Der Ritterschaft hat bezüglich der Münze Bedenken. In manchen Orten wird das Geld akzeptiert, in anderen nicht. Es mangelt außerdem an Silbermünzen, sowohl bei ihnen, als auch in der Stadt Würzburg (wirtzburg) und es ist schwer an sie heranzukommen. Personen, die über Silbermünzen verfügen, haben einen Vorteil gegenüber anderen. Daher soll der Münzbestand aufgestockt werden.
Es soll die Bestätigung von Übergaben und andere Verträge vor dem Landgericht zu Würzburg (wirtzburg) bedacht werden, denn diese ergehen ohne die Einrede der Beklagten. Dies ist widerrechtlich, denn es soll die Einrede des Anderen zuerst angehört werden.
Fürsten sollen ihre Landgerichte - namentlich Würzburg (wirtzburg) - nur mit verständigen Leuten besetzen.
Bischof Konrad von Thüngen schreibt an die Grafen, Herren und Lehensleute des Hochstifts Würzburg, dass der Schwäbische Bund (Bund) Herzog Ulrich von Württemberg (vlrichen von wirtenberg) aus seinen Besitzungen vertreibt. Er informiert sie darüber, dass der Herzog während seines Abzugs über Würzburg (wirtzburg) zieht.
Grafen, Herren und Ritterschaft sollen am Dienstag nach St. Martin in Würzburg zusammenkommen. Ebenso sollen sich etliche Berittene am Montag nach Elisabeth in Würzburg einfinden. Den Amtleuten wird mitgeteilt, dass sie niemandem Unterschlupf oder Verpflegung geben sollen, der sich gegen den Pfalzgrafen und Kurfürsten Ludwig V. (pfaltzgraf Ludwigen Churfursten) stellt, noch Franz von Sickingen (Frantz von Sickingen) zu helfen.
Der Ritterkanton Altmühl (altmuller), mehr als 200 Personen des Ritterkantons Gebirg (Birger) und viele des Ritterkantons Steigerwald (Staigerwalder) unterschreiben den Vertrag, der auf dem Rittertag zu Schweinfurt verfasst wurde, nicht und wollen dies auch in Zukuft nicht tun. Es wird einen Rittertag zu Bamberg (Bamberg) angesetzt und beschlossen, sich mit den jeweiligen Fränkischen Fürsten zu Bamberg, Würzburg (Wirtzburg), Eichstätt (Aistat) und den Markgrafen von Brandenburg bezüglich des Ortes und des Termins abzusprechen. Es sollen Abgeordnete aus allen sechs Ritterkantonen kommen um über die Mängel des Vertrags zu sprechen. Es wird darum gebeten, dass zur Erhaltung der Ehre, des Friedens und des Rechts ein Weg gefunden wird, auf dem sich Ritterschaft und Fürsten weiterhin gegenseitig beistehen können.
Die Gemeine Ritterschaft wird auf dem Landtag zu Würzburg (Wirtzburg) bei Bischof Konrad von Thüngen vorstellig. Sie tragen ihm Beschwerden über die Bauern vor, die ihnen im Zuge des Bauernkriegs Schaden zugefügt haben. 1. Sie bitten um Erstattung der Schäden vom Bischof so, wie sie auch das Hochstift Bamberg (Bambergk) bewilligt hat.
3. Der Bischof soll den Grafen verbieten, weiterhin so zu jagen, wie sie dies seit jeher tun. Daduch entsteht den armen Leuten solch ein Schaden, dass sie es sich nicht mehr leisten können, ihre Güter zu bebauen, wodurch es ihnen wiederum nicht möglich ist, ihre Zinsen und Gülten zu bezahlen.
2. Es ist zu verhindern, dass Pfarrer oder deren Stellvertreter die armen Leute zum Aufruhr bewegen. Man soll sich mit verständigen Personen zusammentun, die die evangelische Wahrheit verstehen. Diese sollen dazu verordnet werden, mit zwei Personen aus dem Adel im Land herumzureiten, um die Seelsorge betreibenden Prediger zu verhören. Zukünftig soll niemand zum Prediger angenommen werden, der nicht durch die Verordneten verhört wurde. Die Ritterschaft ist entschlossen, ihre Untertanen nicht mit aufgedrängten Neuerungen oder Abgaben zu belasten, die sie nicht leisten können. Die Untertanen sollen außerdem an den Gerichten nicht mehr so schlecht behandelt werden und jeder soll nur gerechte Abgaben leisten müssen.
4. Man soll Waffenknechte und Angehörige der Ritterschaft noch eine Zeit lang beisammen behalten und streiffen lassen, um gegen Brandschatzung und andere Tyranneien vorgehen zu können. Es werden Leute trotz gezeigter Demut und Gehorsamkeit erstochen und geköpft. Sie sollen lieber zum Wiederaufbau von Schlössern gebraucht werden und erbeutete Dinge wieder zurückgeben.