Gerlach und Gottfried von Hohenlohe (her Gerlach vnd her Gottfried von Hohenlohe) verpfänden Bischof Gerhard von Schwarzburg das Schloss und Amt Gelchsheim (Geulichshaim sloss vnd ambt) für 9000 Gulden. Der Bischof leiht ihnen zusätzlich noch 300 Gulden und addiert diese zu der Pfandsumme von 9000 Gulden.
Bischof Johann von Egloffstein gibt den Grafen Ludwig und Thomas von Rieneck 100 Gulden, um Baumaßnahmen am Schloss Gemünden (sloss Gemunden) vorzunehmen. Weil den Grafen das Schloss und Amt Gemünden vom Bischof verpfändet ist, werden die 100 Gulden zur Pfandsumme addiert.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Zoll zu Gollhofen (Gollhofen) und Gelchsheim (Gailichshaim).
Ein Haus in Ebern kauft Bischof Lorenz von einem nicht näher benannten Orden. Etliche Verpfändungsurkunden dieses Hauses liegen in der Hofkammer unter dem Buchstaben E.
Georg von Rosenau (Jorg von Rosenaw) erhält von Bischof Lorenz von Bibra das Recht, in Godeldorf (Godelndorff) Hoch- und Niederwild zu jagen. Georg von Rosenau ist der Ort Godeldorf für 1000 Gulden amtmannsweise vom Hochstift verpfändet.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels für 2000 Goldgulden einen jährlichen Zins von 100 Gulden auf den Kammergefällen an Jörg von Leutzenbronn (Lutzenbrun), dessen Ehefrau Juliane (geborene von Rosenberg) und ihre Erben. Juliane hat diese Summe zuvor an Graf Wilhelm von Henneberg geliehen; beim Kauf des Amtes Mainberg ist diese Summe verrechnet worden. Bischof Konrad von Bibra verpfändet daher den Eheleuten die Beden, Renten, Zinsen, Gülten, Nutzrechte und sonstigen Einkünfte des Hochstifts im Dorf Baldersheim (Baldershaim); die Ablösung muss ein Jahr vor Letare angekündigt werden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet Eberhard von Grumbach (Eberhart von Grumbach) eine jährliche Summe von 100 Goldgulden jährlich sowie 2000 Goldgulden auf den Kammergefällen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt der verwitweten Juliane von Leutzenbronn (Leutzenbrunnerin wittibin) für 2000 Gulden einen jährlichen Zins von 100 Gulden auf den Kammergefällen. Die Ablösung muss ein Vierteljahr vor Petri Cathedra angekündigt werden.
Landgraf Georg von Leuchtenberg (Grunsfeldt) verpfändet Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt für 4000 Gulden einen jährlichen Zins von 200 Gulden auf Stadt und Amt Grünsfeld (Grunsfeldt) sowie den dazugehörigen Nutzrechten und Einkünften. Dort besitzt Landgraf Johanns Ehefrau bereits jährliche Nutzrechte über 1150 Gulden.
Die 1548 erfolgte Verschreibung wird abgelöst. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt Juliane von Leutzenbronn einen Zins von 50 Gulden für 1000 Gulden auf den Kammergefällen. Auch nun ist die Kündigungsfrist ein Vierteljahr vor Petri Cathedra.