8. Es kommt vor, dass Lehnsmänner ihre Lehenspflichten zwar aufschreiben, jedoch nichts anderes tun, als die Güter als Lehen inne zu haben.
9. Die Adligen dienen anderen Fürsten, obwohl sie im Hochstift Bamberg ansässig sind. Sie leisten auch keinen Beitrag zu Obrigkeit und Gerichtsbarkeit.
10. Die Adligen erscheinen nicht vor dem Landgericht und vor dem geistlichen Gericht, wordurch ihren Leuten und Gütern nicht geholfen werden kann.
Es folgt die Klage der Ritterschaft gegen das Hochstift Bamberg. Der Bischof soll seine Hofräte, Amtsleute, Diener und andere einbinden, damit sie nicht auf Gaben oder Geschenke anderer angewiesen sind. Auch will der Bischof keinen vom Adel anhören, ohne dass zwei oder drei Kapitelsherrn anwesend sind. Beim vorherigen Bischof hatten sie immer freien Zugang.
Obwohl Bischof Konrad von Thüngen erst seit kurzem sein Amt innehat, hält er sich so, dass sich niemand über ihn beklagen kann. Wenn einer seiner Amtmänner oder Diener die Ritterschaft ungerecht behandelt, wendet er dies ab. Er handelt so, dass die Ritterschaft nicht ungerechtmäßig belastet wird. Ebenso fordert er die Dienste seiner Amtsmänner, Diener und Ritterschaft nur an, wenn diese auch wirklich für das Hochstift benötigt werden. Jedoch missfällt es vielen, dass der Bischof dem Schwäbischen Bund beitritt, dem seit langem auch schon das Erzstift Mainz, das Hochstift Bamberg, die Landgrafschaft Hessen, die Markgrafschaft Brandenburg und andere benachbarte Fürsten angehören. Er tut dies jedoch, um seine Ritterschaft und Untertanen zu schützen. Denn durch den Frieden, der auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) beschlossen wurde, ist es dem Schwäbischen Bund nicht möglich, gegen die Ritterschaft vorzugehen.
Der Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb schreibt Bischof Konrad von Thüngen, er könne Mitglied des Schwäbischen Bundes werden, da seine Vorgänger bereits mit dem Hochstift Bamberg und den Markgrafen von Brandenburg im Bündnis standen. Außerdem wolle es der Kaiser so.
Der Bamberger (Bamberg) Bischof Weigand von Redwitz (Weigand) schreibt Bischof Konrad von Thüngen, dass seine Ritterschaft ihm dieselbe Bitte stellt wie dem Würzburger Bischof.
Der Ritterkanton Altmühl (altmuller), mehr als 200 Personen des Ritterkantons Gebirg (Birger) und viele des Ritterkantons Steigerwald (Staigerwalder) unterschreiben den Vertrag, der auf dem Rittertag zu Schweinfurt verfasst wurde, nicht und wollen dies auch in Zukuft nicht tun. Es wird einen Rittertag zu Bamberg (Bamberg) angesetzt und beschlossen, sich mit den jeweiligen Fränkischen Fürsten zu Bamberg, Würzburg (Wirtzburg), Eichstätt (Aistat) und den Markgrafen von Brandenburg bezüglich des Ortes und des Termins abzusprechen. Es sollen Abgeordnete aus allen sechs Ritterkantonen kommen um über die Mängel des Vertrags zu sprechen. Es wird darum gebeten, dass zur Erhaltung der Ehre, des Friedens und des Rechts ein Weg gefunden wird, auf dem sich Ritterschaft und Fürsten weiterhin gegenseitig beistehen können.
Bischof Konrad von Thüngen und der Bamberger Bischof Weigand von Redwitz treffen sich in Zeil am Main (zeil) und beschließen, dass ein Treffen mit den anderen Fürsten von Nöten ist. Zudem soll ein jeder Fürst auf die Bitten seiner jeweiligen Ritterschaft antworten. Die Bischöfe sprechen auch mit ihren Domkapiteln und beschließen, sich mit den anderen Fürsten zu einigen und der Ritterschaft zu verkünden, dass jeder Fürst dazu bereit sei, sich die Beschwerden seiner jeweiligen Ritterschaft anzuhören und zu versuchen, die Probleme zu beseitigen. Was ein jeder Fürst mit seiner Ritterschaft bespricht, darüber soll er die anderen informieren. Diesen Beschluss geben die Bischöfe an die Ihren weiter.
Der Bamberger (Bambergk) Bischof Weigand von Redwitz (weigand) teilt Bischof Konrad von Thügen die drei Artikel mit, die seine Ritterschaft an ihn stellt. Diese beinhalten eine Rechtfertigung vor Gericht, die Unterbindung des Heereszugs des Schwäbischen Bunds und die Erbietung des Bischofs zu Recht und Ehren.