Als der Dechant und das Domkapitel das königliche Urteil dem Bürgermeister und dem Rat zu Würzburg (wirtzburg) verkünden, setzen diese ein Schreiben auf und schicken zwei ihrer Ratsfreunde zu den Grafen, Rittern und Knechten des Hochstifts Würzburg. Als sie sich bei Haßfurt (Hasfurt ) versammeln, bitten sie den Rat um Anweisungen, wie sie sich nun am besten verhalten sollen. Der Bürgermeister und der Rat zu Würzburg geben ihnen und ihren Gesandten die Information weiter, dass sie das Urteil von den Herren des Domkapitels, die den Heißbrief des Königs empfangen haben, erhalten haben. Sie verkünden, dass der König, Friedrich II., nun der oberste Vogt des Hochstifts und der Lehensherr des Herzogtums Frankens (Franken) ist. Zudem hat der König die Regalien an den Pfleger des Hochstifts, Gottfried IV., Schenk von Limpurg, verliehen. Die Mitglieder der Ritterschaft, als gehorsame Untertanen des Heiligen Römischen Reichs, nehmen Gottfried IV. als Pfleger des Hochstifts an. Sie dürfen ihre, durch den Bischof empfangenen Lehen behalten, müssen aber nun dem Pfleger gehorsam sein. Der Heißbrief wurde von zwei Grafen von Henneberg (Hennenberg) , Castell (Castel), Weinsberg ( Weinsberg), Schwarzenberg (Schwartzenberg) und anderen Adligen besiegelt.
Die Bischöfe von Bamberg (Bambergk), Georg Schenk von Limpurg, und Würzburg (Wurtzburg), Lorenz von Bibra, kommen in Haßfurt (Hasfurt) zusammen, um eine Einigung zu beschließen, welche sie an ihre Domkapitel schicken.
2. Etliche Adlige sitzen unter anderen Fürsten und sind ohne Eigentum und Obrigkeit des Hochstifts Würzburg. Diese weigern sich den Vertrag anzunehmen, wollen aber trotzdem für ihre Schäden entschädigt werden, obwohl ihnen wenig oder gar kein Schaden zugefügt wurde. Bischof Konrad von Thüngen rät ihnen, den Vertrag anzunehmen, um eine Entschädigung ihrer Schäden zu erhalten. Die Ritterschaft soll denen, die sich weigern den Vertrag anzuerkennen, schreiben, damit diese ihn doch annehmen.
Bischof Konrad von Thüngen schickt seinen Hofmeister Herr Philipp von Herbilstadt (philipsen von Herbilstat) mit einer Vollmacht und Anweisungen zur versammelten Ritterschaft auf den Rittertag zu Haßfurt (Hasfurt). 1. Jeder soll dem Bischof oder den acht verordneten Verwaltern die Namen, Zunamen und Wohnorte seiner Untertanen zuschicken. Die Hälfte der Gelder zum Wiederaufbau kann nicht ausgeteilt werden. Viele geben zwar ein Verzeichnis über ihre Untertanen, doch ohne die Angabe von Namen, wodurch man nicht weiß, von wem die Gelder einzunehmen sind. Die Austeilung wird dadurch verzögert, wofür sich entschuldigt wird.
3. Grafen, Herren und Mitglieder der Ritterschaft, die nicht im Vertrag sind, sollen laut den 24 Artikeln daran erinnert werden, dass ihre Untertanen, die sich an den Beschädigungen beteiligt haben, die Abgabe ebenfalls bezahlen müssen. Es wird auch um Rat gebeten.
4. Etliche, die den Vertrag nicht annehmen, verschaffen sich auf eigene Faust Schadensersatz von ihren Untertanen. Diesen wird geschrieben, sie sollen den Vertrag doch annehmen. Falls sie dies nicht tun sollten, ist zu beratschlagen, ob Bischof Konrad von Thüngen sich an den Vertrag halten sollte.
5. Bischof Konrad von Thüngen wünscht, dass diejenigen, die Schaden durch Untertanen fremder Herrschaften erlitten haben, sich an diese für Schadensersatz wenden. Das Geld soll den verordneten Verwaltern überantwortet werden.
6. Etliche Ritter lassen für den Sommer für Orte außerhalb des Hochstifts anstellen, was für das Hochstift und sie selbst nachteilig ist. Das sieht man daran, dass etliche nur langsam und unwillig dort hin kommen. Sie werden gebeten gerüstet im Hochstift zu bleiben.
Bischof Konrad von Thüngen verpfändet Sebastian von Rothan (Bastian Rotenhan) 500 Gulden mit jährlich 25 Gulden Zinsen auf die Bede von Haßfurt (Hasfurt) auf Wiederlösung.
Bischof Konrad von Thüngen verpfändet Magdalena von Rotenhan (Magdalena von Rottenhan) 200 Gulden auf Haßfurt (hasfurt).