Bischof Otto von Wolfskeel verschreibt das Gehölz (Ruperg) an Berthold Truchsess von Landswehr für 40 Pfund Heller zur Wiederlösung.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den Grafen von Rineck (grafen von rineck) Rothenfels (Rottenfles). Die Verpfändung und das was zwischen ihnen und Gottfried Voit von Rieneck (gotz voiten von Rineck) abgemacht wird, wird als Revers festgehalten. Dies liegt bei den anderen Reversen über das Amt.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Ludwig und Thomas von Rieneck (Ludwigen vnd Thoma von Rineck) Gelder auf Schloss und Festung Rothenfels. Da sie sich nicht einigen konnten erließen sie Bischof Johann von Brunn 4300 Gulden Schulden, dafür quittiert der Bischof ihnen ihre bisher ausgeübten Rechte und Einnahmen.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet an den Volkacher Bürger Friedrich Escherich (Fritzen Escherichen) 22 Malter der Getreide Gült. Diese besteht zur Hälfte aus Korn und zur Hälfte aus Hafer. Ebenso werden allen Zugehörungen der Gült bei Rügshofen (Rugshofen) und Dingolshausen (Dingotzhausen) mitverpfändet. Dafür bekommt der Bischof 175 Gulden von den Brüdern Konrad, Wilhelm und Michael Zollner (Conraden wilhelmen vnd Michaeln zolner). Die Widerlösung ist in einem Jahr vorbehalten.
Bischof Johann von Brunn gibt seinem Bürger Johann Schultheiß zu Geroldshausen (Hansen schulthaissen zu Geroltzhofen), seiner Frau Hilde (hilten) und deren Erben acht Malter Korn als jährliche Gült auf seinen und des Hochstift Würzburgs Hof bei Rügshofen (Rugshofen). Dem Bauer keine, der den Hof bewirtschaftet werden jährlich 13 Malter Korn und 13 Malter Hafer, auf Wiederlösung, für 80 Gulden verpfändet. Die acht Malter gehen von dieser Summe ab.
Andreas und Wilhelm von Rieneck (Endressen vnd wilhelmen die voit von Rineck) verpfänden ihr Viertel Anteil am Schloss und Amt Rothenfels samt aller Zugehörungen an Heinrich von Callenberg (heintz von Callenberg) und seine Frau Anna (anna seine hausfraw) für 3500 Gulden. Bischof Johann von Brunn bewilligt den Verkauf und die Widerlösung.
Bischof Johann von Brunn schuldet Peter von Stettenberg (pettern von Stettenberg) 1500 Gulden. Diese Schulden gehen auf seinen Sohn Peter von Stettenberg über, da der Bischof diese nicht begleichen kann, verpfändet er ihm das Dorf Rüdenhausen (Rudershausen) auf dem Gau, mit allen Ehren, Nutzungen, Gefällen, Renten, Zinsen, Gülten und allen Zu- und Eingehörungen, die auch einem Probst des Stift Haugs zustehen. Davon ist nichts ausgenommen, von 15 Gulden Einnahmen soll von Stettenberg je einen Gulden bekommen, bis die Schulden beglichen sind oder der Bischof diese auf eine andere Art und Weise begleicht. Darüber wird ein Revers ausgestellt.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet Bartholomäus von Bibra (Bonhalmesten von Bibra ) Rothenfels (Rottenfels) für 250 Gulden, die Ablösesumme beträgt 2000 Gulden.
Gottfried von Rieneck (Gotz von von Rineck) und Eberhard von Rieden (Eberharten von Ridem) haben zusammen ein Viertel Anteil an Schloss und Amt Rothenfels, die von Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel für 4775 Gulden verpfändet wurden. Ein weiteres Viertel war an Sebastian von der Tann (Bastian von der Than) und Eberhard von Rieden dem Älteren (Eberharten Riden dem eltern ) für 1750 Gulden verpfändet. Die Hälfte seines Viertels hat Gottfried von Rieneck an Eberhard von Rieden für 2000 Rheinische Gulden verpfändet. Alle Gerechtigkeiten am anderen Viertel können er oder seine Erben von Sebastian von der Tann und Eberhard von Rieden dem Älteren für 1750 Gulden auslösen, sofern sie ihnen gehören. Dies hat Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bewilligt. Eberhard von Rieden und seine Erben können also insgesamt zwei Achtel für 2000 und 1750 Gulden auslösen. Dem Hochstift obliegt es, die Auslösung vorzubehalten.
Bischof Konrad von Thüngen verpfändet Sebastian von Rothan (Bastian Rotenhan) 500 Gulden mit jährlich 25 Gulden Zinsen auf die Bede von Haßfurt (Hasfurt) auf Wiederlösung.