Bischof Johann von Brunn löst die über 5100 Gulden verpfändeten Güter und Abgaben zu Münnerstadt ab und verpfändet sie für 5223 Gulden an Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen von Hennenberg).
Graf Michael von Wertheim (Micheln zu Werthaim) schuldet Bischof Johann von Brunn 600 Gulden. Dafür verpfändet er ihm die Stadt Münnerstadt (Münrichstat), welche die Schulden in sechs Jahren bezahlen soll. Darüber gibt er ihm einen Heißbrief an den Bürgermeister und Rat der Stadt.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Gworgen von Hennenberg) Schloss, Stadt und Amt Hildburghausen (Hildenburg), Fladungen (fladungen), Steinach an der Saale (Staina), Vachdorf (Vachdorf) und Leutersdorf (Leutersdorf) für 11 990 Gulden. Falls die Gulden innerhalb der Zeit der Verpfändung an Wert verlieren, soll dies seinen Erben entsprechend ausgeglichen werden. Graf Georg I. von Henneberg gibt dem Stift die Schlösser Hildenburg und Steinach für 2 000 Gulden einige Zeit später zurück. Nach seinem Tod werden diese erneut verpfändet, dieses Mal an Graf Otto von Henneberg-Aschach (Grau Oten von Hennenberg).
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht sich 4000 Gulden von Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Oten von Hennenberg) und verpfändet ihm dafür die Hälfte des Teils des Ungelds von Münnerstadt (Münrichstat), den das Hochstift Würzburg besitzt. Darüber erhält Graf Otto ein Revers. Das Pfand wird später wieder abgelöst.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Graf Otto von Henneberg-Aschach (Graue Oten) die Schlösser Hildenburg und Steinach. Da die verschriebenen Gulden an Wert verlieren, fordert Graf Otto von Henneberg 1110 Gulden als Ausgleich. Die beiden einigen sich und Bischof Rudolf von Scherenberg bezahlt ihm 600 Gulden. Da der Goldgulden über die Dauer der Verschreibung von 47 Jahren insgesamt um ein Neuntel an Wert verliert, lässt Bischof Lorenz von Bibra im Jahr 1496 neue Silbermünzen, Schilling, Pfennige und Heller, prägen
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet dem Grafen Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Oten von Hennenberg) für 24.000 Gulden den Teil von Münnerstadt (Munristat), den das Hochstift Würzburg besitzt.
Trotz des Verbots der schwarzen Münzen durch Bischof Johann von Grumbach, bleiben diese weiter im Umlauf. Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet fünf Pfund der Münzen für einen Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet dem Grafen Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Oten) die beiden Ämter Münnerstadt (Munrichstat) und Aschach (Aschach) auf Lebenszeit.
Bischof Konrad von Thüngen leiht sich 3000 Gulden von Sylvester von Schaumberg (Siluesteren von Schaumberg). Dafür verpfändet der Bischof ihm 250 Gulden jährlichen Zinses auf die Stadt Münnerstadt (Münrichstat).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt seinem Marschall Ritter Valentin von Münster (Valtin von Munster) jährlich 120 Gulden mit Bewilligung des Domkapitels. Zusätzlich verschreibt er Ritter Valentin von Münster 24.000 Gulden auf das Kammergefälle auf Wiederlösung.