5 Pfund Heller gelten 6 Goldgulden. Da die meisten Käufe, Zinsen, Gülte, Wechsel, Schulden, Pfandverschreibungen und andere Verträge auf Pfund Heller als Währung ausgerichtet sind, erfindet man zur Bezahlung der selben einen Wechselkurs. Vor etlichen Jahren hat König Albrecht Bischof Andreas von Gundelfingen 2000 Pfund Heller auf den Reichsteil der Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) verschrieben. In der nachfolgenden Zeit dient Bischof Otto von Wolfskeel Kaiser Ludwig und empfängt Schaden, wofür ihm der Kaiser 3000 Pfund Heller zu den vorigen 2000 Pfund auf Heidingsfeld vebrieft, sodass das Stift einen Pfandschilling von 5000 Pfund auf Heidingsfeld besitzt. Dieselben 5000 Pfund werden in einer Übereinkunft von König Sigmund und Bischof Johann von Brunn für 6000 Rheinische Gulden angeschlagen. Zeugen sind Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggrauen Fridrichen von Brandenburg), Deutschmeister Eberhard von Saunsheim (Eberharten von Sainshaim) und Graf Ludwig von Öttingen (Graue Ludwigen von Otingen). Daraus wird ersichtlich, dass zu diesem Zeitpunkt 5 Pfund 6 Rheinische Gulden wert sind. Möchte man einen Wertevergleich mit den Münzen zu Fries' Zeit anstellen, so ergibt sich, dass ein Pfund Heller 18 Batzen wert sind. 1544, das Jahr in dem Fries schreibt, sind 5 Rheinische Goldgulden 6 Rheinische Gulden [?]. Ein damaliges Pfund Heller hat den gleichen Wert wie ein Rheinischer Goldgulden 1544.
Bischof Wolfram von Grumbach verpfändet Johann von Heidingsfeld (Hanns v Haidingsfeld) für 200 Pfund Heller den Harroes Hof (Harroes), der jährlich 50 Malter Korn einbringt. Er verpflichtet sich mit Bürgen, den Hof in zwei Jahren wieder abzulösen.
Bischof Otto von Wolfskeel verschreibt dem Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunsheim) 1200 Heller auf Herbolzheim (Herboltzhaim). Bischof Johann von Brunn schlägt Erkingers Erben noch 600 Gulden dazu. Bischof Rudolf von Scherenberg jedoch löst die Summer wieder ab und gibt den Erben für jedes Pfund Heller einen Rheinischen Gulden. Für weitere Informationen verweist Fries auf das Stichwort Herboldshaim.
Ritter Konrad von Hardheim (Conrat von Harthaim) erhält 85 Gulden von Eberhard Caplan von und zu Oedheim (Eberhart Caplan), dem Frühmesser zu Boxberg (Bocksberg). Im Gegenzug verschreibt er Eberhard auf Wiederkauf 5 Malter Korn und 4 Malter Hafer auf einem Gut zu Hardheim (Harthaim), dass zu diesem Zeitpunkt Matthias Koemer (Mathes Koemer) inne hat.
Da Konrad von Hardheim (Conrat) den im vorherigen Eintrag genannten Teil der Unteren Burg Hardheim den Brüdern Raban und Johann von Helmstatt (Raban vnd Hanns von Helmstat) für 250 Gulden verschrieben hat, bezahlt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg den von Helmstatt die 250 Gulden aus und löst die Burg damit ab.
Werner von Hardheim (Werner von Harthaim) will auch Rechte an der bereits erwähnten Unteren Burg Hardheim haben und wendet sich deshalb an Bischof Rudolf von Scherenberg. Er erhält von ihm die balcckspeis, d.h. Bischof Rudolf verschreibt ihm auf Lebenszeit ein Pfand auf die Festung Marienberg und dazu jährlich 100 Pfund. Seine Ehefrau erhält Zeit ihres Lebens jährlich ein Pfund. Es wurden 30 d für ein Pfund gerechnet.
Als der genannte Horneck von Hornberg () stirbt, gestattet Bischof Rudolf von Scherenberg seinem Marschall Georg von Gebsattel (Georg v Gebsatel), den Erben des Horneck 800 Gulden zu zahlen damit das Schloss Hardheim mit seinen Zu- und Einbehörungen abzulösen. Dafür verschreibt Bischof Rudolf Georg von Gebsattel das Schloss als Lehen, unter Vorbehalt der Öffnung und Widerlösung.
Die Steinmühle zu Hardheim gehört zur einen Hälfte zur Unteren Burg und zur anderen Hälfte zur Oberen Burg. Sie ist mit der Zeit verfallen und liegt wüst. Georg von Gebsattel (Georg von Gebsatel) baut sie wieder auf. Da sie zur einen Hälfte zur Oberen Burg gehört, verleihen er und Georg von Hardheim (Georg von Harthaim) einem Konrad Beger (Contz Beger) für einen jährlichen Zins und Gült die Mühle und geben im Mahlvorgaben. Nach dem Tod Georg von Gebsattels zahlt Bischof Rudolf von Scherenberg Arnold Horneck von Hornberg (Arnold Horneck von Horenberg) 800 Gulden und Gebsattels Erben 50 Gulden und löst damit das Schloss und die Mühle wieder an das Stift Würzburg.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Wilhelm von Herbilstadt (Wilhelm von Herbilstat) die Würstung Berkes (Berkes oder Berkos) in der Nähe von Meiningen für 250 Pfund Heller. Bischof Lorenz von Bibra löst die Wüstung wieder ab und zahlt Heinrich, Andreas und Werner von Wechmar (Haintz, Endres vnd Wernher von Wechmar) für jedes Pfund Heller einen Rheinischen Gulden.
Herr Ludwig von Hutten (Ludwig von Hutem) legt mit Bewilligung Bischof Lorenz von Bibras Arnold Geiling (Arnolt Gailing) seinen Pfandschilling in Höhe von 900 Gulden auf und erhält daher die Untere Burg Hardheim mit seinen Leuten und Gütern und die Hardheimer Mühle, welche Bischof Lorenz ihm im Anschluss verschreibt.