Um Wolfran von Rothenhan (walfram am vom Rottenhan) für sein falsches Handeln zu bestrafen, wird das Schloss Rotenhan (schlos Rottenhan) zerstört.
Bischof Gerhart von Schwarzburg hat den Brüdern Eberhard und Apel zu Prappach (eberharten und apeln Fuchs gebrudern zu prappach) das Schloss Prappach (schloss prappach) zu Lehen gegeben. Diese ist von den jeweiligen Herren zu Rothenfels (Hern zu Rottenfels) zu empfangen.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Ludwig und Thomas von Rieneck (Ludwigen vnd Thoma von Rineck) Gelder auf Schloss und Festung Rothenfels. Da sie sich nicht einigen konnten erließen sie Bischof Johann von Brunn 4300 Gulden Schulden, dafür quittiert der Bischof ihnen ihre bisher ausgeübten Rechte und Einnahmen.
Als Bischof Johann von Egloffstein die Stadt Nordenberg (Nortentberg) belagert, erleidet Johann Zobel (hans zobel zu Gibelstat) einen Schaden von etlichen Pferden. Johann Zobel erhält für diesen Schaden 260 Gulden von dem Bischof.
Andreas und Wilhelm von Rieneck (Endressen vnd wilhelmen die voit von Rineck) verpfänden ihr Viertel Anteil am Schloss und Amt Rothenfels samt aller Zugehörungen an Heinrich von Callenberg (heintz von Callenberg) und seine Frau Anna (anna seine hausfraw) für 3500 Gulden. Bischof Johann von Brunn bewilligt den Verkauf und die Widerlösung.
Gottfried von Rieneck (Gotz von von Rineck) und Eberhard von Rieden (Eberharten von Ridem) haben zusammen ein Viertel Anteil an Schloss und Amt Rothenfels, die von Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel für 4775 Gulden verpfändet wurden. Ein weiteres Viertel war an Sebastian von der Tann (Bastian von der Than) und Eberhard von Rieden dem Älteren (Eberharten Riden dem eltern ) für 1750 Gulden verpfändet. Die Hälfte seines Viertels hat Gottfried von Rieneck an Eberhard von Rieden für 2000 Rheinische Gulden verpfändet. Alle Gerechtigkeiten am anderen Viertel können er oder seine Erben von Sebastian von der Tann und Eberhard von Rieden dem Älteren für 1750 Gulden auslösen, sofern sie ihnen gehören. Dies hat Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bewilligt. Eberhard von Rieden und seine Erben können also insgesamt zwei Achtel für 2000 und 1750 Gulden auslösen. Dem Hochstift obliegt es, die Auslösung vorzubehalten.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat ein Achtel Anteil an Schloss, Stadt und Amt Rothenfels (Rottenfels) mit allen Zugehörigkeiten, Ablösung und Gerechtigkeiten ebenso wie zwei Viertel von Gottfried Voit von Rieneck(Gotz voiten von Rineck) inne. Diese Anteile bekam Ritter Eberhard von Rieden (Eberharten von Ridern Ritter), die Verpfändung an Gottfried Voit von Rieneck wurde auf Eberhard von Rieden übertragen. Diesen Anteil wiederum hat dieser mit Bewilligung Bischof Gottfried Schenk von Limpurg an Philipp Voit von Rieneck (philips voiten von Rineck) gegeben.
Zwischen Erasmus von Rotenhan zu Lichtenstein (Asmus von Rottenhan zum Lichtenstein) und Gottfried Schenk von Lichtenstein (Gotzen Schencken) kommt es wegen eines Anteils des Schlosses Lichtenstein (Lichtenstein) zu Uneinigkeiten. Daraufhin nimmt Erasmus von Rotenhan Gottfried Schenk von Lichtenstein gefangen. Dies gefällt jedoch Bischof Rudolf von Scherenberg nicht, woraufhin er Erasmus von Rotenhan in Haft nimmt und erwirkt, dass er Gottfried Schenk von Lichtenstein freilässt. Der Bischof nimmt zudem dessen Anteil am Schloss in seinen Besitz. Desweiteren muss sich Erasmus von Rotenhan für fünf Jahre in den Dienst des Hochstifts stellen.
Zwischen Eberhard von Rotenhan (Eberhart von Rottenhan) und Bischof Rudolf von Scherenberg kommt es mehrere Jahre lang zum Krieg. Die zwei Parteien, Eberhard von Rotenhan und der Nachfolger des Bischofs, Bischof Lorenz von Bibra, werden durch drei Adlige versöhnt. Der Krieg ist dadurch beendet, alle Gefangenen, umliegenden Schatzungen und Burgen sind freigesprochen.
Matthias und Georg von Rotenhan (Matthes vnd Jorg von Rottenhan) quittieren Bischof Friedrich von Wirsberg den Erhalt der Hinterlassenschaften ihres verstorbenen Vetters Martin von Rotenhan (Martin von Rottenhan) auf dem Schloss Marienberg (schlos vnser frawenberg).