI./I. von Hohenzollern (Burggrauen Friderichen von Nuremberg) und den Rothenburgern (Rottenburg) zu helfen.