Das Speisamt, das Lamprecht von Gerolzhofen (Lamprecht von Geroldshofen)bekleidet und im Amt Gerolzhofen liegt, wird aufgrund der rechtlichen Bestimmungen, die wahrscheinliche bei seiner Besetzung gemacht wurden, wieder ledig. Bischof Andreas zieht es daher wieder ein. Deswegen prozessiert Lamprecht von Gerolzhofen gegen Bischof Andreas, da aber weder er noch einer seiner Vertreter zum vereinbarten Prozesstag erscheint, urteilen die Dienstleute der Kirche, dass Bischof Andreas es zu recht einbehalten habe. Unter den Urteilern befanden sich Friedrich Zobel (Fridrich Zobel), dessen reicher Schwager Konrad von Rebstock (der reich swaigerer Kuns von Rebstok) und Andreas Zobel (Andres Zobel) sowie andere ehrbare Menschen. Laut der Nachtragshand sind von diesem Urteil außerdem betroffen:Gereuth (Gereuth), Brünn (Brunn), Neuses am Raueneck (Newses), Rügshofen (Rügshoffen), Ebern (Ebern), Volkachsmühle (Volkach), Vögnitz (Vognitz), Wustviel (Wüstfilds), Geusfeld (Gülsfelt), Eichelberg (Eichelberg).
Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg (Hermann der ander B zuvor Ludwigs des 4. Cantzler) wurde von Ludwig dem Bayern zum Bischof von Würzburg gemacht, aber der Papst wurde Bischof Hermann gefährlich. Er war Bischof für ein Jahr und zwei Monate (bricht ab.) (In Folge über das Erbspeisamt:) Und der Vorsteher desselben Amts war verantwortlich dafür, das Kriegsvolk des Herrn in jedem Kriegszug oder Fehde mit Mehl, Brot und anderen Speißen zu versorgen, in eben der Form wie der Mundschenk (Butigler) Wein und Bier ausschenkt. Im 16. Jahrhundert wird dieser Amtsträger Proviantmeister genannt.
Lamprecht von Gerolzhofen empfängt die oben genannten Güter von Bischof Hermann II. und danach von Bischof Otto von Wolfskeel. Die Nachtragshand vermeldet folgende Orte für die Güter: Gereuth (Gereuth), Brünn (Brunn), Neuses (Neuses), Rügshofen (Rugshoffen), Ebern (Ebern), Volkachsmühle (Volkach), Vögnitz (Vognitz), Wustviel (Wüstfilds) Geusfeld (Gulsfelt), Eichelberg (Eichelberg).
Otto Lamprecht von Gerolzhofen (Ot Lamprecht) verpfändet mit Zustimmung des Bischofs Johann von Eglofstein den Hof in Gerolzhofen mit den dazugehörenden Rechten, der Teil des Erbspeisamtes ist, auf Wiederlösung für 14 Jahre dem Ritter Heinrich Lämplein (Hainrichen Lemplein riter).
Bischof Johann von Brunn löst den besprochenen Hof in Gerolzhofen, der zum Erbspeisamt gehört, von Ritter Heinrich Lämplein (Hainrichen Lemplin riter). Er verkauft ihn dem Domherrn Eitel Hiltmar (Eiteln Hiltmarn Domherrn) und seinen Erben für 500 Gulden, wobei die Rechte, die Otto Lamprecht von Gerolzhofen und sein Bruder Andreas (Oten Lamprechten vnd seinem bruder Endresen) daran haben, nicht berührte werden.
Dietrich und Peter Lamprecht von Gerolzhofen, die Söhne von Otto Lamprecht von Gerolzhofen ( Dietrich vnd peter Lamprecht, des obgenanten Oten sune) empfangen das Erbspeisamt mit allen dazu gehörenden Rechten, wie dem Hof in Gerolzhofen und seinen Rechten, der zu diesem Amt gehört, sowie etlichen Häusern und Zinsen in der Stadt und Vorstadt, die in den Besitz des Hofs gehören, zum Lehen. Laut der Nachtragshand betrifft dies auch Heinachshof (Hainacher hoff), Neuhausen (Newhausen), Karbach (Carbach), Steinbach (Stainbach) Geusfeld (Geulsfelt), Zabelstein (Zabelstain), Grettstadt (Grettstatt), Donnersdorf (Donessdorff).
Hans und Peter Lamprecht von Gerolzhofen (Hanns vnd Peter Lamprecht) empfangen von Bischof Johann von Grumbach das Erbspeisamt des Hochstifts als Lehen mit allen seinen Rechten, wie dem Hof in Gerolzhofen und vielen Häusern und Zinsen in der Stadt un Vorstadt, sowie ihrem Besitz in Lindelach (Lindelach) und allen zugehörigen Rechten. Laut Nachtragshand betrifft dies Lindelach (Lindelach), Karbach (Carbach), Unterweiler (Weilerbach), Steinbach (Stainbach), Neuhausen (Newhausen), Heinachshof (Hainacherhoffen), Geusfeld (Bausfeg), Grettstadt (Grettstatt) und Zabelstein (Zabelstain).
Auf Bitte des älteren Peter Lamprecht von Gerolzhofen überträgt Bischof Rudolf dem Spital in Gerolzhofen 14 Malter jährlich als Zinsen auf 170 Gulden von seiner Hälfte der Pfandsumme des Erbspeisamts. Davon soll die Ablösesumme allerdings nicht betroffen sein.
Lorenz und Peter Lamprecht von Gerolzhofen, die Söhne von Hans Lamprecht von Gerolzhofen (Lorentz vnd Peter des gemelten Hannsen Lamprecht sune), empfangen aus der Hand von Bischof Rudolf die Hälfte des Erbspeisamts zum Lehen. Die andere Hälfte behält Peter Lamprecht von Gerolzhofen (der alt Peter Lamprecht) als Lehen. Laut Nachtragshand sind von dieser Verleihung folgende Orte betroffen: Gerolzhofen (Geroltzhofen), Lindelach (Lindlach), Karbach (Carbach), der Wald bei Unterweiler (Weilerbach holz) und Steinbach (Stainbach).
Lorenz Lamprecht von Gerolzhofen (Egedachter Lorentz) empfängt von Bischof Lorenz von Bibra die Hälfte des Erbspeisamts alleine, die zuvor er und sein Bruder besaßen. Später verkaufen die Vormünder seines Sohnes diese Hälfte. Davon sind der Nachtragshand zufolge betroffen: Karbach (Carbach das dorff), der Wald von Unterweiler (Weilersbach das holtz), Untersteinbach (Vndern Stainbach), Lindelach (Lindelach) und Gerolzhofen (Geroltzhoffen)