Bischof Andreas von Gundelfingen verpfändet die Hälfte an der Burg Brand (Brandaw) an Simon und Heinrich von der Tann (Thann) für 100 Pfund Fuder Pfennige.
Nach dem Tod des Bischofs löst Albrecht Küchenmeister von Schwarzenfels (Kuchenmaister von Swartzenvels) die Pfandschaft mit Bewilligung eines vom Hochstift verordneten Pflegers aus und erhält seinereits die Hälfte der Burg verpfändet. Die Pfandsumme beträgt 200 Pfund Heller.
An Eberhard von Maßbach (Maspach) sind 75 Gulden auf Prosselsheim verpfändet.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Burg Prosselsheim (Brassoldshaim) sowie das Gericht über diesen Ort und den angehorigen dorfern (vermutlich die Orte im Amt Prosselsheim) an Reichholf von Elma (Elma) und seinen Sohn Paul für 9000 Gulden. Von einem späteren Schreiber werden die Fischgülte bei Fahr (Fahr) und der See bei Seehof (Sehoff) erwähnt.
Im Jahr 1436 (derselben zeit) verpfändet Bischof Johann von Brunn Burg und Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) sowie die zugehörigen Dörfer und die Zent an Apel von Stein zum Altenstein (vom Stain) für 10000 Gulden. Lorenz Fries glaubt jedoch, dass diese Vereinbarung nie in Kraft getreten ist, da Prosselsheim in den Händen der Familie Rosenberg (Rosenberg) geblieben sei.
Bischof Johann von Brunn leiht sich weitere 200 Gulden von Anselm von Rosenberg, der zu dieser Zeit Ritter wird, und schlägt diesen Betrag der Pfandsumme von 6000 Gulden zu, für die er das Amt Prosselsheim an dessen Familie verpfändet hatte. Im Jahr 1437 verpfändet er Peter von Stettenberg (Stettenberg) jährlich 80 Gulden auf der Bede zu Prosselsheim (Bassoldshaim).
Kaspar von Bibra (Bibra) übergibt für 2000 Gulden mit der Einwilligung Bischofs Johann von Brunn das Dorf Gemeinfeld (Gmainfeld) im Amt Bramberg (Bramberg) Albrecht von Waldenfels (Waldenvels).
Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Amt Bramberg für 6000 Gulden aus der Verpfändung. Heinrich von Bibra erlässt ihm wie verabredet 1727 Gulden. Daraufhin verpfändet er es erneut an Heinrich von Bibra. Die Pfandsumme beträgt 6000 Gulden. Im folgenden Jahr löst der Bischof das Amt wieder aus.
Bischof Konrad von Thüngen verpfändet das Amt Bramberg (Bramberg) für 3000 Gulden an Erhard von Wichsenstein (Wichsenstain). Das Amt wurde jedoch wieder abgelöst.
Bischof Konrad von Thüngen verpfändet an Sebastian von Lichtenstein (Liechtenstain) für 2000 Gulden die Dörfer Goßmannsdorf (Gosmandorf) und Ostheim (Osthaim), die beide im Amt Bramberg (Bramberg) liegen.
Bischof Melichior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit Einverständnis des Domkapitels den Brüdern Sebastain und Philipp von Lichtenstein (Lichtenstain) 350 Gulden in grober Münze und 50 Golgulden als jährlichen Zins auf den Kammerfgefällen für eine Pfandsumme von 7000 Gulden in grober Münze und 1000 Goldgulden. Bis zur Ablösung fungieren die Brüder zudem als Amtleute von Bramberg (Bramberg) mit allen dementsprechenden Nutzungsrechten.