Das Zentgericht von Saal an der Saale (Sal) verpfändet das gleichnamige Saal für 240 Gulden an das Kloster Bildhausen.
Es wird aufgelistet, wo sich folgende Informationen finden lassen: Die Grafen von Henneberg (Hennenberg) haben keinen Anteil an dem Salzforst (Saltzforst); Nutzung und Ertrag des Salzforst; es gibt neun Fischwasser im Salzforst; das Kloster Bildhausen (Closter Bildhausen) besitzt das Holzrecht im Salzforst; bei Salzabbau folgt eine Zahlung an das Hochstift Würzburg; Frauenroth (frauenrodt) hat keinen Anspruch auf den Salzforst; ein Notar wird hinzugezogen.
11. Untertanen des Hochstifts Würzburg verkaufen mit Erlaubnis der Amtleute gemeine Wälder, ohne sich die Bewilligung der Ganerben einzuholen; Viele Mannlehen fallen dem Hochstift heim. Dies ist den Amtleuten jedoch nicht genug und sie drängen einige Lehensinhaber dazu, ihr Lehen zu verkaufen, die sie eigentlich nicht verkaufen möchten; Lehensherr und Lehensmann sollen bezüglich Ledigwerdung, Heimfall, Verkauf, Annahme und Verleihung von Lehen in gleichmäßiger Verpflichtung stehen; Der Bischof soll alle heimgefallenen und ledig gewordenen Lehen wieder verleihen; Es sollen nur Adlige in Klöster aufgenommen werden und es soll niemand zu Geistigen gemacht werden, der unter 30 Jahre alt ist; In die (Herren-) Klöster Ebrach (Ebrach), Bildhausen (Bildhausen) und andere sollen keine Bauernkinder aufgenommen werden; Die Kinder der Ritterschaft sollen auf dem den Gütern der Klöster erzogen werden; Bischof Konrad von Thüngen soll alte Verträge, die er mit bischöflichen Eid bestätigt hat, einhalten; Die Steuer der bischöflichen Kanzlei bezüglich der Bekenntnis und anderer Dinge soll verringert werden.