Im Gegenzug dafür, dass Graf Hermann von Castell und seine Ehefrau Sophia das Dorf Greuth von Bischof Iring als Lehen erhalten, bewilligt der Bischof ihnen, den Zehnten zu Ergersheim (Ergershaim) an den Johanniterorden in Würzburg zu verkaufen.
Arnold Münzmeister (Arnold Müntzmaister) erhält folgende Lehen von Bischof Gottfried von Hohenlohe: 27 Schilling Pfennigzins, zwei Achtel Unschlitt, 52 Zinshühner in der Pleich und das Gericht zu Pleichach, zwei Morgen Weingarten am Stain vnter dem Newenhaus, 22 Schilling Pfennigzins und 34 Zinshühner von den Bewohnern der Bölengasse (möglicherweise ist die Bärengasse im Würzburger Stadtviertel Pleich gemeint).
Marquard Zull (Markart Zull) erhält das Hofschultheißenamt des Gerichts zu Pleichach von Bischof Albrecht von Hohenlohe als Lehen.
Konrad Zingel (Conrat Zingel) kauft das Hofschultheißenamt des Gerichts zu Pleichach von Marquard Zull (Markart Zull), der es zuvor von Bischof Albrecht von Hohenlohe verliehen bekommen hatte. Konrad Zingel erhält das Amt nun auch von Bischof Albrecht von Hohenlohe als Lehen. Das Amt wird Hofschultaisenambt zu Blaichach unter dem Baume genannt und zu ihm gehören 24 Schilling Pfennigzins und 52 Fastnachtshühner, die von den Häusern und Gärten in der Pleichach erhoben werden. Die Bewohner und Eigentümer dieser Häuser und Gärten fallen in den Bezirk des Gerichts zu Pleichach, welches mit dem Hofschultheißenamt verbunden ist. In den Gerichtsbezirk fallen zusätzlich noch die Leute, die den Pfennigzins an das Neumünster geben. Diese Übergabe findet immer am 8. September (Mariä Geburt) in der Pleichach unter einem Baum hinter dem oberen Eckhaus am Judenfriedhof statt.
Gernot Hofschultheiß (Gernot Hofschultais) wird unter Bischof Albrecht von Hohenlohe in den Ritterstand aufgenommen, nachdem er im Jahr 1303 mehrere Lehen von Bischof Andreas von Gundelfingen erhalten hatte, unter anderem den Löwenhof (Lewenhof) und das Gericht zu Pleichach. Gernot Hofschultheiß nimmt den Namen seines Lehensguts auf und wird nun Ritter vom Löwenhof (riter vom lewenhof genant) genannt.
Konrad Ubelein (Cuntz Ubelein) erhält das Hofschultheißenamt, das mit dem Gericht zu Pleichach verbunden ist, von Bischof Johann von Brunn als Lehen. Die Nachtragshand verweist zusätzlich auf den Zehnten zu Herrnsheim (Herrinshaim zehent) und den Ort Waigoldshausen (Witoltzhausen).
Bischof Johann von Brunn verleiht Heinrich von Ebersberg genannt Weyhers (Hainrich von Ebersperg) das Schloss Gersfeld (schloß Gerichsfeld) als ewiges Mannlehen. Der Bischof behält sich jedoch das Öffnungsrecht vor. Außerdem macht der Bischof das Recht, Landsknechte aufzustellen, und das ewige Öffnungsrecht am Schloss Gersfeld zu einem Leibgeding. Da er dies aber ohne Einwilligung seines Kapitels tut, handelt es sich eigentlich nicht um eine rechtskräftige Handlung.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigt die Verleihung des Hofschultheißenamts an Konrad Ubelein (Cuntz Ubelein), der dies ursprünglich von Bischof Johann von Brunn als Lehen erhalten hatte. Das Hofschultheißenamt ist mit dem Gericht zu Pleichach verbunden.
Das Hofschultheißenamt, welches mit dem Gericht zu Pleichach verbunden ist, wird Wilhelm Forster (Wilhelm Forster) verliehen. Als dieser stirbt, erhält es Johann Treutwein (Hanns Treutwein) als Lehen mit dem Gericht, allen Rechten, Freiheiten, Zu- und Eingehörungen und mit dem Recht, Schöffen, Schreiber und Knechte einzusetzen und abzusetzen.
Bischof Johann von Grumbach verleiht das Hofschultheißenamt, das mit dem Gericht zu Pleichach verbunden ist, an Johann Ubelein (Hanns Ubelein). Dieser ist der Sohn von Konrad Ubelein (Contz Ubelein), dem zuvor das Amt verliehen war.