Herr Kraft von Hohenlohe (Crafft von Hehenlohe), Bruder des im voranstehenden Eintrag genannten Gottfrieds (Gotfrid), stellt Ansprüche an die Hube, Weingült, Zinsen, Nutze, Recht und Gewohnheit zu Heidingsfeld (Haidingsfeld). Diese verkauft er mit etlichen anderen Stücken an Bischof Otto von Wolfskeel. Die genannte Weingült und andere Nutzung zu Heidingsfeld benennt Kraft von Hohenlohe in einem anderen Brief ausdrücklich, nämlich 6 Morgen Weingarten, 6 Fuder Weingült, 12 Pfund Heller zu Bannwein und 10 Pfund Heller zur Steuer.
Bischof Johann von Egloffstein verkauft Burg, Stadt und Amt Röttingen Hans und Fritz Truchsess von Baldersheim (Hansen vnd Frizen Truchsessen) um Götz von Berlichingen (Gozen von Berlichingen) für 8000 Gulden auf Wiederkauf. Dafür erhalten sie jährlich 100 Gulden aus der Bede, sie sollen aber nicht mehr nehmen und die Erbhuldigung bleibt dem Bischof vorbehalten.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Hans und FritzTruchsess von Baldersheim(den Truchsessen), Götz von Berlichingen (Berlichingen) und Konrad von Rosenberg (Conraden von Rosenberg) Stadt und Amt Röttingen erneut für 8000 Gulden.
Bischof Johann von Brunn vergleicht sich mit dem Ritter Heinrich von Sickingen (Hainrich von Sickingen Ritter), Hans Truchsess von Baldersheim (Hansen truchsessen) und Konrad von Rosenberg (Conzen von Rosenberg) über einen Kauf von 10400 Gulden Pfandsumme auf das Amt und die Stadt Röttingen.
Bischof Johann von Brunn schuldet der Ehefrau Heinrichs von Sickingen, Elisabeth (Elsen Hainrichen von Sickingen Hausfrawen), 319 Gulden. Dafür verpfändet er ihr den Weinzehnt in Goßmannsdorf bei Ochsenfurt (Gosmansdorff vnter Ochsenfurt), der der Domprobstei gehört, sich aber zu der Zeit unter der Verfügung des Bischofs befindet. Er kommt mit ihr überein, dass sie den Zehnt zunächst nicht einziehen möge, sondern dass die 319 Gulden auf die Pfandsumme auf Amt, Stadt und Burg Röttingen geschlagen werde und nicht eher abgelöst werde, als das ganze Amt. Darin willigen Domprobst und Domkapitel ein.
Bischof Johann von Grumbach verträgt sich mit Sigmund von Schwarzenberg (Sigmunden Hern zu Schwarzenberg)über 2000 Gulden, die sich das Stift von ihm unter Bischof Gottfried Schenk von Limpurg geliehen hatte. Für diese Summe gibt er ihm die Hälfte von Burg, Stadt und Amt Röttingen, damit er für fünf Jahre Amtmann sei und die Einkünfte nutzen könne. In der angegebenen Quelle findet sich auch eine Quitanz über die Ablösung aller Schwarzenbergischen Schulden.
Die Hälfte von Burg, Stadt und Amt Röttingen kommt auf Johann von Heideck (Hern Hansen von Haideck)und seine Ehefrau Veronika (Veronica sein Hausfraw). Deswegen verträgt er sich mit Simon von Stetten (Simon von Stetten) in Krautheim (zu Crautheim) auf die Weise, dass diese Hälfte auch in den Besitz Simons von Stetten käme (faktisch wahrscheinlich Teilung der Einkünfte). Bischof Rudolf verträgt sich auch mit ihm und gibt ihm 5000 Gulden sowie 1000 Gulden, für die die Bede an Ulrich von Rosenberg verpfändet war (so Vlrichen von Rosenberg vf der bethe verschriben). So löst er die Hälfte von Burg, Stadt und Amt Röttingen und bringt sie in den Besitz des Hochstifts zurück.
Neun Jahre nach der Verpfändung löst Bischof Rudolf das Amt wieder aus den Händen der Ofner und leiht von Albrecht von Biberehren (Albrechten von Biberern) 2800 Gulden, die jährlich mit 140 Gulden zu verzinsen sind, wofür er ihm die Bede, Rent und Gefelle von Stadt und Amt Röttingen einsetzt.
Unter Bischof Lorenz von Bibra werden Röttingen und die anderen Ortschaften dem Ritter Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hern Hansen Fuchsen Rittern) für 2800 Gulden verschrieben. Um dies durchführen zu können werden mit dem Geld von Johann Fuchs die Nachkommen Albrechts von Biberehren (Albrechten von Bibererns) ausbezahlt. Unter dem Quellenbeleg finden sich beide Reverse.
Der Hofmeister Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach pfändet für 2800 Gulden auf Röttingen (Rottingen), Sondernhofen (Sondernhofen), Riedenheim (Rieden), Bolzhausen (Bolzhausen), Sächsenheim(Sechstenheim) und Aufstetten (Aufstetten) einen jährlichen Zins von 140 Gulden. Um dieses Rechtsgeschäft durchführen zu können werden mit der Hauptsumme die Nachkommen Albrechts von Biberehren (Albrechten von Biberern) ausbezahlt.