Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Hof des Stifts in Gochsheim (Gochshaim) zusammen mit der Hälfte des Getreide- und Weinzehnten und dem Drittel am Ober- und Untereuerheim (Euerhaim) an Johann von Wenkheim (her Johan v Wenckhaim) und an Ritter Heinrich von Sternberg (her Heinrich von Sternberg riter). Die Verpfändung soll in 20 Jahren wieder ausgelöst werden.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Gollhofen (Gollhouen sunst Gollachhouen) zusammen mit der Burg Haltenbergstetten (Haldenbergstetten) für 2200 Gulden an Burkhard von Wolmershausen (Burchart von Wolmershausen der Junge). Eine Urkunde darüber ist nicht verzeichnet, aber es gibt einen Eintrag über einen Beibrief, in dem der Bischof bestätigt, dass weder er noch seine Nachfolger die beiden Orte von den Wolmershausener auslösen dürfen. Wilhelm von Thüngen, der Hofmeister des Bischofs (her Wilhelm von Thungen des B. hofmaister) oder seine Nachfolger müssen Burkhard von Wolmershausern zuvor 570 Gulden bezahlen.
Berthold von Heidingsfeld (Berthold von Haidingsfeld) trägt einige Güter in Gaibach (Geubach) und ein Drittel des Zenhten zu Wadenbrunn (Wartebrunn) als Lehen vom Stift. Bischof Johann von Egloffstein verschreibt dessen Ehefrau Katharina (Catherine) 500 Gulden auf den Gütern und dem Drittel des Zehnten. Nach dem Tod ihres Ehemanns gibt Katharina die 500 Gulden an ihren Schwiegersohn Heinrich Rüdt von Collenberg (Hainrich Rid von Colnberg) mit Einwilligung des Bischofs.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den Weinzoll zu Gollhofen (Golhofen) zusammen mit anderen Zöllen zu Hemelstag, Herbolzheim (Herboltshaim), Seehof (Sehehoff) und Zinsabgaben zu Heidingsfeld (Haydinsfeld) an Georg Furburger (Götz Furburger zu Uffenhaim) für 3200 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verpfändet seinem Schwager Raban Hofwart von Kirchheim (Raban Hoffwart von Kirchhaim) den Zoll zu Gollhofen (Golhofen) und Gelchsheim (Geiligshaim) für 4700 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Zoll zu Gollhofen (Golhofen) und zu Gelchsheim (Geiligshaim) für 2500 Gulden an Konrad von Weinsberg (her Conrat con Weinsberg).
Das Dorf Gemeinfeld (Gmainueld) ist zusammen mit dem Amt Bramberg (ambt Bramberg) vom Hochstift Würzburg an Kaspar von Bibra (Caspar von Bibra) verpfändet. Bischof Johann von Brunn willigt ein, dass Kaspar von Bibra die Verpfändung an Albrecht von Waldenfels (Albrecht von Waldenfels) für 2000 Gulden verkaufen darf.
Bischof Johann von Grumbach erhält die Nachricht, dass der Fronhof in Gnötzheim (Gnetzhaim) an Konrad von Rosenberg (Conrad von Rosenberg) verpfändet wird und dass er deshlab bis zur Auslösung von der Abgabe des Zehnten und der Gült befreit ist.
Friedrich Zollner (Fritz Zolner) verpfändet dem Dompräsenzamt 20 Gulden jährlicher Einnahmen auf seinem Sitz in Gaibach (Geubach) und den Zugehörungen unter Einwilligung Bischofs Konrad von Thüngen.
Nach der Auflösung des Egidienklosters in Nürnberg im Zuge der Reformation nimmt Bischof Konrad von Thüngen die Zinsen und den Zehnten, die das Kloster ursprünglich gekauft hatte, an sich, erhält selbst davon einige Abgaben und verpfändet das Übrige an den Rat. Er zieht diese Güter unter Rechtsverwahrung und stellt sie unter seine Zwangsverwaltung, solange bis das Kloster wiederhergestellt wird.