Der Bischof von Würzburg muss die Precisten verteilen. Es liegen drei mögliche Entwürfe der Verteilung vor.
In Strahlungen (Strahlungen) bei Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat an der Sale) hat das Kloster Bildhausen den Zehnt.
Hollstadt liegt im Amt Bad Neustadt an der Saale (Holstat sunst Holnstat, ain dorf im ambt Newenstat). Bischof Manegold von Neuenburg belagert das Schloss Steinau. Der Abt zu Bildhausen leiht ihm 2 Fuder Wein im Gegenzug für 20 Pfund Haller. Bischof Manegold von Neuenburg verleiht ihm hierfür das Fischereirecht zu Hollstadt, welches dieser für die 20 Pfund Haller am Veitstag des folgenden Jahres wieder einlösen kann.
Bischof Johann von Egloffstein gestattet dem Abt Johann des Klosters Bildhausen (abt Johansen zu Bildhausen) und seinem Konvent, dass sie die Äcker und Grundstücke bei dem Kirchhof zu Ottelmannshausen (Ottelmanshausen) bewirtschaften und bebauen dürfen. Diese werden im Tausch für andere Äcker und Grundstücke von den vorherigen Besitzern erworben. Durch den Tausch werden die Freiheiten und gewohnheitlichen Rechte auf beiden Grundstückskomplexen nicht verändert. Das Hochstift Würzburg behält sich seine Rechte vor.
Als Bischof Johann von Brunn das Schloss und Amt Aschach (schlos vnd ambt ascha) für das Hochstift Würzburg auslöst, leihen ihm die Bürger von Münnerstadt (Münrichstat) 3000 Gulden. Dafür befreit er sie sechs Jahre lang von jeglicher Steuer, Datz und anderen Abgaben.
Bischof Johann von Brunn befreit den Hof des Klosters zu Bildhausen in Herbstadt (Herbilstat) und dessen Hofmann von der Bede, den Dienstpflichten, der Atzung und den Gerichtspflichten.
Bischof Johann von Brunn erlaubt dem Kloster Bildhausen (Bildhausen), dass sie ihren Hof zu Junckershausen (Junckershausen), den sie selbst gebaut haben, verlassen dürfen, und dass derjenige, der den Hof übernimmt (also zu lauben oder jare bestehn werden), vom Gericht, der Bede, Steuern, Diensten, Atzung und anderen Verpflichtungen befreit sei.
Der Abt von Bildhausen sowie Bürgermeister und Rat von Würzburg streiten sich wegen der steuerlichen Stellung des Hofmanns des Abtes, der im Hof des Klosters zu Würzburg wohnt. Bischof Lorenz von Bibra vergleicht beide Parteien: Solange dieser kein Würzburger Bürger sei, keine erblichen Güter in der Würzburger Mark besitze und auch sonst dort kein Gewerbe oder Handel treibe, müsse er keine Abgaben wie ein Würzburger Bürger leisten und darf zur Erhaltung des Hofes und des Kloster Einkäufe tätigen wie ein Bürger zu Würzburg.
Das Schloss Aschach an der Saale (Ascha das schloss an der Sal) sowie die darum liegenden Häuser heißen Neuses am Berg (Neuses). Das Dorf, welches über Schloss Aschach liegt und in welchem die Pfarrei liegt, heißt Aschach (Aschach). Den Kleinzehnt zu Neuses am Berg hat Bischof Lorenz von Bibra von Wilhelm von Bibra gekauft.
Die Klöster Bildhausen (Bildhausen) und Wechterswinkel (Wechterswinkel) werden im Jahr 1543 und 1551aufgefordert, Atzung für die Jäger zu leisten.