Mit Konrad (dem Jüngeren) von Trimberg (Trimperg) kommt es bezüglich des Zehnten zu einer Irrung.
Der Konflikt zwischen dem Würzburger Stiftspfleger Albrecht von Wertheim und Bischof Johann von Brunn führt zu einem Krieg. Auf die Seite des Stiftspflegers stellen sich der Domdekan Richard von Maßbach (Maspach) sowie die Städte Würzburg (Wirtzburg) und Ochsenfurt (Ochsenfurt) und ein Teil des Domkapitels. Zum neuen Domdekan macht der Bischof schließlich Martin Truchsess (Truchsess). Bei seinem Kampf gegen die bischöfliche Opposition gerät er bei Erkinger von Schwarzenberg (Schwartzenberg) in finanzielle Schuld. Diese wird beglichen durch die Übereignung des Schlosses und des Amtes Hohenlandsberg (Landsburg) sowie durch den endgültigen Verkauf des Dorfes und der Mark Dornheim (Dornhaim) an Erkinger von Schwarzenberg, an seine Frau Barbara und an ihre Erben. Zuvor sind die Rechte und der Besitz zu Hohenlandsberg von Engelhard von Seinsheim (Sainshaim) und Konrad von Bebenburg (Bebenburg), der den anderen Teil von Hermann Seemann (Seheman) erworben hat, zurückgekauft worden. Zum Schutz des Gebiets werden ferner Burgen errichtet.
Schwarzenberg, Karl zu: Geschichte des reichsständischen Hauses Schwarzenberg, Neustadt a. d. Aisch 1963.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Während des Kriegs zwischen den Reichstädten und den Fürsten vergleichen sich die Grafen, Herren, Ritter und Knechte in Franken, die zum Hochstift Würzburg gehören, mit Bischof Gottfried Schenk von Limpurg auf eine Defension und Landwehr gegen ihre Angreifer für ein Jahr.
Bischof Rudolf von Scherenberg lässt wegen der Angriffe auf das Hochstift Würzburg vier Lager bei Schlüsselfeld (Slusselveld), Markt Bibart (Bibert), Eltmann (Eltman) und Ebern (Ebern) errichten. Er bestellt Kontingente aus dem Gau (Gai), dem Gebiet des Zabelstains (Zabelstein) und dem Steigerwald (Staigerwald).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Dem Hochstift Würzburg und seinen Untertanen werden durch Übergriffe, Entführungen, Schatzungen, Raub, Mord und Brandanschlägen großer Schaden zugefügt. Daher beschließt Bischof Rudolf von Scherenberg, die Furte an der Wern (Wern), der fränkischen Saale (Sale) und dem Main (Main) abzuriegeln, Verstecke in den Wäldern zu beseitigen und eine gemeine Landwehr zu errichten. Ferner schreibt er an Wilhelm, Reinhard, Weiprecht und Moritz von Thüngen (Thungen), dass sie ihre Furte an der Saale abriegeln sollen. Diese teilen jedoch mit, keine Furt an der Saale zu haben.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Der Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg organisiert die Landwehr im Stift neu. Die Abschnitte umfassen das Gebiet des Kaltenlochs (Kaltenloch), den Gau (Gai), den Spessart (Spessart), das Gebiet an der Saale vor der Rhön und am Salzforst, den Raum um den Haßberg (Hasperg), den Bramberger Wald (Bramberger wald), den Steigerwald (Staigerwald) und die Gegend um Markt Bibart (Bibart).
Über das Vorkaufsrecht an Hohenlandsberg (Landsburg) übergibt Bischof Lorenz von Bibra Johann von Schwarzenberg (Schwartzenberg) eine Kopie. Nach dem Bauernkrieg von 1525 kommt es zwischen dem Würzburger Dompropst Friedrich von Brandenburg und Johann von Schwarzenberg zu einer Fehde. Johann von Schwarzenberg vermutet, dass Bischof Konrad von Thüngen seinen Dompropst unterstützt habe. Da seiner Ansicht nach das Original über den Verkauf von Hohenlandsberg nicht mehr vorhanden ist, stellt er auch das diesbezügliche Vorkaufsrecht des Bischofs in Frage. Auf einem Tag zu Windsheim soll ihm der Bischof innerhalb eines Monats das Original vorzeigen.
Bischof Konrad von Thüngen schlägt Johann von Schwarzenberg (Schwartzenberg) einen Tag zu Ochsenfurt (Ochsenfurt), Iphofen (Iphoven) oder Kitzingen (Kitzingen) vor, um sich mit ihm bezüglich seines Vorkaufsrechtes über das Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) zu vergleichen. Nachdem Johann von Schwarzenberg auf die bischöflichen Briefe jedoch nicht antwortet und die zweimonatige Frist über den Vorkauf auszulaufen droht, sucht der Bischof das kaiserliche Regiment um Hilfe an. Dieses bestimmt Bischof Gabriel von Eichstätt als Kommissar. Nach dem Tod Johann von Schwarzenbergs 1528 (Fries irrtümlich 1529) führen seine Söhne Christof, Friedrich und Paul den Prozess weiter.
Bischof Gabriel von Eichstätt fällt als Kommissar in der Streitsache zwischen Bischof Konrad von Thüngen und Christof, Friedrich und Paul von Schwarzenberg (Schwartzenberg) folgendes Urteil: Die Brüder werden des Ungehorsams für schuldig befunden und müssen das Schloss Hohenlandsberg (Landsberg) mit seinen Rechten dem Hochstift Würzburg verkaufen. Die Gerichtskosten und alle entstandenen Schäden werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil über den Verkauf des Schlosses Hohenlandsberg akzeptiert Friedrich von Schwarzenberg (Schwartzenberg) nicht und wendet sich an das kaiserliche Kammergericht. Dort wird seine Klage jedoch abgewiesen und das Urteil vom 29. Mai 1533 bestätigt.